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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49427*04



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 18 H2


                Typ:                         ZH8080
§ 22 49427*04




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49427


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49427*04


                Die ABE-Nr. 49427*04 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ ZH8080, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0082-13-WIRD/N4 vom 02.02.2017 beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1 - 32

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 49427*04




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 02.02.2017 festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 02.03.2017
                Im Auftrag
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 30                                                           Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 02.02.2017
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                Fahrzeughersteller                          : AUDI
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 39
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                              Kennzeichnung      Kennzeichnung                        (mm)                     last      umf.     Fertig
                              Rad                Zentrierring                                                  (kg)      (mm)     datum
                1125396645/WS ZH8080/WS2X PCD112 ohne                                   66,45                      705     2250    03/13
                2X
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 14 mm,
                                                              für Typ : 8R2; 8R1; 8R
                Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 14 mm, für
§ 22 49427*04




                                                              Typ : 4G1; B81; 4G2; 4G; B8
                Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: B450L30517R14
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4G2
                                                              165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                              Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18                 51G; 52J                  AUDI A4 bis MJ2015;
                                                          235/40R18 91              51J                       Limousine;
                                                          235/45R18 94              51J; 54F                  Frontantrieb;
                                                          245/40R18 93              11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                              74A; 76O
                B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 200 235/40R18 91     51J                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                   235/45R18 94     51J; 54F                  AUDI S4 bis MJ2016;
                                                         100 - 245 225/45R18        51G; 52J                  Limousine;
                                                                   245/40R18 93     11A; 22I                  Allradantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                                              73C; 74A; 76O




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 30                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y                                   Nicht A4 Allroad
                B81          e13*2007/46*1084*..          225/45R18 91Y                                   Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                          235/45R18 94                                    ab MJ2016; AUDI S4
                                                 90 - 260 245/40R18 93Y                                   (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                 260      225/40R18 M+S          52J                      Limousine;
                                                          225/45R18 M+S          52J                      Allradantrieb;
                                                          235/45R18 M+S          52J                      Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76O
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 225/45R18         51G; 52J                 AUDI A4 bis MJ2015;
                B81            e13*2007/46*1084*..             235/40R18 91      5GG; 51J                 Nicht A4 Allroad
                                                               235/45R18 94      51J; 54F                 Quattro; AUDI S4 bis
                                                               245/40R18 93      11A; 22I                 MJ2016; Kombi;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 76O
                B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18          51G; 52J                 AUDI A4 bis MJ2015;
                B81            e13*2007/46*1084*..            235/40R18 91       51J                      Kombi; Frontantrieb;
§ 22 49427*04




                                                              235/45R18 94       51J; 54F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R18 93       11A; 22I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 235/45R18 94          5HI; 52J                 Nur A6; nicht A6
                4G1          e13*2007/46*1147*..           235/45R18 94          57E; 67G                 allroad quattro;
                                                 100 - 245 225/50R18 95Y                                  Kombi; Stufenheck;
                                                           235/45R18 98          52J                      Allradantrieb;
                                                           235/45R18 98          57E; 67G                 Frontantrieb;
                                                           235/50R18 97W                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R18             51G                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                           255/45R18 99          68H                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 75I; 76O; AFY
                4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/45R18 94      52J                      Nur A7 Sportback;
                4G1            e13*2007/46*1147*..             235/50R18 97                               Coupe; 4-türig;
                                                               245/45R18 96                               Allradantrieb;
                                                               255/45R18 99                               Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 75I; 76O;
                                                                                                          AFY




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 30                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 6
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R18 97                                   Nur A6 allroad
                4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18     51G                              quattro;
                                                           245/50R18 100                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/45R18 99                                   12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 75I; 76O; AFY

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18             51G                      erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                8R1            e13*2007/46*1083*..                                                        165 Nm;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 740; 745; 75I;
                                                                                                          76O; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18             51G                      erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
§ 22 49427*04




                                                                                                          165 Nm;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 740; 745; 75I;
                                                                                                          76O; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18             51G                      erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                                          165 Nm;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 740; 745; 75I;
                                                                                                          76O; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     A6 LIMOUSINE HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   245/45R18                 51G                      nur Limousine
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 76O

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 30                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 49427*04




                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 30                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                      Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                      Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                      Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1230kg.
                5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                     10% nach ETRTO zulässig.
                67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R18
§ 22 49427*04




                                    Hinterachse:                        265/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/50R18
                                    Hinterachse:                          255/45R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 30                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                     verwendet werden.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§ 22 49427*04




                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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