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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51168



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 18 H2


             Typ:                         IC8080
§ 22 51168




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51168


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51168


             Die ABE-Nr. 51168 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ IC8080, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0419-16-MURD vom 13.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51168




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 13.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 03.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 11                                                 Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeughersteller                       : AUDI
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 30
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                  och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)      datum
             W1 66,45            W1                      Ø66,45-SXA-Ø76                66,5    Kunststoff     723     2255     11/16
             W1 66,45            W1                      Ø66,45-SXA-Ø76                66,5    Kunststoff     740     2200     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : B8; (Kugelbund)
             Zubehör                                  : SXA1
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
§ 22 51168




                                                        Typ : 8R2; B8; 8R1; 8R; 4G1; B81; 4H; 4G
             Zubehör                                  : SXA1
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                                        180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                        200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                        Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91           51J; 52J                   AUDI A5 Sportback;
             B81          e13*2007/46*1084*..           235/40R18 91           51J                        bis
                                                        235/45R18 94           51J; 54F                   e1*2001/116*0430*44;
                                              100 - 200 245/40R18              51G; 52J                   4-türig;
                                                        245/40R18 93                                      Allradantrieb;
                                              245       245/40R18 97           51G; 52J                   Frontantrieb;
                                                        M+S
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76O
             B8             e1*2001/116*0430*..    120 - 200 225/50R18 95                                 A4 Allroad Quattro ab
             B81            e13*2007/46*1084*..              235/45R18 94                                 MJ2016;
                                                             245/45R18 96                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O
             B8             e1*2001/116*0430*..    118 - 195 225/45R18         51G; 52J                   AUDI A5 Coupe (8T)
                                                             245/40R18         51G                        bis MJ2016;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Z
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/45R18 95         51J; 52J                 AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                        235/40R18 95         51J                      bis MJ2016;
                                                        235/45R18 94         51J; 54F                 Allradantrieb;
                                              105 - 200 245/40R18 93                                  Frontantrieb;
                                              105 - 245 245/40R18            51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      74P; 76O
             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I                Nicht A4 Allroad
             B81            e13*2007/46*1084*..            225/45R18 91Y 11A; 26P; 27I                Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                           235/45R18 94  11A; 26P; 27I                ab MJ2016; Kombi;
                                                  90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B;          Limousine;
                                                                         27B                          Allradantrieb;
                                                  260      225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J           Frontantrieb;
                                                           225/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76O
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 225/45R18        11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..                              24M; 51G; 52J            Nicht A4 Allroad
                                                           235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;      Quattro; AUDI S4;
                                                                             24M; 5GG; 51J            Kombi; Allradantrieb;
                                                           235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51168




                                                                             24M; 51J; 54F            12A; 51A; 573; 71K;
                                                           245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;      721; 729; 73C; 74A;
                                                                             24J; 24M                 74P; 76O
             B8             e1*2001/116*0430*..   140 - 185 235/40R18 95     YBF; YBI; 12O            A5 Coupé (B9) ab
                                                            235/45R18 94     YAS; YBH; 12O            MJ2016; AUDI S5
                                                                                                      Coupé
                                                  140 - 260 245/40R18 93     YBF; YBG; 12I            (B9) ab MJ2016;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 76O
             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..                              24M; 51G; 52J            Kombi; Frontantrieb;
                                                           235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24M; 51J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                           235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                             24M; 51J; 54F            76O
                                                           245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;
                                                                             24J; 24M
             B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/45R18        12T; 51G; 52J            AUDI A5 Coupe (8T)
                                                            235/40R18 91     12A; 51J                 bis MJ2016;
                                                            235/45R18 94     12A; 51J; 54F            Frontantrieb;
                                                            245/40R18 93     12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76O
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91         12A; 51J                  AUDI S5 Coupé (8T)
                                                        235/45R18 94         12A; 51J; 54F             bis MJ2016; AUDI A5
                                              125 - 200 245/40R18 93         12A                       Coupe (8T) bis MJ2016;
                                              125 - 260 225/45R18            12T; 51G; 52J             Allradantrieb;
                                                        245/40R18            12A; 51G; 52J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                       76O
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R18 91     11A; 21P; 22I; 24J;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                             24M; 51J                  AUDI S4; Limousine;
                                                           235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;       Allradantrieb;
                                                                             24M; 51J; 54F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  100 - 245 225/45R18        11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                             24M; 51G; 52J             721; 729; 73C; 74A;
                                                           245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;       74P; 76O
                                                                             24J; 24M
             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                             24M; 51G; 52J             Limousine;
                                                           235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;       Frontantrieb;
                                                                             24M; 51J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             24M; 51J; 54F             729; 73C; 74A; 74P;
§ 22 51168




                                                           245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;       76O
                                                                             24J; 24M
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 235/45R18 94     51J                       Nur A4 Allroad
             B81            e13*2007/46*1084*..             245/45R18 96                               Quattro bis MJ2015;
                                                            255/45R18 99                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                       721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R18 97         11A; 27I                  Nur A6 allroad
             4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18 100        11A; 27I                  quattro;
                                                        245/50R18 100        11A; 24J; 248; 26P; 27I   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                            255/45R18 99  11A; 27I                     721; 73C; 74A; 74P;
                                                            255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P;          75I; 76O
                                                                          27B
             4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 235/45R18 94  5HI; 52J                     Nur A6; nicht A6
             4G1            e13*2007/46*1147*..             235/45R18 94  57E; 67G                     allroad quattro;
                                                  100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270                     Kombi; Stufenheck;
                                                            235/45R18 98  57E; 67G                     Allradantrieb;
                                                            235/45R18 98  52J                          Frontantrieb;
                                                            235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          270                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                            245/45R18 96Y 11A; 270                     721; 73C; 74A; 74P;
                                                            255/45R18 99  11A; 245; 248; 26P;          76O
                                                                          270; 68H
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/45R18 94         12O; 52J                 Nur A7 Sportback;
             4G1          e13*2007/46*1147*..           235/50R18 97         12A                      Coupe; 4-türig;
                                                        245/45R18 96         12A                      Allradantrieb;
                                                        255/45R18 99         12A                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      76O

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
             8R1            e13*2007/46*1083*..            255/55R18 105 11A; 24N; 24O                200 Nm;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      740; 75I; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
§ 22 51168




                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           255/55R18 105 11A; 24N; 24O                200 Nm;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      740; 75I; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           255/55R18 105 11A; 24N; 24O                200 Nm;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      740; 75I; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R18 101                                 erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           235/55R18     51G                          180 Nm; kurzer
                                                           245/50R18 100 11A; 21P                     Radstand; langer
                                                           255/50R18 102 11A; 21P                     Radstand;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      74P; 740; 75I; 76O
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
§ 22 51168




                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51168




             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 51168




                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/45R18
                                 Hinterachse:                        265/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/50R18
                                 Hinterachse:                          255/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 51168




                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
             YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/45R18
                                  Hinterachse:                        255/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
                    wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51168




             YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          235/40R18
                                  Hinterachse:                          245/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          225/45R18
                                  Hinterachse:                          245/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          235/45R18
                                  Hinterachse:                          265/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51168
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:      AUDI
                    Fahrzeugtyp:     4G
                    Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:     AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 400             y = 200                   VA
                          26P                      x = 350             y = 150                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
§ 22 51168




                          27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
                          26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
                          26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:      AUDI
                    Fahrzeugtyp:     B8
                    Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
                    Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          26B                      x = 300             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
§ 22 51168




                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                          26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:      AUDI
                    Fahrzeugtyp:     4G
                    Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:     AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):     Nur A6 allroad quattro

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 325             y = 390                   HA
                          27I                      x = 275             y = 340                   HA
                          26B                      x = 450             y = 270                   VA
                          26P                      x = 400             y = 220                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
                          26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
§ 22 51168




                          27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
						
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