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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49518*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8,5 J x 19 EH2+


                Typ:                         FU8590
§ 22 49518*01




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49518


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49518*01


                Die ABE-Nr. 49518*01 erstreckt sich auf die Räder 8,5 J x 19 EH2+, Typ FU8590, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55802414 (2. Ausfertigung) vom 10.01.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                23 - 26                                       1. Ausfertigung
                1 - 22                                        2. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
§ 22 49518*01




                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 10.01.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 08.03.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49518 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55802414 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ FU8590
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 1 von 9

                Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                Via C. Colombo
                                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                                QM-Nr.: 01 06 007

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          FUOCO
                Typ                             FU8590
                Radgröße                        8,5Jx19EH2+
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                W1           FU8590 W1 / Ø66,45-SXA-Ø76          5/112/66,45         32         875    2254

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      49518
                Herstellerzeichen               MAK
                Radtyp und Ausführung           FU8590...(s.o)
                Radgröße                        8,5Jx19EH2+
§ 22 49518*01




                Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                Herkunftsmerkmal                Made in Italy
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   120                      28                 SXA1
                S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   140                      30                 SXA5

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Audi

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49518 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55802414 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ FU8590
                Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 2 von 9


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A4                 88-195         225/40R19   R37 T89 T93                        A12 A14 A19
                B8, B81                 88-195         235/35R19   A01 K1a K1b K2b K56 R37 T87 T91    Car Lim V19
                e1*2001/116*0430*..;    88-200         225/40R19   M+S T89 T93                        S02
                e13*2007/46*1084*..     88-200         235/35R19   A01 K1a K1b K2b K56 M+S T87 T91
                (FIN: WAUZZZ8K...)      88-200         245/35R19   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56
                                                                   T89 T93
                                        88-200         255/35R19   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56
                Audi A4                 90-200         225/40R19   T89 T93                            A12 A14 A19
                B8, B81                 90-200         235/35R19   A01 K2h K4i K9v T87 T91            A57 Car Lim
                e1*2001/116*            90-200         235/35R19   A01 K2b K4i T87 T91                V00 V19 S02
                0430*35-...             90-200         245/35R19   A01 K1c K2b K4i K8b T89 T93
                e13*2007/46*            90-200         255/35R19   A01 K1c K2c K3a K4i K8n
                1084*19-..
                (FIN: WAUZZZF4...)
                Audi A5                 100-195        225/40R19   R37 T89 T93                        A12 A14 A19
                B8, B81                 100-195        235/35R19   R37 T87 T91                        Cbo Cpe Flh
                e1*2001/116*0430*..;    100-200        245/35R19   T89 T93                            V19 S02
§ 22 49518*01




                e13*2007/46*1084*..     100-200        255/35R19
                - Coupé, Cabrio
                - Sportback
                Audi A6 / A6 Avant      100-245        235/45R19   T95 T99                            A12 A14 A19
                4G, 4G1                 100-245        245/40R19   T94 T98                            A57 B90 BnK
                e1*2007/46*0436*..;     100-245        255/40R19   A01 K1a K2b T00 T96                Car Lim NA1
                e13*2007/46*1147*..                                                                   S02
                - incl. Facelift 2014
                Audi A6 allroad         140-245        235/45R19   K6w T99                            A01 A12 A14
                4G, 4G1                 140-245        235/50R19   K5w K6x                            A19 A56 B92
                e1*2007/46*0436*..;     140-245        245/45R19   K5w K6x                            Car KMV S02
                e13*2007/46*1147*..     140-245        255/45R19   K5w K6x
                - incl. Facelift 2014
                Audi A7 Sportback       140-245        235/45R19   A13                                A14 A19 A57
                4G, 4G1                 140-245        245/40R19   A12                                B90 BnK S02
                e1*2007/46*0436*..;     140-245        255/40R19   A12
                e13*2007/46*1147*..
                - incl. Facelift 2014
                Audi Q5                 100-200        235/50R19   K1a                                A01 A12 A14
                8R, 8R1, 8R2            100-200        235/55R19   K1a                                A19 S03
                e1*2001/116*0473*..;    100-200        255/50R19   K1c K2b
                e1*2001/116*0497*..,    100-200        275/45R19   K1c K2b
                e13*2007/46*1083*..;
                e13*2007/46*1179*..
                - incl. Facelift 2012




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49518 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55802414 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ FU8590
                Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi Q5                 100-200        235/50R19                                         A12 A14 A19
                8R, 8R1, 8R2            100-200        235/55R19                                         KMV S03
                e1*2001/116*0473*..;    100-200        255/50R19
                e1*2001/116*0497*..;    100-200        275/45R19
                e13*2007/46*1083*..;
                e13*2007/46*1179*..
                - incl. Facelift 2012
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                Audi S4                 245            235/35R19   K1a K1b K56 M+S T91                   A01 A12 A14
                B8, B81                 245            245/35R19   K1c K41 K44 K45 K46 K56 T93           A19 Car K2b
                e1*2001/116*0430*..;    245            255/35R19   K1c K41 K44 K45 K46 K56 T92 T96       Lim S02
                e13*2007/46*1084*..
                (FIN: WAUZZZ8K...)
                Audi S5                 245, 260       245/35R19   T89 T93                               A12 A14 A19
                B8, B81                 245, 260       255/35R19   T92 T96                               A56 Cbo Cpe
                e1*2001/116*0430*..,    260            235/35R19   M+S R37 T91                           Flh S02
                e1*2001/116*0447*..;
                e13*2007/46*1084*..
§ 22 49518*01




                - Coupé, Cabrio
                - Sportback
                Audi SQ5                230-260        235/55R19   M+S                                   A12 A14 A19
                8R, 8R1                 230-260        255/50R19   M+S                                   KMV S03
                e1*2001/116*0473*..;
                e13*2007/46*1083*..;
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49518 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55802414 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ FU8590
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 4 von 9

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§ 22 49518*01




                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                an Achse 1.

                B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

                BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49518 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55802414 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ FU8590
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 5 von 9

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 49518*01




                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
                Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                zu befestigen.

                K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49518 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55802414 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ FU8590
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 6 von 9

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
§ 22 49518*01




                Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
                235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49518 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55802414 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ FU8590
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 7 von 9

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 49518*01




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49518 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55802414 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ FU8590
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 8 von 9

                V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
                Nr. 7    235/45R19     255/40R19
                Nr. 8    235/50R19     255/45R19
                Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 10   245/30R19     305/25R19
                Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
                Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
                Nr. 13   245/45R19     275/40R19
                Nr. 14   245/50R19     275/45R19
                Nr. 15   255/30R19     305/25R19
                Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
§ 22 49518*01




                Nr. 18   255/45R19     285/40R19
                Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
                Nr. 20   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
                Nr. 21   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
                Nr. 22   265/40R19     295/35R19
                Nr. 23   265/45R19     295/40R19
                Nr. 24   265/50R19     295/45R19
                Nr. 25   275/30R19     315/25R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 10. Januar 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49518 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55802414 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ FU8590
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 10. Januar 2017
§ 22 49518*01




                Schmidt                                                                       00263094.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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