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							                                           Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                                          Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                        National Type Approval

                             ausgestellt von:

                                                         Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                             für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                      Sonderräder für Pkw 7,5 J x 17 H2

                             issued by:

                                                         Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                             according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                             of the following approval object
§ 22 51706, Korr. 01




                                                special wheels for passenger cars 7,5 J x 17 H2


                       Nummer der Genehmigung: 51706                     Erweiterung Nr.: -- Korr. 01
                       Approval No.                                      Extension No.:

                       1.    Genehmigungsinhaber:
                             Holder of the approval:
                             MAK S.p.A.
                             IT-25013 Carpenedolo (BS)

                       2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                             If applicable, name and address of representative:
                             entfällt
                             not applicable

                       3.    Typbezeichnung:
                             Type:
                             DD7570
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                        DE-24932 Flensburg



                                                                   2

                       Nummer der Genehmigung: 51706                     Erweiterung Nr.: -- Korr. 01
                       Approval No.                                      Extension No.:

                       4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                             Identification markings:
                             Hersteller oder Herstellerzeichen
                             Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                             Felgengröße
                             Size of the wheel

                             Typ und die Ausführung
                             Type and version

                             Herstelldatum (Monat und Jahr)
                             Date of manufacture (month and year)

                             Genehmigungszeichen
§ 22 51706, Korr. 01




                             Approval identification

                             Einpresstiefe
                             Inset/outset



                       5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                             Position of the identification markings:
                             an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                             on the inside/outside of the wheel

                       6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                             Responsible Technical Service:
                             TÜV SÜD Auto Service GmbH
                             DE-80686 München

                       7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                             Date of test report issued by the Technical Service:
                             16.02.2018

                       8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                             Number of test report issued by that Technical Service:
                             366-0520-17-MURD
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                        DE-24932 Flensburg



                                                                  3

                       Nummer der Genehmigung: 51706                    Erweiterung Nr.: -- Korr. 01
                       Approval No.                                     Extension No.:

                       9.    Verwendungsbereich:
                             Range of application:
                             Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                             gemäß:
                             The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                             restricted to the application listed:

                             Anlage/n zum Prüfbericht
                             Annex/es of the test report
                             1-6

                             unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                             beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                             The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                             conditions.
§ 22 51706, Korr. 01




                       10.   Bemerkungen:
                             Remarks:
                             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                             die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                             § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                             The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                             § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                             for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                              Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                              The indications given in the above mentioned test report including its
                              annexes shall apply.

                              Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                              2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                              von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                              wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                              The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                              2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                              are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                              essential systems - are met.

                       11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                             Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                             siehe Prüfbericht
                             see test report

                       12.   Die Genehmigung wird berichtigt
                             Approval corrected
                                          Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg



                                                                   4

                       Nummer der Genehmigung: 51706                      Erweiterung Nr.: -- Korr. 01
                       Approval No.                                       Extension No.:

                       13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                             Reason(s) for the extension (if applicable):
                             Korrektur der Genehmigung
                             Grund: Radgröße im Gutachten wird korrigiert.

                             correction of the approval
                             reason: the size of the wheel is corrected in the test report

                       14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                             Place:

                       15.   Datum:        19.02.2018
                             Date:

                       16.   Unterschrift: Im Auftrag
§ 22 51706, Korr. 01




                             Signature:




                       17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                              Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                              erhältlich ist.
                              Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                              competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                              -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                   Index to the information package

                              -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                              -    Beschreibungsunterlagen
                                   Information package
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
                       __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 1 von 14

                       Fahrzeughersteller                       : AUDI, QUATTRO GmbH
                       Raddaten:
                       Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 30
                       Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                       Technische Daten, Kurzfassung
                       Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                          och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                       WSX                 WSX                     ohne                    66,45                       747     2288    12/17
                       WSX                 WSX                     ohne                    66,45                       750     2280    12/17
                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                       Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                       Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
                       Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                                  für Typ : 4G; B8; B81; 4G1
                       Zubehör                                  : Serie
§ 22 51706, Korr. 01




                       Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                                                  Typ : 8R; FY; 8R1; 8R2
                       Zubehör                                  : B450L30517R13
                       Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                                                  165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                                                  Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                                                  Anzugsmoment
                       Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                       B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                    AUDI A5 Sportback bis
                       B81          e13*2007/46*1084*..           235/45R17 94                                    MJ2016; 4-türig;
                                                                  245/45R17 95                                    Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                  74D; 76S; 77E
                       B8             e1*2001/116*0430*..    90 - 200 225/50R17 94W 11A; 248; 26P; 27I            Nicht A4 Allroad
                       B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94W 11A; 26P; 27I                 Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                      235/50R17 96  11A; 245; 248; 26B;           ab MJ2016; Kombi;
                                                                                    27B                           Limousine;
                                                                      245/45R17 95  11A; 248; 26P; 27I            Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                  77E
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
                       __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 2 von 14
                       Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                       B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94          11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                       B81          e13*2007/46*1084*..                                24M                      Kombi; Frontantrieb;
                                                                 235/45R17 94          11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 245/45R17 95          11A; 21P; 22I; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       24M                      725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                76S; 77E
                       B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94     11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                       B81            e13*2007/46*1084*..                              24M                      Nicht A4 Allroad
                                                                     235/45R17 94      11A; 22I; 24J; 24M       Quattro; Kombi;
                                                                     245/45R17 95      11A; 21P; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                                                       24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                74D; 76S; 77E
                       B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17 94      11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                       24M                      Limousine;
                                                                     235/45R17 94      11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                                     245/45R17 95      11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                76S; 77E
§ 22 51706, Korr. 01




                       B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/50R17        12T; 51G                 AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                                                                bis MJ2016;
                                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                                10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                                71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                73C; 74D; 76S; 77E
                       B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 225/50R17        12T; 51G                 AUDI S5 Coupé (8T)
                                                            125 - 260 225/50R17        12T; 51G; 52J            bis MJ2016; AUDI A5
                                                                                                                Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                                                                Allradantrieb;
                                                                                                                10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                                573; 71K; 721; 725;
                                                                                                                729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                77E
                       B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/55R17 97                              A4 Allroad Quattro ab
                       B81            e13*2007/46*1084*..             235/50R17 96     11A; 26P; 27H            MJ2016;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                77E
                       B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 225/50R17 94     52J                      Nur A4 Allroad
                       B81            e13*2007/46*1084*..             225/55R17 97     52J                      Quattro bis MJ2015;
                                                                      235/50R17 96     52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                74D; 76S; 76Z; 77E
                       B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94     11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                       24M                      Limousine;
                                                                     235/45R17 94      11A; 22I; 24J; 24M       Allradantrieb;
                                                                     245/45R17 95      11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       24M                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                74D; 76S; 77E
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
                       __________________________________________________________________________________________________________________
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                       Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                       B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94                                  AUDI S5 Coupé (8T)
                                                        125 - 260 225/50R17            51G; 52J                 bis MJ2016; AUDI A5
                                                                                                                Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                                                                Allradantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                74D; 76S; 77E
                       B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 225/50R17 94                              AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                                      235/45R17 94                              bis MJ2016;
                                                                      245/45R17 95                              Allradantrieb;
                                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                74D; 76S; 77E
                       B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 210 235/50R17 96     12Q                      A5 Coupé (B9) ab
                       B81            e13*2007/46*1084*..             245/45R17 95     12A                      MJ2016; A5 Sportback
                                                                                                                (B9) ab MJ2016; A5
                                                                                                                Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                                Allradantrieb;
§ 22 51706, Korr. 01




                                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                                73C; 74D; 76S; 77E

                       Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                       4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R17 96         12O; 52J                 Nur A7 Sportback;
                       4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R17 99         12O; 52J                 Coupe; 4-türig;
                                                                  245/50R17 99         11A; 12A; 26P; 52J       Allradantrieb;
                                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                                725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                76S; 76Z; 77E; PDI
                       4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 225/50R17 94     5HI; 52J                 Nur A6; nicht A6
                       4G1            e13*2007/46*1147*..   100 - 245 225/50R17 98     52J                      allroad quattro;
                                                                      225/55R17 97     52J                      Kombi; Stufenheck;
                                                                      235/50R17 96     11A; 26P; 270; 52J       Allradantrieb;
                                                                      235/55R17 99     11A; 26P; 270; 52J       Frontantrieb;
                                                                      245/50R17 99     11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       271; 52J                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                76S; 76Z; 77E; PDI
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
                       __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 4 von 14
                       Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                       8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17            51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                                Anzugsmoment
                       8R1            e13*2007/46*1083*..            255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J           165 Nm;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                740; 76S; 76Z; 77E

                       Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                       8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17            51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                                Anzugsmoment
                                                                     255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J           165 Nm;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                740; 76S; 76Z; 77E

                       Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                       8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17            51G; 52J                 erhöhtes
§ 22 51706, Korr. 01




                                                                                                                Anzugsmoment
                                                                     255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J           165 Nm;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                740; 76S; 76Z; 77E

                       Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen  Auflagen
                       FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/65R17 104         11A; 245; 248; 52J  erhöhtes
                                                                 M+S                                       Anzugsmoment
                                                                 245/65R17 107     11A; 245; 248; 26N      165 Nm; Q5;
                                                                 255/60R17 106     11A; 24J; 248; 26N      Allradantrieb;
                                                                 265/60R17 108     11A; 241; 244; 246; 26J Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     275/55R17 109 11A; 241; 244; 246;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   26J; 26P; 27I           725; 73C; 74A; 740;
                                                                                                           76S; 77E

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                       Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                       Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
                       Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
                       Zubehör                                 : B450L30517R13
                       Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 165 Nm
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
                       __________________________________________________________________________________________________________________
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                       Verkaufsbezeichnung:     Q5
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen  Auflagen
                       FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 210 235/65R17 104     11A; 245; 248; 52J  erhöhtes
                                                                     M+S                                   Anzugsmoment
                                                                     245/65R17 107 11A; 245; 248; 26N      165 Nm; Q5;
                                                                     255/60R17 106 11A; 24J; 248; 26N      Allradantrieb;
                                                                     265/60R17 108 11A; 241; 244; 246; 26J Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     275/55R17 109 11A; 241; 244; 246;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   26J; 26P; 27I           725; 73C; 74A; 740;
                                                                                                           76S; 77E

                       Auflagen
                       10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                            Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                            entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                            zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                            zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                       11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                            oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                            einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§ 22 51706, Korr. 01




                            FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                            Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                            lassen.
                       11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                            Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                            ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                            den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                            bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                            der Fahrzeugpapiere enthält.
                       11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                            sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                            Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                            gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                            gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                            ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                       11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                            Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                            nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                       12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                            Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                            Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                            aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                       12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                            Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                            wird, möglich.
                       12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                            auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
                       __________________________________________________________________________________________________________________
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                       12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                            Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                            Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                       21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                            über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                            unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                            Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                       22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                       241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                            Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                            gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                            Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                            abgedeckt sein.
                       244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                            Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                            Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                            Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                            abgedeckt sein.
§ 22 51706, Korr. 01




                       245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                            Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                            nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                            kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                            Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                            (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                       246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                            befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                            des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                            dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                            Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                            im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                       248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                            Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                            Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                            kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                            Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                            (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                       24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                            Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                            hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                            Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                            gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                            Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                            abgedeckt sein.
                       24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                            Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                            hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                            Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                            gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
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                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.
                       24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                            Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                            30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                            Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                            (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                            Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                            Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                            oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                            FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                            Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                            lassen.
                       24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                            Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                            30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                            Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                            (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                            Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                            Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                            oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                            FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
§ 22 51706, Korr. 01




                            Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                            lassen.
                       26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                            der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                            Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                       26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                            Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                            Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                       26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                            Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                            bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                            beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                       26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                            der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                            bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                            beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                       270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                            gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                            Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                            bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                       271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                            gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                            Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                       27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                            der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                            Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                       27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                            Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                            bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                            beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
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                       27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                       51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                            Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                            Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                            Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                       51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                            Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                            EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                            Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                            des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                       52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                            konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                       573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                            Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                            Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                            empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                            Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                       5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
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                            Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                            10% nach ETRTO zulässig.
                       71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                            Tiefbetts angebracht werden.
                       721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                            außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                            Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                            Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                            Ventilherstellers zu beachten.
                       725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                            Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                       729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                            das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                            Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                            Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                       73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                       740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                            wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                            1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                            2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                            3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                            Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                            4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                            zu überprüfen.
                            5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                            nochmals zu überprüfen.
                       74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                            die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                            Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                            beachten.
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
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                       74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                       76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                            mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                       76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                       77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                            Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                       PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                            der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 51706, Korr. 01
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
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                       Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                       Fahrzeug:

                              Hersteller:     AUDI
                              Fahrzeugtyp:    4G
                              Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                              Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                              Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                       Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                        Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                            von [mm]             bis [mm]
                                    26B                      x = 230             y = 250                   VA
                                    26P                      x = 180             y = 200                   VA

                       Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                        Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                         von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 51706, Korr. 01




                                    26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
                                    26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
                                    27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
                                    27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
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                       Fahrzeug:

                              Hersteller:     AUDI
                              Fahrzeugtyp:    FY
                              Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
                              Handelsbez.:    Q5, SQ5

                              Variante(n):

                       Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                        Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                            von [mm]             bis [mm]
                                    26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                    26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                    27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                    27I                      x = 250             y = 250                   HA

                       Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                        Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                         von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 51706, Korr. 01




                                    26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                    26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
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                       Fahrzeug:

                              Hersteller:     AUDI
                              Fahrzeugtyp:    B8
                              Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                              Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                              Variante(n):

                       Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                        Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                            von [mm]             bis [mm]
                                    26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                    26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                    27I                      x = 250             y = 300                   HA
                                    27B                      x = 300             y = 350                   HA

                       Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                        Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                         von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 51706, Korr. 01




                                    26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                    26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
                                    27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                                    27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
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                       Fahrzeug:

                              Hersteller:     AUDI
                              Fahrzeugtyp:    4G
                              Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                              Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                              Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                       Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                        Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                            von [mm]             bis [mm]
                                    26B                      x = 400             y = 200                   VA
                                    26P                      x = 350             y = 150                   VA

                       Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                        Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                         von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                    26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
                                    26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
§ 22 51706, Korr. 01




                                    27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
                                    27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
                       __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 14 von 14

                       Fahrzeug:

                              Hersteller:     QUATTRO
                              Fahrzeugtyp:    FY
                              Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
                              Handelsbez.:    Q5

                              Variante(n):

                       Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                        Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                            von [mm]             bis [mm]
                                    26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                    26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                    27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                    27I                      x = 250             y = 250                   HA

                       Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                        Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                         von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 51706, Korr. 01




                                    26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                    26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
						
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