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							                                           Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                                          Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                        National Type Approval

                             ausgestellt von:

                                                         Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                             für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                      Sonderräder für Pkw 7,5 J x 17 H2

                             issued by:

                                                         Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                             according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                             of the following approval object
§ 22 51706, Korr. 01




                                                special wheels for passenger cars 7,5 J x 17 H2


                       Nummer der Genehmigung: 51706                     Erweiterung Nr.: -- Korr. 01
                       Approval No.                                      Extension No.:

                       1.    Genehmigungsinhaber:
                             Holder of the approval:
                             MAK S.p.A.
                             IT-25013 Carpenedolo (BS)

                       2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                             If applicable, name and address of representative:
                             entfällt
                             not applicable

                       3.    Typbezeichnung:
                             Type:
                             DD7570
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                        DE-24932 Flensburg



                                                                   2

                       Nummer der Genehmigung: 51706                     Erweiterung Nr.: -- Korr. 01
                       Approval No.                                      Extension No.:

                       4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                             Identification markings:
                             Hersteller oder Herstellerzeichen
                             Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                             Felgengröße
                             Size of the wheel

                             Typ und die Ausführung
                             Type and version

                             Herstelldatum (Monat und Jahr)
                             Date of manufacture (month and year)

                             Genehmigungszeichen
§ 22 51706, Korr. 01




                             Approval identification

                             Einpresstiefe
                             Inset/outset



                       5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                             Position of the identification markings:
                             an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                             on the inside/outside of the wheel

                       6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                             Responsible Technical Service:
                             TÜV SÜD Auto Service GmbH
                             DE-80686 München

                       7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                             Date of test report issued by the Technical Service:
                             16.02.2018

                       8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                             Number of test report issued by that Technical Service:
                             366-0520-17-MURD
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                        DE-24932 Flensburg



                                                                  3

                       Nummer der Genehmigung: 51706                    Erweiterung Nr.: -- Korr. 01
                       Approval No.                                     Extension No.:

                       9.    Verwendungsbereich:
                             Range of application:
                             Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                             gemäß:
                             The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                             restricted to the application listed:

                             Anlage/n zum Prüfbericht
                             Annex/es of the test report
                             1-6

                             unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                             beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                             The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                             conditions.
§ 22 51706, Korr. 01




                       10.   Bemerkungen:
                             Remarks:
                             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                             die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                             § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                             The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                             § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                             for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                              Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                              The indications given in the above mentioned test report including its
                              annexes shall apply.

                              Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                              2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                              von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                              wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                              The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                              2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                              are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                              essential systems - are met.

                       11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                             Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                             siehe Prüfbericht
                             see test report

                       12.   Die Genehmigung wird berichtigt
                             Approval corrected
                                          Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg



                                                                   4

                       Nummer der Genehmigung: 51706                      Erweiterung Nr.: -- Korr. 01
                       Approval No.                                       Extension No.:

                       13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                             Reason(s) for the extension (if applicable):
                             Korrektur der Genehmigung
                             Grund: Radgröße im Gutachten wird korrigiert.

                             correction of the approval
                             reason: the size of the wheel is corrected in the test report

                       14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                             Place:

                       15.   Datum:        19.02.2018
                             Date:

                       16.   Unterschrift: Im Auftrag
§ 22 51706, Korr. 01




                             Signature:




                       17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                              Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                              erhältlich ist.
                              Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                              competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                              -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                   Index to the information package

                              -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                              -    Beschreibungsunterlagen
                                   Information package
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
                       __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 1 von 4

                       Fahrzeughersteller                       : AUDI, QUATTRO GmbH
                       Raddaten:
                       Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 42
                       Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                       Technische Daten, Kurzfassung
                       Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                          och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                       WS3X                WS3X                    ohne                      66,45                     750     2280    12/17
                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                       Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                       Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
                       Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                                  für Typ : B81; B8
                       Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                                                  Typ : FY
§ 22 51706, Korr. 01




                       Zubehör                                  : B450L30517R13
                       Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81
                                                                  140 Nm für Typ : FY
                       Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                       B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94                                     AUDI A4 bis MJ2015;
                       B81          e13*2007/46*1084*..          235/45R17 94                                     Kombi; Frontantrieb;
                                                                 245/45R17 95                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                  76S; 77E
                       B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/50R17 94                                AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                      235/45R17 94                                Limousine;
                                                                      245/45R17 95                                Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                  76S; 77E
                       B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 195 225/50R17 94                               AUDI A4 bis MJ2015;
                       B81            e13*2007/46*1084*..              235/45R17 94                               Nicht A4 Allroad
                                                                       245/45R17 95                               Quattro; Kombi;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                  74D; 76S; 77E
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
                       __________________________________________________________________________________________________________________
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                       Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                       B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                  AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                  235/45R17 94                                  Limousine;
                                                                  245/45R17 95                                  Allradantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                74D; 76S; 77E

                       Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                       FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 265/60R17 108 11A; 248                         Q5; Allradantrieb;
                                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                725; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                                77E

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                       Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51706, Korr. 01




                       Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
                       Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
                       Zubehör                                 : B450L30517R13
                       Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                       Verkaufsbezeichnung:     Q5
                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                       FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 210 265/60R17 108 11A; 248                     Q5; Allradantrieb;
                                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                725; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                                77E

                       Auflagen
                       10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                            Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                            entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                            zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                            zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                       11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                            oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                            einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                            FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                            Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                            lassen.
                       11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                            Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                            ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                            den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
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                             bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                             der Fahrzeugpapiere enthält.
                       11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                            sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                            Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                            gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                            gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                            ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                       11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                            Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                            nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                       12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                            Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                            Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                            aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                       248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                            Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                            Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                            kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§ 22 51706, Korr. 01




                            Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                            (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                       51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                            Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                            Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                            Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                       573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                            Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                            Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                            empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                            Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                       71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                            Tiefbetts angebracht werden.
                       721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                            außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                            Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                            Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                            Ventilherstellers zu beachten.
                       725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                            Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                       729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                            das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                            Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                            Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                       73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                       74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                            die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                            Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                            beachten.
                       Gutachten 366-0520-17-MURD
                       zur Erteilung der ABE 51706
                       zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: DD7570
                       Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.02.2018
                       __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 4 von 4
                       74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                       76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                            mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                       77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                            Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§ 22 51706, Korr. 01
						
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