TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Hersteller: BBS International GmbH Anlage MB117 zum
77757 Schiltach Gutachten Nr.
11-00348-CP-BWG
Radtyp: SV 004 (10 J x 20 H2 ET 46)
Ausführung: - SV004 / 09.31.361 Blatt: 1 von 2 (Stand 11/10)
0. Raddaten (Kurzfassung)
Radtyp / Radgröße / Zuläss. Radlast / Zentrierart Rad-
Ausführung Einpresstiefe max. Abrollumfang Befestigung
SV 004/ 10 J x 20 H2 910 kg / Adapterscheibe Kegelbundschrauben
SV004/09.31.361 ET 46 *) 2325 mm 09.23.608 M14 x 1,5
(Anzugsmoment
150 Nm)
*) Radeinpresstiefe ohne Adapterscheibe (effektive Einpresstiefe: 36 mm)
KEIN ZENTRIERRING ZULÄSSIG!!
1. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: Audi AG, Ingolstadt
Typ Genehmigungs - Ausführung/ Handelsbezeichnung
Nummer 1) (Motortyp, -leistung)
8R e1*xx/xx*0473*_ _ CDN.. (132/155 kW) Audi Q5 – 2.0 TFSI
CAL.. (199 kW) Audi Q5 – 3.2 TFSI
CAG.. (100/105 kW) Audi Q5 – 2.0 TDI
CAH.. (125/120 kW)
CGL.. (120/125 kW)
CJC.. (100/105 kW)
CCW.. (155/176 kW) Audi Q5 – 3.0 TDI
*) xx/xx dokumentiert den aktuellen Stand der Richtlinie 70/156/EWG (Gesamtbetriebserlaubnis) und _ _ den
jeweiligen Nachtrag zur Betriebserlaubnis. Die Zuordnung des Fahrzeugtyps zur Genehmigung ist für die
Belange des vorliegenden Gutachtens ausreichend.
2. Reifen
In Verbindung mit dem Radtyp SV 004 Ausf. SV004/09.31.360 an Vorder-und Hinterachse
sind folgende Bereifungskombinationen unter Berücksichtigung der entsprechenden
Auflagen und Hinweise zulässig:
Kombination 1: Auflagen und Hinweise
vorn 255/45 R 20 – XX* 0) R) 16) 17)
hinten 255/45 R 20 – XX* 0) R) 16) 17)
Kombination 2:
vorn 275/40 R 20 – XX* 0) R) 16a) 17)
hinten 275/40 R 20 – XX* 0) R) 16a) 17)
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München
Hersteller: BBS International GmbH Anlage MB117 zum
77757 Schiltach Gutachten Nr.
11-00348-CP-BWG
Radtyp: SV 004 (10 J x 20 H2 ET 46)
Ausführung: - SV004 / 09.31.361 Blatt: 2 von 2 (Stand 11/10)
3. Auflagen und Hinweise
0) Radanbau nur zulässig in Verbindung mit Zubehörsatz 09.31.361 bestehend aus
Adapterscheiben T.Nr. 09.23.608 (Mittenbohrung 66.5 mm, Dicke 10 mm) und
Kegelbundschrauben M14 x 1,5 mm (Anzugsmoment 150 Nm).
R) Es sind vorn und hinten nur Reifen eines Herstellers und Typs zulässig.
*) Der erforderliche Geschwindigkeits-/Lastindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlicher
Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen
Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenherstellernachzuweisen. Weicht der
Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art
darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung)!
16) Wenn nicht serienmäßig vorhanden ist die Abdeckung der Reifenlaufflächen herzustellen.
Je nach Höhenstand und Karosserietoleranz kann die Abdeckung ausreichend sein..
16a) Die Abdeckung der Reifenlaufflächen ist herzustellen.
17) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
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4. Abnahme des Anbaus
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Anlage AU34 (Blatt 1 bis 2) hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Nr. 11-
00348-CP-BWG.
München, den 02. 08. 2011
AM-HZBW-LU/--
BBS
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
Lutterbeck
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland