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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Hersteller:   BBS International GmbH                                         Anlage MB117 zum
              77757 Schiltach                                                Gutachten Nr.
                                                                             11-00348-CP-BWG
Radtyp:       SV 004 (10 J x 20 H2 ET 46)
Ausführung: - SV004 / 09.31.361                                              Blatt: 1 von 2 (Stand 11/10)

0.      Raddaten (Kurzfassung)

      Radtyp /         Radgröße /         Zuläss. Radlast /         Zentrierart              Rad-
     Ausführung       Einpresstiefe      max. Abrollumfang                                Befestigung

   SV 004/             10 J x 20 H2             910 kg /         Adapterscheibe Kegelbundschrauben
SV004/09.31.361          ET 46 *)              2325 mm             09.23.608         M14 x 1,5
                                                                                  (Anzugsmoment
                                                                                     150 Nm)

*)      Radeinpresstiefe ohne Adapterscheibe (effektive Einpresstiefe: 36 mm)
        KEIN ZENTRIERRING ZULÄSSIG!!

1.      Verwendungsbereich
        Fahrzeughersteller:     Audi AG, Ingolstadt
 Typ       Genehmigungs -                   Ausführung/                           Handelsbezeichnung
             Nummer 1)                   (Motortyp, -leistung)
 8R       e1*xx/xx*0473*_ _        CDN..                 (132/155 kW)              Audi Q5 – 2.0 TFSI
                                   CAL..                     (199 kW)              Audi Q5 – 3.2 TFSI
                                   CAG..                 (100/105 kW)              Audi Q5 – 2.0 TDI
                                   CAH..                 (125/120 kW)
                                   CGL..                 (120/125 kW)
                                   CJC..                 (100/105 kW)
                                   CCW..                 (155/176 kW)               Audi Q5 – 3.0 TDI
*)      xx/xx dokumentiert den aktuellen Stand der Richtlinie 70/156/EWG (Gesamtbetriebserlaubnis) und _ _ den
        jeweiligen Nachtrag zur Betriebserlaubnis. Die Zuordnung des Fahrzeugtyps zur Genehmigung ist für die
        Belange des vorliegenden Gutachtens ausreichend.




2.      Reifen
        In Verbindung mit dem Radtyp SV 004 Ausf. SV004/09.31.360 an Vorder-und Hinterachse
        sind folgende Bereifungskombinationen unter Berücksichtigung der entsprechenden
        Auflagen und Hinweise zulässig:
        Kombination 1:                                           Auflagen und Hinweise
        vorn 255/45 R 20 – XX*                                   0) R) 16) 17)
        hinten 255/45 R 20 – XX*                                 0) R) 16) 17)
        Kombination 2:
        vorn 275/40 R 20 – XX*                                   0) R) 16a) 17)
        hinten 275/40 R 20 – XX*                                 0) R) 16a) 17)




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
          von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Hersteller:   BBS International GmbH                                     Anlage MB117 zum
              77757 Schiltach                                            Gutachten Nr.
                                                                         11-00348-CP-BWG
Radtyp:       SV 004 (10 J x 20 H2 ET 46)
Ausführung: - SV004 / 09.31.361                                          Blatt: 2 von 2 (Stand 11/10)

3.    Auflagen und Hinweise
0)   Radanbau nur zulässig in Verbindung mit Zubehörsatz 09.31.361 bestehend aus
     Adapterscheiben T.Nr. 09.23.608 (Mittenbohrung 66.5 mm, Dicke 10 mm) und
     Kegelbundschrauben M14 x 1,5 mm (Anzugsmoment 150 Nm).
R) Es sind vorn und hinten nur Reifen eines Herstellers und Typs zulässig.
     *) Der erforderliche Geschwindigkeits-/Lastindex ist den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen.
     Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
     Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
     den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlicher
     Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen
     Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenherstellernachzuweisen. Weicht der
     Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art
     darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung)!
16) Wenn nicht serienmäßig vorhanden ist die Abdeckung der Reifenlaufflächen herzustellen.
     Je nach Höhenstand und Karosserietoleranz kann die Abdeckung ausreichend sein..
16a) Die Abdeckung der Reifenlaufflächen ist herzustellen.
17) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                                                ********
4.      Abnahme des Anbaus

Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.


Die Anlage AU34 (Blatt 1 bis 2) hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Nr. 11-
00348-CP-BWG.
München, den 02. 08. 2011
AM-HZBW-LU/--
BBS



Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025


                                                                     Lutterbeck




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
          von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
						
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