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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CW3-8519
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           112 D
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,60 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        960 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2330 mm


Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
B8, B81, 4G                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       120 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
8R, 8R1                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000645-A0-021-09~AU-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     2/6                                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 225/40R19                                      A02) bis A10)
              Audi A4 quattro
              (Limousine, Kombi)       235/35R19

                                                                   235/40R19
                                                                   A01)G01)K64)

                                                                   245/35R19
                                                                   A01)K03)K04)K64)

                                                                   255/35R19
                                                                   A01)K03)K04)K64)
245                   Audi S4 quattro                              225/40R19 M+S      A02) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)
                                                                   235/35R19 M+S

                                                                   235/40R19 M+S
                                                                   A01)G01)K64)

                                                                   245/35R19
                                                                   A01)K03)K04)K64)

                                                                   255/35R19
                                                                   A01)K03)K04)K64)
e1*2001/116*0430*19   1215/1160 (1240) Lim.| 1215/1225(1300)-Kom                      5/112/66,5




RA-000645-A0-021-09~AU-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     3/6                                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 199   Audi A4,                 225/40R19                                      A02) bis A10)
              Audi A4 quattro
              (Limousine, Kombi)       235/35R19

                                                                   235/40R19
                                                                   A01)G01)K64)

                                                                   245/35R19
                                                                   A01)K03)K04)K64)

                                                                   255/35R19
                                                                   A01)K03)K04)K64)
245                   Audi S4 quattro                              225/40R19 M+S      A02) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)
                                                                   235/35R19 M+S

                                                                   235/40R19 M+S
                                                                   A01)G01)K64)

                                                                   245/35R19
                                                                   A01)K03)K04)K64)

                                                                   255/35R19
                                                                   A01)K03)K04)K64)
e13*2007/46*1084*03   1215/1160 (1240) Lim.| 1215/1250(1300)-Kom                      5/112/66,5


Typ:                         8R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199   Audi Q5                 235/50R19                                       A02) bis A10)

                                                                   255/45R19

e1*2001/116*0473*07   1280/1340 (1420)                                                5/112/66,5


Typ:                          8R
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155           Audi Q5 Quattro          235/50R19                                      A02) bis A10)

                                                                   255/45R19

e1*2001/116*0497*00   1180/1255 (1335)                                                5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     4/6                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         8R1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199   Audi Q5                 235/50R19                          A02) bis A10)

                                         255/45R19
e13*2007/46*1083*04   1280/1340 (1420)                                   5/112/66,5



Typ:                          4G
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2007/46*0436*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 220  Audi A6                  225/45R19                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       A93a)E26)

                                         235/45R19
                                         A01)E26)K13)K22)K73)

                                         245/45R19
                                         A01)G01)K13)K22)K73)

                                         255/40R19
                                         A01)K13)K22)K73)
e1*2007/46*0436*02    1215/1255 (1335)                                   5/112/66,5


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1420 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
     erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
     Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.


RA-000645-A0-021-09~AU-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     6/6                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
       eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.


Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011




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