Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-9020
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 112 D
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1100 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B8, B81, 4G, 4G1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8R, 8R1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
RA-000646-A0-021-01~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ: B8
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195 Audi A5 245/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, 5-türer) T90)E26)
255/30R20
E26)
265/30R20
275/30R20
A01)K62)
245 Audi A5 245/30R20 A02) bis A10)
(Cabrio, 5-türer) T90)E26)
260 Audi S5
255/30R20
E26)
265/30R20
275/30R20
A01)K62)
e1*2001/116*0430*19 1245/1240 (1320) 5/112/66,5
Typ: B81
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi A5 245/30R20 A02) bis A10)
(5-türer) T90)E26)
255/30R20
E26)
265/30R20
275/30R20
A01)K62)
245 Audi A5 245/30R20 A02) bis A10)
(5-türer) E26)T90)
255/30R20
E26)
265/30R20
275/30R20
A01)K62)
e13*2007/46*1084*03 12051200 (1280) 5/112/66,5
RA-000646-A0-021-01~AU-5-112-66-ET35.docx
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Nr. : RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ: B8
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 195 Audi A4, 245/30R20 A01)bis A10)
Audi A4 quattro E26)K01)K64)T90) K04)
(Limousine, Kombi)
255/30R20
E26)K01)K28)K64)
245 Audi S4 quattro 245/30R20 M+S A01)bis A10)
(Limousine, Kombi) E26)K01)K64)T90) K04)
255/30R20
E26)K01)K28)K64)
e1*2001/116*0430*19 1215/1160 (1240) Lim. 5/112/66,5
1215/1225(1300)-Kom
Typ: B81
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199 Audi A4, 245/30R20 A01)bis A10)
Audi A4 quattro E26)K01)K64)T90) K04)
(Kombi)
255/30R20
E26)K01)K28)K64)
245 Audi S4 quattro 245/30R20 M+S A01)bis A10)
(Kombi) E26)K01)K64)T90) K04)
255/30R20
E26)K01)K28)K64)
e13*2007/46*1084*03 1215/1250(1300)-Kom 5/112/66,5
Typ: 8R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10)
E24)
245/45R20
E24)
255/40R20
A01)E24)K03)K04)
e1*2001/116*0473*07 1280/1320 (1420) 5/112/66,5
RA-000646-A0-021-01~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ: 8R1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10)
E24)
245/45R20
E24)
255/40R20
A01)E24)K03)K04)
e13*2007/46*1083*04 1280/1320 (1420) 5/112/66,5
Typ: 8R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 Audi Q5 Quattro 235/45R20 A02) bis A10)
E24)
245/45R20
E24)
255/40R20
A01)E24)K03)K04)
e1*2001/116*0497*00 1180/1255 (1335) 5/112/66,5
Typ: 4G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0436*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 180 Audi A7 245/35R20 A02) bis A10)
E24)
255/35R20
E24)
265/35R20
A01)K63)
275/35R20
A01)K63)
e1*2007/46*0436*03 1215/1255 (1335) 5/112/66,5
RA-000646-A0-021-01~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ: 4G1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 180 Audi A7 245/35R20 A02) bis A10)
E26)
255/35R20
E26)
265/35R20
A01)K63)
275/35R20
A01)K63)
e13*2007/46*1147*01 1215/1255 (1335) 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-000646-A0-021-01~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1300 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
RA-000646-A0-021-01~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
K62) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte
nachzuarbeiten, bzw. eng an das Radhausblech anzulegen.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 28.11.2011
RA-000646-A0-021-01~AU-5-112-66-ET35.docx