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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24
Seite :                    1/4                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                48R8855
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          RONAL
Radausführung:                                       48R8855.37
Radgröße:                                             8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                      45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 76,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                       900 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2285 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke    : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
B8, B81, 4G                     Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50727 120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000657-A0-104-24~AU-5-112-66_5-ET45_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 225/45R18                                   A02) bis A10)
              Audi A4 quattro
              (Limousine, Kombi)       225/45R18 M+S

                                                                   235/40R18

                                                                   235/45R18
                                                                   A01)G01)

                                                                   245/40R18

 245                  Audi S4                                      225/45R18 M+S   A02) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)
                                                                   235/40R18 M+S

                                                                   235/45R18 M+S
                                                                   A01)G01)

                                                                   245/40R18

e1*2001/116*0430*21   1215/1160 (1240) Lim.| 1215/1225(1300)-Kom                   5/112/66,5



Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 199   Audi A4,                 225/45R18                                   A02) bis A10)
              Audi A4 quattro
              (Kombi)                  225/45R18 M+S

                                                                   235/40R18

                                                                   235/45R18

                                                                   245/40R18

 245                  Audi S4                                      225/45R18 M+S   A02) bis A10)
                      (Kombi)
                                                                   235/40R18 M+S

                                                                   235/45R18 M+S
                                                                   A01)G01)

                                                                   245/40R18

e13*2007/46*1084*03   1215/1250 (1300)                                             5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ:                          4G
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2007/46*0436*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 220  Audi A6                  235/50R18                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                         E17)
                                       245/45R18

                                         255/45R18

e1*2007/46*0436*03   1240/1345 (1425)                                    5/112/66,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-A0-104
Anlage-Nr. :               24
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.



Die Anlage Nr. 24 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 48R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.12.2011




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