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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CA 70738
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                          Lk 112
Radgröße:                                               7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                        700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2200 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke    :   Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
B8, B81                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8R, 8R1                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000352-M0-015-11a~AU-5-112-66-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 118   Audi A4,                 205/55R17                                  A02) bis A10)
              Audi A4 quattro          A93)
              (Limousine, Kombi)
                                       225/50R17
                                       A93)

                                                                  235/50R17

 120 bis 195          Audi A4,                                    225/50R17 M+S   A02) bis A10)
                      Audi A4 quattro                             A93)
                      (Limousine, Kombi)
                                                                  235/50R17 M+S

e1*2001/116*0430*19   1180/1155(1235)-2WD| 1225/1235(1295) –4WD                   5/112/66,5



Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 118   Audi A4,                 205/55R17                                  A02) bis A10)
              Audi A4 quattro          A93)
              (Kombi)
                                       225/50R17
                                       A93)

                                                                  235/50R17

 120 bis 199          Audi A4,                                    225/50R17 M+S   A02) bis A10)
                      Audi A4 quattro                             A93)
                      (Kombi)
                                                                  235/50R17 M+S
e13*2007/46*1084*03   1215/1245(1300)-Kom                                         5/112/66,5




RA-000352-M0-015-11a~AU-5-112-66-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         8R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/60R17 M+S                      A02) bis A10)E26)
                                      A94)

                                          235/65R17 M+S
                                          A94)

                                          245/60R17 M+S

                                          255/55R17 M+S

                                          255/60R17 M+S

e1*2001/116*0473*07   1280/ 1340 (1420)                                  5/112/66,5



Typ:                         8R1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/60R17 M+S                      A02) bis A10) E26)
                                      A94)

                                          235/65R17 M+S
                                          A94)

                                          245/60R17 M+S

                                          255/55R17 M+S

                                          255/60R17 M+S

e13*2007/46*1083*04   1280/1340(1420)                                    5/112/66,5



Typ:                          8R
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155          Audi Q5 Quattro          235/60R17 M+S                     A02) bis A10)
                                       A94)                              E26)

                                          235/65R17 M+S
                                          A94)

                                          245/60R17 M+S

                                          255/55R17 M+S

                                          255/60R17 M+S

e1*2001/116*0497*00   1180/1255 (1335)                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-M0-015
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1379 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
     erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
     Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.


Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.10.2011




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