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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. :              6
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                BM 807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  BM 807
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           LK 112G
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1975 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
B8, B81                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           4723     120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
8R                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4723   140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064288-C0-306
Anlage-Nr. :              6
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                BM 807


Typ:                           B8
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 195  Audi A5                   225/50R17                         A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio, 5-türig)
                                        235/50R17

                                              245/45R17

                                              255/45R17

 260                  Audi S5                 225/50R17 M+S               A02) bis A10)
                                                                          E07)
                                              235/50R17 M+S

                                              245/45R17 M+S

                                              255/45R17 M+S

e1*2001/116*0430*18   12451240 (1320) A5                                  5/112/66,5
                      1170/1100(1180) S5



Typ:                         B81
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi A5                 225/50R17                           A02) bis A10)
              (5-türig)
                                      235/50R17

                                              245/45R17

                                              255/45R17

e13*2007/46*1084*03   1205/117(1250)                                      5/112/66,5



Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 225/50R17                          A01) bis A10)
              Audi A4 quattro          K03)                               K04)
              (Limousine, Kombi)
                                       235/50R17
                                       K01)K64)

                                              245/45R17
                                              K03)

                                              255/45R17
                                              K01)K64)
e1*2001/116*0430*18   1225/1170 (1250) Lim.                               5/112/66,5
                      1225/1235(1315) Kom




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                BM 807


Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 199   Audi A4,                 225/50R17                         A01) bis A10)
              Audi A4 quattro          K03)                              K04)
              (Kombi)
                                       235/50R17
                                       K01)K64)

                                           245/45R17
                                           K03)

                                           255/45R17
                                           K01)K64)
e13*2007/46*1084*03   1215/1245(1295) A4                                 5/112/66,5



Typ:                         8R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 245/60R17                          A01) bis A10)E25)
                                      K03)

                                           255/55R17
                                           K01)K04)
e1*2001/116*0473*06   1280/1340 (1420)                                   5/112/66,5



Typ:                          8R
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155          Audi Q5 Quattro          255/55R17                         A01) bis A10)E25)
                                       K01)K04)

e1*2001/116*0497*02   1180/1255 (1335)                                   5/112/66,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
     Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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Teiletyp :                BM 807


E25) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
     Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
     Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
            245/60R17                 2214                         1246
            255/55R17                 2172                         1268
      Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw.
      Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten
      max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der
      Anbaubestätigung einzutragen .

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
       eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ BM 807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 17.03.2011




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