Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 41R8805.07
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 825 kg
bei Reifenabrollumfang: 2214 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B8, B81, 4G, 4G1 Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50727 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
4H Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50727 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
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Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: B8
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 195 Audi A4, 225/45R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro
(Limousine, Kombi) 235/40R18
235/45R18
A01)G01)K64)
245/40R18
A01)K03)K04)K64)
245 Audi S4 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
235/40R18 M+S
235/45R18 M+S
A01)G01)K64)
245/40R18
A01)K03)K04)K64)
e1*2001/116*0430*19 1215/1160 (1240) Lim.| 1225/1235(1315)-Kom 5/112/66,5
Typ: B81
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199 Audi A4, 225/45R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro
(Kombi) 235/40R18
235/45R18
A01)G01)K64)
245/40R18
A01)K03)K04)K64)
245 Audi S4 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
(Kombi)
235/40R18 M+S
235/45R18 M+S
A01)G01)K64)
245/40R18
A01)K03)K04)K64)
e13*2007/46*1084*03 1215/1160 (1240) Lim.| 1215/1250(1300)-Kom 5/112/66,5
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Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: B8
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195 Audi A5 225/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, 5-Türer) E70)
225/45R18 M+S
235/40R18
E70)
235/40R18 M+S
235/45R18
E70)
235/45R18 M+S
245/40R18
245 Audi A5 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(Cabrio, 5-Türer)
245 bis 260 Audi S5 225/45R18 M+S A02) bis A10)
235/40R18 M+S
235/45R18 M+S
245/40R18 M+S
e1*2001/116*0430*19 1245/1240 (1320) 5/112/66,5
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Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: B81
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi A5 225/45R18 A02) bis A10)
(5-Türer) E70)
225/45R18 M+S
235/40R18
E70)
235/40R18 M+S
235/45R18
E70)
235/45R18 M+S
245/40R18
245 Audi S5 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(5-Türer)
e13*2007/46*1084*03 1205/1200(1280) 5/112/66,5
Typ: B8
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0447*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi S5 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
235/40R18 M+S
235/45R18 M+S
245/40R18 M+S
e1*2001/116*0447*02 1130/1090 (-) 5/112/66,5
RA-000516-B0-104-15~AU-5-112-66-ET35_41R8805.docx
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Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: 8R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi Q5 235/55R18 A02) bis A10)
A94)
235/60R18
A94)
245/55R18
A01)K03)
255/50R18
A01)K01)K04)
255/55R18
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0473*07 1280/1340 (1420) 5/112/66,5
Typ: 8R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 Audi Q5 Quattro 235/55R18 A02) bis A10)
A94)
235/60R18
A94)
245/55R18
A01)K03)
255/50R18
A01)K01)K04)
255/55R18
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0497*00 1180/1255 (1335) 5/112/66,5
RA-000516-B0-104-15~AU-5-112-66-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: 8R1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi Q5 235/55R18 A02) bis A10)
A94)
235/60R18
A94)
245/55R18
A01)K03)
255/50R18
A01)K01)K04)
255/55R18
A01)K01)K04)
e13*2007/46*1083*04 1280/1340 (1420) 5/112/66,5
Typ: 4H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 273 Audi A8 235/55R18 A02) bis A10)B61)
E17)
245/50R18
245/55R18
255/50R18
e1*2007/46*0284*04 1410/142 0(1520) 5/112/66,5
Typ: 4H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
273 Audi A8 Quattro 235/55R18 A02) bis A10)B61)
E17)
245/50R18
245/55R18
255/50R18
e1*2007/46*0398*01 1280/1395 (1495) 5/112/66,5
RA-000516-B0-104-15~AU-5-112-66-ET35_41R8805.docx
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Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: 4G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0436*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Audi A6 225/50R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) E17)
235/50R18
A01)K13)K22)K73)
245/45R18
255/45R18
A01)K13)K22)K73)
150 bis 220 Audi A7 235/50R18 A02) bis A10)
E17)
245/45R18
245/50R18
A01)G01)
255/45R18
e1*2007/46*0436*03 1240/1345 (1425) 5/112/66,5
Typ: 4G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0544*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
220 Audi A7 235/50R18 A02) bis A10)
E17)
245/45R18
245/50R18
A01)G01)
255/45R18
e1*2007/46*0544*00 1205/1255 (1335) 5/112/66,5
Typ: 4G1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 220 Audi A7 235/50R18 A02) bis A10)
E17)
245/45R18
245/50R18
A01)G01)
255/45R18
e13*2007/46*1147*01 1215/1255 (1335) 5/112/66,5
RA-000516-B0-104-15~AU-5-112-66-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
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Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm
Achse2: 1-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø330x22 mm
E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe
225/… ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungs-bescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeugs zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
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Anlage-Nr. : 15
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
K22) An Achse 1 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 13.10.2011
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