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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                         BS5 75735
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                      Borbet
Radausführung:                                                    LK 112
Radgröße:                                                        7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             112 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           72,50 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                                  720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2200 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                            Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                              moment
B8, B81                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             -      120 Nm
                                           M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8R, 8R1                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                         140 Nm
                                           M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm

Typ:                           B8
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195   Audi A5                   225/50R17                                  A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio, 5-türig)  A93)

                                               235/50R17
                                               A93)

                                               245/45R17
                                               A93)
e1*2001/116*0430*18   12451240 (1320) A5                                           5/112/66,5
                      1170/1100(1180) S5



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         B81
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195   Audi A5                 225/50R17                                        A02) bis A10)
              (5-türig)               A93)

                                                                    235/50R17
                                                                    A93)

                                                                    245/45R17
                                                                    A93)
e13*2007/46*1084*03   1205/117(1250)                                                   5/112/66,5



Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 205/55R17                                       A02) bis A10)
              Audi A4 quattro          A93)E18)
              (Limousine, Kombi)
                                       225/50R17
                                       A01)K04)

                                                                    235/50R17
                                                                    A01)K03)K04)K64)

                                                                    245/45R17
                                                                    A01)K04)
e1*2001/116*0430*18   1225/1170 (1250) Lim. | 1225/1235(1315)-Kom                      5/112/66,5



Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199    Audi A4,                 205/55R17                                       A02) bis A10)
              Audi A4 quattro          A93)E18)
              (Kombi)
                                       225/50R17
                                       A01)K04)

                                                                    235/50R17
                                                                    A01)K03)K04)K64)

                                                                    245/45R17
                                                                    A01)K04)
e13*2007/46*1084*05   1215/1160 (1240) Lim.| 1215/1225(1300)-Kom                       5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         8R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/60R17 M+S                      A02) bis A10) E26)
                                      A94)

                                         235/65R17 M+S
                                         A94)

                                         245/60R17 M+S

                                         255/55R17 M+S
                                         A01)K03)K04)

                                         255/60R17 M+S
                                         A01)K03)K04)
e1*2001/116*0473*06   1280/1320 (1400)                                   5/112/66,5



Typ:                          8R
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155          Audi Q5 Quattro          235/60R17 M+S                     A02) bis A10) E26)
                                       A94)

                                         235/65R17 M+S
                                         A94)

                                         245/60R17 M+S

                                         255/55R17 M+S
                                         A01)K03)K04)

                                         255/60R17 M+S
                                         A01)K03)K04)
e1*2001/116*0497*00   1180/1255 (1335)                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         8R1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/60R17 M+S                     A02) bis A10) E26)
                                      A94)

                                         235/65R17 M+S
                                         A94)

                                         245/60R17 M+S

                                         255/55R17 M+S
                                         A01)K03)K04)

                                         255/60R17 M+S
                                         A01)K03)K04)
e13*2007/46*1083*03   1280/1320 (1400)                                  5/112/66,5




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
      Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
      angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
      verwenden.
RA-000598-A0-015-02a~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735



A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm
     Achse2: 1-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø330x22 mm

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungs-bescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
     Fahrzeugs zugelassen sind.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1411 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
     erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
     Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000598-A0-015-02a~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
       eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.


Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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