Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    1/5                                                      M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               CC 80720
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           Borbet
Radausführung:                                        Lk 112AA
Radgröße:                                              8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                      40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                66,60 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       715 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2080 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke    :   Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
B8, B81, 4G                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8R, 8R1                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   140 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000385-K0-015-04a~AU-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    2/5                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 225/50R17                         A02) bis A10)
              Audi A4 quattro
              (Limousine, Kombi)       235/50R17
                                       A01)K04)

                                              245/45R17

                                              255/45R17
                                              A01)K04)
e1*2001/116*0430*19   1225/1170 (1250) Lim.                              5/112/66,5
                      1225/1235(1315) Kom



Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 199   Audi A4,                 225/50R17                         A02) bis A10)
              Audi A4 quattro
              (Kombi)                  235/50R17
                                       A01)K04)

                                              245/45R17

                                              255/45R17
                                              A01)K04)
e13*2007/46*1084*03   1215/1245(1295) A4                                 5/112/66,5


Typ:                         8R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/60R17                          A02) bis A10)E24)

                                              235/65R17

                                              245/60R17

e1*2001/116*0473*07   1280/1275 (1345)                                   5/112/66,5


Typ:                          8R
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155           Audi Q5 Quattro          235/60R17                         A02) bis A10)E24)

                                              235/65R17

                                              245/60R17

e1*2001/116*0497*00   1180/1255 (1335)                                   5/112/66,5




RA-000385-K0-015-04a~AU-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    3/5                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                         8R1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/60R17                          A02) bis A10) E24)

                                         235/65R17

                                         245/60R17

e13*2007/46*1083*04   1280/1340 (1420)                                   5/112/66,5



Typ:                          4G
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2007/46*0436*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 230  Audi A6                  225/55R17                         A02) bis A10)E26)
              (Limousine, Kombi)
                                       235/55R17

                                         245/50R17

                                         255/50R17
                                         A01)K13)K22)K73)
e1*2007/46*0436*05                                                       5/112/66,5


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000385-K0-015-04a~AU-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    4/5                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1333 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1415 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
     erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
     Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.




RA-000385-K0-015-04a~AU-5-112-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    5/5                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.




Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 80720 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 23.02.2012




RA-000385-K0-015-04a~AU-5-112-66-ET40.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen