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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064663-A0-015
Anlage-Nr. :              25
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                XA85935


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  XA85935
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            BORBET
Radausführung:                                           Lk112D1
Radgröße:                                                8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
4G, B8, B81                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064663-A0-015
Anlage-Nr. :              25
Seite :                   2/5                                                                      M o b ilit ä t
Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                XA85935


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 225/40R19                                   A02) bis A10)
              Audi A4 quattro          ER1)
              (Limousine, Kombi)
                                       235/35R19

                                                                   235/40R19
                                                                   A01)G01)

                                                                   245/35R19

 245                  Audi S4 quattro                              225/40R19 M+S   A02) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)                           ER1)

                                                                   235/35R19 M+S

                                                                   235/40R19 M+S
                                                                   A01)G01)

                                                                   245/35R19

e1*2001/116*0430*24   1225/1160 (1240) Lim.| 1225/1245(1325)-Kom                   5/112/66,5


Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 199   Audi A4,                 225/40R19                                   A02) bis A10)
              Audi A4 quattro          ER1)
              (Kombi)
                                       235/35R19

                                                                   235/40R19
                                                                   A01)G01)

                                                                   245/35R19

 245                  Audi S4 quattro                              225/40R19 M+S   A02) bis A10)
                      (Kombi)                                      ER1)

                                                                   235/35R19 M+S

                                                                   235/40R19 M+S
                                                                   A01)G01)

                                                                   245/35R19

e13*2007/46*1084*08   1215/1160 (1240) Lim.                                        5/112/66,5
                      1215/1225(1300)-Kom




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064663-A0-015
Anlage-Nr. :              25
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                XA85935


Typ:                          4G
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2007/46*0436*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 220  Audi A6                  225/45R19                              A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       E70)ER1)                               B64)

                                               235/45R19

                                               245/40R19

                                               245/45R19
                                               A01)G01)K13)K22)K73)

                                               255/40R19

e1*2007/46*0436*02   1240/1345(1425)                                          5/112/66,5




Auflagen und Hinweise
A01)          Entfällt für dieses Gutachten.

A02)          Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
              sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
              auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
              veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)          Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
              keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
              so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
              beurteilen.

A05)          Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
              müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
              und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)          Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
              Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
              angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
              verwenden.

A07)          Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
              vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064663-A0-015
Anlage-Nr. :              25
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                XA85935


A08)     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
         nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
         Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
         mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
         Befestigungsteile verwendet werden.

A09)     Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
         es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
         Gutachten erlaubt wird.

A10)     Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
         werden.

B64)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø356x34 mm

E70)     Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der
         Größe 225/… ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
         Zulassungs-bescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
         Fahrzeugs zugelassen sind.

ER1)     Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
         Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1200 kg.
         Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
         Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
         Fahrzeugpapieren).
         Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
         Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
         des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
         StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
         Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
         werden.

K13)     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
         Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
         entsprechend zu kürzen.

K22)     An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen bzw. auszuschneiden.

K73)     An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
         Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
         Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine
         ausreichende Freigängigkeit herzustellen.




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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                XA85935


Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XA85935 des Herstellers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 15.07.2012




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