Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064663-A0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 1/5 M o b ilit ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : XA85935 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XA85935 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: BORBET Radausführung: Lk112D1 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 4G, B8, B81 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RZ-064663-A0-015-25~AU-5-112-66_5-ET45.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064663-A0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 2/5 M o b ilit ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : XA85935 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 195 Audi A4, 225/40R19 A02) bis A10) Audi A4 quattro ER1) (Limousine, Kombi) 235/35R19 235/40R19 A01)G01) 245/35R19 245 Audi S4 quattro 225/40R19 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi) ER1) 235/35R19 M+S 235/40R19 M+S A01)G01) 245/35R19 e1*2001/116*0430*24 1225/1160 (1240) Lim.| 1225/1245(1325)-Kom 5/112/66,5 Typ: B81 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 199 Audi A4, 225/40R19 A02) bis A10) Audi A4 quattro ER1) (Kombi) 235/35R19 235/40R19 A01)G01) 245/35R19 245 Audi S4 quattro 225/40R19 M+S A02) bis A10) (Kombi) ER1) 235/35R19 M+S 235/40R19 M+S A01)G01) 245/35R19 e13*2007/46*1084*08 1215/1160 (1240) Lim. 5/112/66,5 1215/1225(1300)-Kom RZ-064663-A0-015-25~AU-5-112-66_5-ET45.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064663-A0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 3/5 M o b ilit ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : XA85935 Typ: 4G ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0436*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Audi A6 225/45R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E70)ER1) B64) 235/45R19 245/40R19 245/45R19 A01)G01)K13)K22)K73) 255/40R19 e1*2007/46*0436*02 1240/1345(1425) 5/112/66,5 Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RZ-064663-A0-015-25~AU-5-112-66_5-ET45.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064663-A0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 4/5 M o b ilit ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : XA85935 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø356x34 mm E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe 225/… ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungs-bescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeugs zugelassen sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1200 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. RZ-064663-A0-015-25~AU-5-112-66_5-ET45.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064663-A0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 5/5 M o b ilit ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : XA85935 Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XA85935 des Herstellers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 15.07.2012 RZ-064663-A0-015-25~AU-5-112-66_5-ET45.docx