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							Teilegutachten 366-0174-09-WIRD-TG

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 31.01.2012
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Fahrzeughersteller                       : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TRE78KA35D66 PCD112 ET35                     Ø70.1 Ø66.6                  66,6    Kunststoff    725      2180     10/10
6
TRE78SA35D66 PCD112 ET35                     Ø70.1 Ø66.6                  66,6    Kunststoff      725     2180 10/10
6
TRE78SA35M6 PCD112 ET35                      Ø70.1 Ø66.6                  66,6    Kunststoff      700     2251 03/09
66
TRE78SA35M6 PCD112 ET35                      Ø70.1 Ø66.6                  66,6    Kunststoff      725     2180 01/10
66
TRE78SA35666 PCD112 ET35                     Ø70.1 Ø66.6                  66,6    Kunststoff      700     2251 03/09
TRE78SA35666 PCD112 ET35                     Ø70.1 Ø66.6                  66,6    Kunststoff      725     2180 03/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A7,AUDI A6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94            12I; 5HI; 52J                Nur A6; Kombi;
                                100 - 230 225/50R17 98            12I; 52J                     Stufenheck;
                                          225/55R17               12T; 51G; 52J                Allradantrieb;
                                          235/50R17 96            12A; 52J                     Frontantrieb;
                                          235/55R17 99            12A; 52J                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/50R17 99            12A; 270; 52J                51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76S; 76Z; AFY

Verkaufsbezeichnung:     A6 Avant, A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen           Auflagen
4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 225/50R17 94           12I; 5HI; 52J                Nur A6; Kombi;
                                 100 - 230 225/50R17 98           12I; 52J                     Stufenheck;
                                           225/55R17              12T; 51G; 52J                Allradantrieb;
                                           235/50R17 96           12A; 52J                     Frontantrieb;
                                           235/55R17 99           12A; 52J                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/50R17 99           12A; 270; 52J                51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76S; 76Z; AFY




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0174-09-WIRD-TG

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 31.01.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0174-09-WIRD-TG

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 31.01.2012
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0174-09-WIRD-TG

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 31.01.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     4G1
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1147*..
       Handelsbez.:     A6 Avant, A7 Sportback

       Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 350             y = 150                     VA
             26B                       x = 400             y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich                Aufweiten            Achse
                                   von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                    x = 400       y = 200             22                  VA
             26N                    x = 400       y = 200              8                  VA
             27F                    x = 270       y = 400             30                  HA
             27H                    x = 270       y = 400              8                  HA




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0174-09-WIRD-TG

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 31.01.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     4G
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:     AUDI A7,AUDI A6

       Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26B                       x = 400             y = 200                     VA
             26P                       x = 350             y = 150                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich                Aufweiten            Achse
                                   von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                    x = 400       y = 200             22                  VA
             26N                    x = 400       y = 200              8                  VA
             27F                    x = 270       y = 400             30                  HA
             27H                    x = 270       y = 400              8                  HA




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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