Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 57 AUDI Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.02.2012
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Fahrzeughersteller : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EBP8SA45AB6 PCD112 ET45 ohne 66,6 650 2105 01/12
66
EBP8SA45AO6 PCD112 ET45 ohne 66,6 650 2105 10/11
66
EBP8SA45A666 PCD112 ET45 ohne 66,6 650 2105 04/11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 125 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4; Kombi;
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/55R16 12T; 51G Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76U
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 125 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4; Nicht A4
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/55R16 12T; 51G Allroad Quattro;
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
573; 71C; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76U
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 118 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4; Limousine;
88 - 195 225/55R16 12T; 51G Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76U
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 118 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4; Limousine;
100 - 195 225/55R16 12T; 51G Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
573; 71C; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 57 AUDI Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.02.2012
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 125 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4; Nicht A4
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/55R16 12T; 51G Allroad Quattro;
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76U; 76Z
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 125 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4; Kombi;
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/55R16 12T; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76U;
76Z
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 118 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4; Limousine;
100 - 195 225/55R16 12T; 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76U; 76Z
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 118 205/60R16 12T; 51G; 52J AUDI A4; Limousine;
88 - 195 225/55R16 12T; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76U;
76Z
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 57 AUDI Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.02.2012
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.