Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 1 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 80835
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 112
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B8, B81, 4G, 4G1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8R, 8R1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
4H Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 2 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: B8
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 195 Audi A4, 225/45R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro
(Limousine, Kombi) 235/40R18
235/45R18
A01)G01)K64)
245/40R18
A01)K03)K04)K64)
245 Audi S4 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
235/40R18 M+S
235/45R18 M+S
A01)G01)K64)
245/40R18
A01)K03)K04)K64)
e1*2001/116*0430*19 1215/1160 (1240) Lim.| 1225/1235(1315)-Kom 5/112/66,5
Typ: B81
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199 Audi A4, 225/45R18 A02) bis A10)
Audi A4 quattro
(Kombi) 235/40R18
235/45R18
A01)G01)K64)
245/40R18
A01)K03)K04)K64)
245 Audi S4 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
(Kombi)
235/40R18 M+S
235/45R18 M+S
A01)G01)K64)
245/40R18
A01)K03)K04)K64)
e13*2007/46*1084*03 1215/1160 (1240) Lim.| 1215/1250(1300)-Kom 5/112/66,5
RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 3 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: B8
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195 Audi A5 225/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, 5-Türer) E70)
225/45R18 M+S
235/40R18
E70)
235/40R18 M+S
235/45R18
E70)
235/45R18 M+S
245/40R18
245 Audi A5 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(Cabrio, 5-Türer)
245 bis 260 Audi S5 225/45R18 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio)
235/40R18 M+S
235/45R18 M+S
245/40R18 M+S
e1*2001/116*0430*21 1245/1240 (1320) 5/112/66,5
RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 4 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: B81
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi A5 225/45R18 A02) bis A10)
(5-Türer) E70)
225/45R18 M+S
235/40R18
E70)
235/40R18 M+S
235/45R18
E70)
235/45R18 M+S
245/40R18
245 Audi S5 245/40R18 M+S A02) bis A10)
(5-Türer)
e13*2007/46*1084*03 1205/1200(1280) 5/112/66,5
Typ: B8
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0447*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi S5 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
235/40R18 M+S
235/45R18 M+S
245/40R18 M+S
e1*2001/116*0447*02 1130/1090 (-) 5/112/66,5
RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 5 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: 8R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi Q5 235/55R18 A02) bis A10) E26)
A94)
235/60R18
A94)
245/55R18
A01)K03)
255/50R18
A01)K01)K04)
255/55R18
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0473*08 1280/1340 (1420) 5/112/66,5
Typ: 8R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 Audi Q5 Quattro 235/55R18 A02) bis A10)
A94)
235/60R18
A94)
245/55R18
A01)K03)
255/50R18
A01)K01)K04)
255/55R18
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0497*00 1180/1255 (1335) 5/112/66,5
RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: 8R1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi Q5 235/55R18 A02) bis A10)E26)
A94)
235/60R18
A94)
245/55R18
A01)K03)
255/50R18
A01)K01)K04)
255/55R18
A01)K01)K04)
e13*2007/46*1083*05 1280/1340 (1420) 5/112/66,5
Typ: 4H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 273 Audi A8, 235/55R18 A02) bis A10)B61)
Audi A8L E17)E26a)
245/50R18
245/55R18
255/50R18
e1*2007/46*0284*06 1410/1435(1535) 5/112/66,5
Typ: 4H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
273 Audi A8 Quattro 235/55R18 A02) bis A10)B61)
E17)E26a)
245/50R18
245/55R18
255/50R18
e1*2007/46*0398*01 1280/1395 (1495) 5/112/66,5
RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: 4G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0436*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 230 Audi A6 225/50R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) E17)
235/50R18
A01)K13)K22)K73)
245/45R18
255/45R18
A01)K13)K22)K73)
150 bis 230 Audi A7 235/50R18 A02) bis A10)
E17)
245/45R18
245/50R18
A01)G01)
255/45R18
e1*2007/46*0436*05 1270/1365 (1445) 5/112/66,5
Typ: 4G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0544*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
220 Audi A7 235/50R18 A02) bis A10)
E17)
245/45R18
245/50R18
A01)G01)
255/45R18
e1*2007/46*0544*00 1205/1255 (1335) 5/112/66,5
RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Typ: 4G1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 230 Audi A6 225/50R18 A02) bis A10)
(Limousine) E17)
235/50R18
A01)K13)K22)K73)
245/45R18
255/45R18
A01)K13)K22)K73)
150 bis 230 Audi A7 235/50R18 A02) bis A10)
E17)
245/45R18
245/50R18
A01)G01)
255/45R18
e13*2007/46*1147*04 1255/1365 (1440) 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 9 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm
- Achse2: 1-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø330x22 mm
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1409 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E26a) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter
Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1430 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe
225/… ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungs-bescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeugs zugelassen sind.
RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 10 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361
Nr. : RA-000627-B0-015
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 11 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 80835
Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 19.03.2012
RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx