Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 1 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 80835 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: LK 112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81, 4G, 4G1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 8R, 8R1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 4H Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 2 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 195 Audi A4, 225/45R18 A02) bis A10) Audi A4 quattro (Limousine, Kombi) 235/40R18 235/45R18 A01)G01)K64) 245/40R18 A01)K03)K04)K64) 245 Audi S4 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi) 235/40R18 M+S 235/45R18 M+S A01)G01)K64) 245/40R18 A01)K03)K04)K64) e1*2001/116*0430*19 1215/1160 (1240) Lim.| 1225/1235(1315)-Kom 5/112/66,5 Typ: B81 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 199 Audi A4, 225/45R18 A02) bis A10) Audi A4 quattro (Kombi) 235/40R18 235/45R18 A01)G01)K64) 245/40R18 A01)K03)K04)K64) 245 Audi S4 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10) (Kombi) 235/40R18 M+S 235/45R18 M+S A01)G01)K64) 245/40R18 A01)K03)K04)K64) e13*2007/46*1084*03 1215/1160 (1240) Lim.| 1215/1250(1300)-Kom 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 3 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 195 Audi A5 225/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio, 5-Türer) E70) 225/45R18 M+S 235/40R18 E70) 235/40R18 M+S 235/45R18 E70) 235/45R18 M+S 245/40R18 245 Audi A5 245/40R18 M+S A02) bis A10) (Cabrio, 5-Türer) 245 bis 260 Audi S5 225/45R18 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) 235/40R18 M+S 235/45R18 M+S 245/40R18 M+S e1*2001/116*0430*21 1245/1240 (1320) 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 4 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: B81 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi A5 225/45R18 A02) bis A10) (5-Türer) E70) 225/45R18 M+S 235/40R18 E70) 235/40R18 M+S 235/45R18 E70) 235/45R18 M+S 245/40R18 245 Audi S5 245/40R18 M+S A02) bis A10) (5-Türer) e13*2007/46*1084*03 1205/1200(1280) 5/112/66,5 Typ: B8 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0447*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi S5 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10) 235/40R18 M+S 235/45R18 M+S 245/40R18 M+S e1*2001/116*0447*02 1130/1090 (-) 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 5 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 8R ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0473*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi Q5 235/55R18 A02) bis A10) E26) A94) 235/60R18 A94) 245/55R18 A01)K03) 255/50R18 A01)K01)K04) 255/55R18 A01)K01)K04) e1*2001/116*0473*08 1280/1340 (1420) 5/112/66,5 Typ: 8R ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0497*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 Audi Q5 Quattro 235/55R18 A02) bis A10) A94) 235/60R18 A94) 245/55R18 A01)K03) 255/50R18 A01)K01)K04) 255/55R18 A01)K01)K04) e1*2001/116*0497*00 1180/1255 (1335) 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 8R1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi Q5 235/55R18 A02) bis A10)E26) A94) 235/60R18 A94) 245/55R18 A01)K03) 255/50R18 A01)K01)K04) 255/55R18 A01)K01)K04) e13*2007/46*1083*05 1280/1340 (1420) 5/112/66,5 Typ: 4H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0284*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 273 Audi A8, 235/55R18 A02) bis A10)B61) Audi A8L E17)E26a) 245/50R18 245/55R18 255/50R18 e1*2007/46*0284*06 1410/1435(1535) 5/112/66,5 Typ: 4H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 273 Audi A8 Quattro 235/55R18 A02) bis A10)B61) E17)E26a) 245/50R18 245/55R18 255/50R18 e1*2007/46*0398*01 1280/1395 (1495) 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 4G ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0436*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 230 Audi A6 225/50R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) E17) 235/50R18 A01)K13)K22)K73) 245/45R18 255/45R18 A01)K13)K22)K73) 150 bis 230 Audi A7 235/50R18 A02) bis A10) E17) 245/45R18 245/50R18 A01)G01) 255/45R18 e1*2007/46*0436*05 1270/1365 (1445) 5/112/66,5 Typ: 4G ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0544*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 220 Audi A7 235/50R18 A02) bis A10) E17) 245/45R18 245/50R18 A01)G01) 255/45R18 e1*2007/46*0544*00 1205/1255 (1335) 5/112/66,5 RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 4G1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 230 Audi A6 225/50R18 A02) bis A10) (Limousine) E17) 235/50R18 A01)K13)K22)K73) 245/45R18 255/45R18 A01)K13)K22)K73) 150 bis 230 Audi A7 235/50R18 A02) bis A10) E17) 245/45R18 245/50R18 A01)G01) 255/45R18 e13*2007/46*1147*04 1255/1365 (1440) 5/112/66,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 9 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm - Achse2: 1-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø330x22 mm E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1409 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E26a) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1430 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E17) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe 225/… ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungs-bescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeugs zugelassen sind. RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 10 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 11 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.03.2012 RA-000627-B0-015-03a~AU-5-112-66-ET35.docx