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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     1/5                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   C18 859
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                          CMS 610/07
Artikel- oder Katalog-Nr:                             C18 859 40 91S
Radgröße:                                              8½Jx19EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                             735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm




Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
B8, B81                          Serie,Radschraube, Kugel Ø26, Gewin- -           120 Nm
                                 de M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000540-A0-233-09a~AU-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     2/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 225/40R19                         A02) bis A10)
              Audi A4 quattro
              (Limousine, Kombi)       235/35R19

                                              235/40R19
                                              A01)G01)K64)

                                              245/35R19
                                              A01)K03)K04)K64)

                                              255/35R19
                                              A01)K03)K04)K64)
245                   Audi S4 quattro         225/40R19 M+S              A02) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)
                                              235/35R19 M+S

                                              235/40R19 M+S
                                              A01)G01)K64)

                                              245/35R19
                                              A01)K03)K04)K64)

                                              255/35R19
                                              A01)K03)K04)K64)
e1*2001/116*0430*15   1215/1160 (1240) Lim.                              5/112/66,5
                      1215/1225(1300)-Kom




RA-000540-A0-233-09a~AU-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     3/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 225/40R19                         A02) bis A10)
              Audi A4 quattro
              (Limousine, Kombi)       235/35R19

                                              235/40R19
                                              A01)G01)K64)

                                              245/35R19
                                              A01)K03)K04)K64)

                                              255/35R19
                                              A01)K03)K04)K64)
245                   Audi S4 quattro         225/40R19 M+S              A02) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)
                                              235/35R19 M+S

                                              235/40R19 M+S
                                              A01)G01)K64)

                                              245/35R19
                                              A01)K03)K04)K64)

                                              255/35R19
                                              A01)K03)K04)K64)
e13*2007/46*1084*00   1215/1160 (1240) Lim.                              5/112/66,5
                      1215/1225(1300)-Kom



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.




RA-000540-A0-233-09a~AU-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     4/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
       ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
RA-000540-A0-233-09a~AU-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47986 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000540-A0-233
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     5/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 859


     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.


Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 859 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 25.06.2010
RA-000540-A0-233-09a~AU-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc




RA-000540-A0-233-09a~AU-5-112-66-66_6-40-C18_859_40_91S.doc