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							Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG

ANLAGE: 6 AUDI                                                     Radtyp: CH126
Hersteller: BBS GmbH                                               Stand: 30.10.2013
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Fahrzeughersteller                         : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 22
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
09.31.361           CH 126                     Ø 66.5                     66,5   Leichtmetall    718    2260      07/10
                                               09.23.608
09.31.361           CH 126                     Ø 66.5                     66,5   Leichtmetall    720      2255 07/10
                                               09.23.608


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 41 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 09.31.361
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G
                                             200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91           21P; 51J                  AUDI A5 Sportback; 4-
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93           21P; 51J                  türig; Allradantrieb;
                                           255/35R19 92           21B; 245; 54F             Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                            765; BBX
B8              e1*2001/116*0430*..     100 - 180 245/40R19 94    21P; 245; 248             Nur A4 Allroad
B81             e13*2007/46*1084*..               255/35R19 92    21P; 22I; 24J; 248        Quattro;
                                                  255/40R19 96    21P; 22I; 24J; 248        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                            BBX
B8              e1*2001/116*0430*..     125 - 195 235/35R19 91    22I; 22M; 51J             AUDI A5; AUDI S5;
                                        125 - 260 245/35R19 93    22I; 22M; 51J             Coupe; 2-türig;
                                                  255/35R19 92    21P; 22I; 22M; 24J;       Allradantrieb;
                                                                  54F                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                            765; BBX
B8              e1*2001/116*0430*..     118 - 195 235/35R19 91    22I; 22M; 51J             AUDI A5; Coupe; 2-
                                                  245/35R19 93    22I; 22M; 51J             türig; Frontantrieb;
                                                  255/35R19 92    21P; 22I; 22M; 24J;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  54F                       12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74W; 765;
                                                                                            BBX




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG

ANLAGE: 6 AUDI                                                   Radtyp: CH126
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y        21P; 5GG; 51J             AUDI A5; Cabrio; 2-
                                 105 - 245 245/35R19 93         21P; 51J                  türig; Allradantrieb;
                                           255/35R19 92         21B; 245; 54F             Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                          765; BBX

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A7,A6,S7,S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 150 - 230 245/45R19 98      24J; 248; 26P; 27B;           Nur A6 allroad
                                                            27H; 51J                      quattro;
                                              255/40R19 100 24J; 248; 26P; 27B;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            27H                           12A; 51A; 573; 71A;
                                              255/45R19 100 24J; 248; 26P; 27B;           73C; 74A; 74W; 75I;
                                                            27H                           765; BBX

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 24C; 24D                         erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..            245/50R19 101 24C; 24D                      200 Nm;
                                              255/50R19 103 24C; 24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                          73C; 74A; 74W; 740;
                                                                                          BBX

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 24C; 24D                         erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              245/50R19 101 24C; 24D                      200 Nm;
                                              255/50R19 103 24C; 24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                          73C; 74A; 74W; 740;
                                                                                          BBX

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 24C; 24D                         erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              245/50R19 101 24C; 24D                      200 Nm;
                                              255/50R19 103 24C; 24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                          73C; 74A; 74W; 740;
                                                                                          BBX

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG

ANLAGE: 6 AUDI                                                    Radtyp: CH126
Hersteller: BBS GmbH                                              Stand: 30.10.2013
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                                                                                                       Seite: 3 von 6
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




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                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG

ANLAGE: 6 AUDI                                                    Radtyp: CH126
Hersteller: BBS GmbH                                              Stand: 30.10.2013
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des



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Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG

ANLAGE: 6 AUDI                                                    Radtyp: CH126
Hersteller: BBS GmbH                                              Stand: 30.10.2013
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                                                                                                       Seite: 5 von 6
       Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
       Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
BBX) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
     Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile oder Gummiventile mit Ventilkappe BBS Teile-Nr. 09.15.063 zulässig. Es sind die
     Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0356-13-MURD-TG

ANLAGE: 6 AUDI                                                   Radtyp: CH126
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.10.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A7,A6,S7,S6

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
						
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