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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     1/6                                                        Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      C18 808
Art des Sonderrades:                          Einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                              CMS 590/01
Artikel- oder Katalog-Nr:                              C18 808 35 09
Radgröße:                                                   8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      72,60 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        SR 17 Ø72,5-66,6
geprüfte Radlast:                                             703 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2254 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
B8                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
8R                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-000492-A0-233-06~AU-5-112-66-72_6-35-C18_808_35_09.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     2/6                                                          Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 225/45R18                         A02) bis A10)
              Audi A4 quattro
              (Limousine, Kombi)       235/40R18

                                              235/45R18
                                              A01)G01)K64)

                                              245/40R18
                                              A01)K03)K04)K64)
245                   Audi S4 quattro         225/45R18 M+S              A02) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)
                                              235/40R18 M+S

                                              235/45R18 M+S
                                              A01)G01)K64)

                                              245/40R18
                                              A01)K03)K04)K64)
e1*2001/116*0430*15   1215/1160 (1240) Lim.                              5/112/66,5
                      1215/1225(1300)-Kom



Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 225/45R18                         A02) bis A10)
              Audi A4 quattro
              (Kombi)                  235/40R18

                                              235/45R18
                                              A01)G01)K64)

                                              245/40R18
                                              A01)K03)K04)K64)
245                   Audi S4 quattro         225/45R18 M+S              A02) bis A10)
                      (Kombi)
                                              235/40R18 M+S

                                              235/45R18 M+S
                                              A01)G01)K64)

                                              245/40R18
                                              A01)K03)K04)K64)
e13*2007/46*1084*00   1215/1160 (1240) Lim.                              5/112/66,5
                      1215/1225(1300)-Kom




RA-000492-A0-233-06~AU-5-112-66-72_6-35-C18_808_35_09.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     3/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                         8R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199   Audi Q5                 235/55R18                         A02) bis A10)
                                      A94)

                                         235/60R18
                                         A94)

                                         245/55R18
                                         A01)K03)

                                         255/50R18
                                         A01)K01)K04)

                                         255/55R18
                                         A01)K01)K04)
e1*2001/116*0473*03   1280/1320 (1400)                                  5/112/66,5


Typ:                         8R
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199   Audi Q5                 235/55R18                         A02) bis A10)
                                      A94)

                                         235/60R18
                                         A94)

                                         245/55R18
                                         A01)K03)

                                         255/50R18
                                         A01)K01)K04)

                                         255/55R18
                                         A01)K01)K04)
e13*2007/46*1083*00   1280/1320 (1400)                                  5/112/66,5




RA-000492-A0-233-06~AU-5-112-66-72_6-35-C18_808_35_09.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                          8R
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155           Audi Q5 Quattro          235/55R18                         A02) bis A10)
                                       A94)

                                         235/60R18
                                         A94)

                                         245/55R18
                                         A01)K03)

                                         255/50R18
                                         A01)K01)K04)

                                         255/55R18
                                         A01)K01)K04)
e1*2001/116*0497*01   1180/1255 (1335)                                   5/112/66,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
     Befestigungsteile verwendet werden.



RA-000492-A0-233-06~AU-5-112-66-72_6-35-C18_808_35_09.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
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A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
       eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,


RA-000492-A0-233-06~AU-5-112-66-72_6-35-C18_808_35_09.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     6/6                                                          Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


      - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
        schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.


Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.

Essen, 05.02.2010
RA-000492-A0-233-06~AU-5-112-66-72_6-35-C18_808_35_09.doc




RA-000492-A0-233-06~AU-5-112-66-72_6-35-C18_808_35_09.doc
						
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