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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  XRT-9018
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                        Hinterachse
Radausführung:                                            Lk 112
Radgröße:                                                 9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                          730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
B8, B81, 4G, 4G1                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8R, 8R1                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
4H                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                                 M14x1,5,
                                 Schaftlänge 33 mm




RA-000730-A0-015-44~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro        225/45R18            225/45R18          A01) bis A10)E00B)
                (Limousine, Kombi, außer                        K04)K64)M00)       N235)
                S4)
                                           235/40R18            235/40R18          A01) bis A10)E00B)
                                                                K04)K28)K64)       N245)

                                           235/45R18             235/45R18         A01) bis A10)E00B)
                                                                 K04)K28)K64)      G01)N245)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
200 bis 245     Audi A4, S4              225/45R18            225/45R18            A01) bis A10)E00B)
                (Limousine, Kombi)                            K04)K64)M00)

                                           225/45R18 M+S         225/45R18 M+S     A01) bis A10)E00B)
                                                                 K04)K64)M00)

                                           235/40R18             235/40R18         A01) bis A10)E00B)
                                                                 K04)K28)K64)

                                           235/40R18 M+S         235/40R18 M+S     A01) bis A10)E00B)
                                                                 K04)K28)K64)

                                           235/45R18             235/45R18         A01) bis A10)E00B)
                                                                 K04)K28)K64)      G01)

                                           235/45R18 M+S         235/45R18 M+S     A01) bis A10)E00B)
                                                                 K04)K28)K64)      G01)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 245     Audi A5                    235/40R18            235/40R18          A02) bis A10)E00B)
                (5-türer, Coupe, Cabrio)                                           EF1)N245)

                                           235/45R18             235/45R18         A02) bis A10)E00B)
                                                                                   EF1)G4W)N245)

                                           245/40R18             245/40R18         A02) bis A10)E00B)
                                                                                   EF1)

                                           225/45R18             245/40R18         A02) bis A10)E00B)
                                           N235)                                   EF1)V00)

                                           225/45R18             255/40R18         A02) bis A10)E00B)
                                           N235)                                   EF1)V00)

                                           235/40R18             265/35R18         A02) bis A10)E00B)
                                           N245)                                   EF1)V00)

                                           235/40R18             275/35R18         A02) bis A10)E00B)
                                           N245)                                   EF1)V00)

                                           235/45R18             265/40R18         A02) bis A10)E00B)
                                           N245)                                   EF1)G4W)V00)

                                           245/40R18             275/35R18         A02) bis A10)E00B)
                                                                                   EF1)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 230     Audi A6                  235/50R18            235/50R18          A01) bis A10)E00B)
                (Limousine, Kombi)       K13)K22)K73)         K28)K71)M00)       E54)EF0)G2H)

                                          245/45R18            245/45R18         A02) bis A10)E00B)
                                                                                 E54)EF0)

                                          255/45R18            255/45R18         A01) bis A10)E00B)
                                          K13)K22)K73)         K28)K71)          E54)EF0)

                                          225/50R18            245/45R18         A02) bis A10)E00B)
                                                                                 E54)EF0)V00)

                                          225/50R18            255/45R18         A01) bis A10)E00B)
                                                               K28)K71)          E54)EF0)V00)

                                          225/50R18            275/40R18         A01) bis A10)E00B)
                                                               K04)K28)K71)      E54)EF0)V00)

                                          235/50R18            255/45R18         A01) bis A10)E00B)
                                          K13)K22)K73)         K28)K71)          E54)EF0)G2H)V00)

                                          245/45R18            275/40R18         A01) bis A10)E00B)
                                                               K04)K28)K71)      E54)EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44
Seite :                     5 / 10                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G                             e1*2007/46*0544*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
150 bis 230     Audi A7                 235/50R18            235/50R18          A02) bis A10)E00B)B71)
                                                             M00)               EF0)

                                          245/45R18           245/45R18         A02) bis A10)E00B)B71)
                                                                                EF0)

                                          255/45R18           255/45R18         A02) bis A10)E00B)B71)
                                                                                EF0)

                                          235/50R18           255/45R18         A02) bis A10)E00B)B71)
                                                                                EF0)V00)

                                          235/50R18           265/45R18         A01) bis A10)E00B)B71)
                                                              K63)              EF0)V00)

                                          245/45R18           275/40R18         A01) bis A10)E00B)B71)
                                                              K63)              EF0)V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
150 bis 309     Audi A8, A8L            245/50R18            245/50R18          A01) bis A10)E00B)B79)
                                                             K04)M00)           E44)EF0)ER1)N255)

                                          255/50R18           255/50R18         A01) bis A10)E00B)B79)
                                                              K04)              E44)EF0)ER1)

                                          235/55R18           255/50R18         A01) bis A10)E00B)B79)
                                          N245)               K04)              E44)EF0)ER1)V00)

                                          235/55R18           285/45R18         A01) bis A10)E00B)B79)
                                          N245)               K04)K71)          E44)EF0)ER1)V00)

                                          245/50R18           275/45R18         A01) bis A10)E00B)B79)
                                          N255)               K04)              E44)EF0)ER1)V00)

                                          255/50R18           285/45R18         A01) bis A10)E00B)B79)
                                                              K04)K71)          E44)EF0)ER1)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                             e1*2001/116*0473*..
8R                             e1*2001/116*0497*..
8R1                            e13*2007/46*1083*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET35          9.0x18,ET30
100 bis 200     Audi Q5, SQ5            235/60R18            235/60R18          A01) bis A10)E00B)
                                                             A94)K04)M00)       ER2)

                                          255/50R18           255/50R18         A01) bis A10)E00B)
                                          K01)                K04)              ER2)

                                          255/55R18           255/55R18         A01) bis A10)E00B)
                                          K01)                K04)              ER2)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


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Teiletyp :                  XRT-9018


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B71) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang):
     - VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø356x34 mm

B79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø380x36 mm

E00B) Die Verwendung des Rades XRT-9018 ist nur an Achse 2 zulässig. Die Kombination ist
    nur mit dem Radtyp XRT-8018 (KBA 49282) an Achse 1 zulässig.
    Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
    Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-8018 zu
    beachten.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
     Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
     Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
     Umrüstrades sind.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
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Teiletyp :                  XRT-9018


ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1414 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R20,
     255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
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Teiletyp :                  XRT-9018


K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.

K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000730-A0-015-44~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000730-A0-015
Anlage-Nr. :                44
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9018


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 44 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 25.07.2013




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