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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    1/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  XRT-8519
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Montageposition:                                        Vorderachse
Radausführung:                                             LK112
Radgröße:                                                8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                          730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
B8, B81, 4G, 4G1                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8R, 8R1                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET35          9.5x19,ET35
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro        235/35R19            235/35R19          A01) bis A10) E00a)
                (Limousine, Kombi, außer K03)                   K04)K28)K64)T91)
                S4)
                                           245/35R19            245/35R19          A01) bis A10) E00a)
                                           K01)                 K04)K28)K64)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET35          9.5x19,ET35
200 bis 245     Audi A4, S4              245/35R19            245/35R19            A01) bis A10) E00a)
                (Limousine, Kombi)       K01)                 K04)K28)K64)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET35          9.5x19,ET35
100 bis 245     Audi A5                    235/35R19            235/35R19          A02) bis A10) E00a)
                (5-türer, Coupe, Cabrio)                                           N245)T91)

                                           235/40R19             235/40R19         A02) bis A10) E00a)
                                                                                   G4W)N245)

                                           245/35R19             245/35R19         A02) bis A10) E00a)


                                           255/35R19             255/35R19         A02) bis A10) E00a)


                                           225/40R19             255/35R19         A02) bis A10) E00a)
                                           N235)                                   V00)

                                           225/40R19             265/35R19         A02) bis A10) E00a)
                                           N235)                                   V00)

                                           235/35R19             265/30R19         A02) bis A10) E00a)
                                           N245)T91)                               V00)

                                           235/35R19             275/30R19         A02) bis A10) E00a)
                                           N245)T91)                               V00)

                                           235/40R19             265/35R19         A02) bis A10) E00a)
                                           N245)                                   G4W)V00)

                                           245/35R19             275/30R19         A02) bis A10) E00a)
                                                                                   V00)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B8                                e1*2001/116*0447*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET35          9.5x19,ET35
245 bis 260     Audi S5                    245/35R19            245/35R19          A02) bis A10) E00a)
                (5-türer, Coupe, Cabrio)

                                           255/35R19             255/35R19         A02) bis A10) E00a)


                                           245/35R19             275/30R19         A02) bis A10) E00a)
                                                                                   V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET35          9.5x19,ET35
100 bis 230     Audi A6                  245/40R19            245/40R19          A02) bis A10)B71) E00a)
                (Limousine, Kombi)                                               E54)N255)

                                          255/40R19            255/40R19         A01) bis A10) B71) E00a)
                                          K13)K22)K73)         K28)K71)          E54)

                                          225/45R19            245/40R19         A02) bis A10) B71) E00a)
                                          N235)                N255)             E54)V00)

                                          225/45R19            255/40R19         A01) bis A10) B71) E00a)
                                          N235)                K28)K71)          E54)V00)

                                          235/45R19         265/40R19            A01) bis A10) B71) E00a)
                                          K13)K22)K73)N245) K28)K71)             E54)G1G)V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G                             e1*2007/46*0544*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET35          9.5x19,ET35
150 bis 230     Audi A7                 245/40R19            245/40R19           A02) bis A10)B71) E00a)
                                                                                 N255)

                                          255/40R19            255/40R19         A02) bis A10) B71) E00a)


                                          235/45R19            265/40R19         A01) bis A10) B71) E00a)
                                          N245)                K63)              V00)

                                          245/40R19            275/35R19         A02) bis A10) B71) E00a)
                                          N255)                                  V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                             e1*2001/116*0473*..
8R                             e1*2001/116*0497*..
8R1                            e13*2007/46*1083*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET35          9.5x19,ET35
100 bis 200     Audi Q5                 255/45R19            255/45R19           A01) bis A10) E00a)
                                        K03)                 K04)                ER1)




RA-000726-B0-015-26~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    5/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
     Klebegewichten ausgewuchtet werden.

RA-000726-B0-015-26~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    6/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


E00a) Die Verwendung des Rades XRT-8519 ist nur an Achse 1 zulässig. Die Kombination ist
     nur mit dem Radtyp XRT-9519 (KBA 49285) an Achse 2 zulässig.
     Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
     Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-9519 zu
     beachten.

B71) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang):
     - VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø356x34 mm, Audi/Ate Bremssattel 4605AP

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1415 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000726-B0-015-26~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    7/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.

K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000726-B0-015-26~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-B0-015
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 09.04.2013




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