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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49285 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000727-A0-015
Anlage-Nr. :                33
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                          XRT-9519
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                      Borbet
Montageposition:                                                Hinterachse
Radausführung:                                                     LK112
Radgröße:                                                        9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             112 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                           72,50 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                                  730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2100 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                               moment
B8, B81, 4G, 4G1                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                          120 Nm
                                      M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8R, 8R1                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                           140 Nm
                                      M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro        235/35R19            235/35R19          A01) bis A10)E00b)
                (Limousine, Kombi, außer                        K04)T91)
                S4)
                                           245/35R19            245/35R19          A01) bis A10)E00b)
                                                                K04)K64)


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49285 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000727-A0-015
Anlage-Nr. :                33
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
200 bis 245     Audi A4, S4              245/35R19            245/35R19          A01) bis A10)E00b)
                (Limousine, Kombi)                            K04)K64)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                             e1*2001/116*0473*..
8R                             e1*2001/116*0497*..
8R1                            e13*2007/46*1083*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
100 bis 200     Audi Q5                 255/45R19            255/45R19           A02) bis A10)E00b)
                                                                                 ER1)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
100 bis 230     Audi A6                  245/40R19            245/40R19          A02) bis A10)E00b)
                (Limousine, Kombi)                                               E54)N255)B71)

                                          255/40R19            255/40R19         A01) bis A10)E00b)
                                          K13)K22)K73)                           E54)B71)

                                          225/45R19            245/40R19         A02) bis A10)E00b)
                                          N235)                N255)             E54)V00)B71)

                                          225/45R19            255/40R19         A02) bis A10)E00b)
                                          N235)                                  E54)V00)B71)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49285 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000727-A0-015
Anlage-Nr. :                33
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9519


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
     Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B71) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang):
     - VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø356x34 mm, Audi/Ate Bremssattel 4605AP

E00b) Die Verwendung des Rades XRT-9519 ist nur an Achse 2 zulässig. Die Kombination ist
     nur mit dem Radtyp XRT-8519 (KBA 49284) an Achse 1 zulässig.
     Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
     Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-8519 zu
     beachten.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49285 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                33
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-9519


ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1415 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



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Teiletyp :                  XRT-9519


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 33 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.04.2013




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