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							Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 35 AUDI                                                       Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 09.01.2013
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Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                      Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
OMUS8BP35B666          LK112 ET35               Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff      673    2251     09/09
OMUS8BP35B666          LK112 ET35               Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff      700    2140     09/09
OMUS8BP35B666          LK112 ET35               Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff      715    2105     09/09
OMUS8BP35D666          LK112 ET35               Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff      715    2105     11/12
OMUS8BP35666           LK112 ET35               Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff      673    2251     02/07
OMUS8BP35666           LK112 ET35               Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff      700    2140     02/07
OMUS8BP35666           LK112 ET35               Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff      715    2105     02/07
OMUS8KA35B666          LK112 ET35               Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff      715    2105     09/09
OMUS8KA35D666          LK112 ET35               Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff      715    2105     11/12
OMUS8KA35LB66          LK112 ET35               Ø70.1 Ø66.6                66,6    Kunststoff      715    2105     09/09
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                              200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                              Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94             11A; 21P; 22I; 24J; 24M  AUDI A4; Kombi;
B81          e13*2007/46*1084*..          235/45R17 94                                      Frontantrieb;
                                          245/45R17 95             11A; 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R17 98             11A; 21P; 22I; 24J; 24M; 12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                   54F                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..       125 - 195 225/50R17 94                             AUDI A5; Coupe; 2-
                                                   235/45R17 94                             türig;
                                                   245/45R17 95                             Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                            71E; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..       120 - 195 225/50R17 94                             AUDI A5; Coupe; 2-
                                                   235/45R17 94                             türig; Frontantrieb;
                                                   245/45R17 95                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94         11A; 21P; 22I; 24J; 24M  AUDI A4; Limousine;
                                           235/45R17 94                                  Allradantrieb;
                                           245/45R17 95         11A; 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R17 98         11A; 21P; 22I; 24J; 24M; 12A; 51A; 56C; 573;
                                                                54F                      71E; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94                              AUDI A5 Sportback;
B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94                              4-türig;
                                               245/45R17 95                              Allradantrieb;
                                               255/45R17 98     54F                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                         71E; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17 94      11A; 21P; 22I; 24J; 24M AUDI A4; Limousine;
                                              235/45R17 94                               Frontantrieb;
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/45R17 98      11A; 21P; 22I; 24J; 24M; 12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                54F                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 225/50R17 94                              AUDI A5; Cabrio; 2-
                                               235/45R17 94                              türig;
                                               245/45R17 95                              Allradantrieb;
                                               255/45R17 98     54F                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                         71E; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 225/50R17 94                              Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..             225/55R17 97                              Quattro;
                                               235/50R17 96                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/50R17 99                              12A; 51A; 56C; 573;
                                               255/45R17 98                              71E; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94     11A; 21P; 22I; 24J; 24M AUDI A4; Nicht A4
B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94                              Allroad Quattro;
                                               245/45R17 95     11A; 21P; 22I; 24J; 24M Kombi;
                                               255/45R17 98     11A; 21P; 22I; 24J; 24M; Allradantrieb;
                                                                54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                         71E; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                       Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A7,A6,S7,S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 225/50R17 94         5HI                     Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 230 225/50R17 98                                 allroad quattro;
                                           225/55R17 97                                 Kombi; Stufenheck;
                                           235/50R17 96         11A; 270                Allradantrieb;
                                           235/55R17 99         11A; 270                Frontantrieb;
                                           245/50R17 99         11A; 245; 248; 26P; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R17 98         11A; 270; 67D           12A; 51A; 56C; 573;
                                           255/50R17 101        11A; 245; 248; 26P; 271 71E; 721; 725; 73C;
                                                                                        74A; 74P; 75I; 76S;
                                                                                        AFY; BE0

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.., 100 - 200 235/65R17           51G                         erhöhtes
               e13*2007/46*1083*..
                                              255/60R17 106 24N; 24O                        Anzugsmoment 200
                                                                                            Nm;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                            71E; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 740; 75I;
                                                                                            76S; BE0; FGC; 4KX

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17     51G                                erhöhtes
                                           255/60R17 106 24N; 24O                           Anzugsmoment 200
                                                                                            Nm;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                            71E; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 740; 75I;
                                                                                            76S; BE0; FGC; 4KX

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                      Seite: 5 von 9
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
      Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4KX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4D0 601 361 ( nur e13*2007/46*1083*..,e13*2007/46*1179*..) ist zulässig. Das System muss gemäß
     den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem
     verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 9
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R17
                    Hinterachse:                          255/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348
     mm (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                      Seite: 8 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A7,A6,S7,S6

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                    VA
             26P                      x = 350             y = 150                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200             22                VA
             26N                   x = 400       y = 200              8                VA
             27F                   x = 270       y = 400             30                HA
             27H                   x = 270       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 9 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G1
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1147*..
       Handelsbez.:    AUDI A7,A6,S7,S6

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                    VA
             26P                      x = 350             y = 150                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200             22                VA
             26N                   x = 400       y = 200              8                VA
             27F                   x = 270       y = 400             30                HA
             27H                   x = 270       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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