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							Gutachten 366-0179-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 57 AUDI                                                       Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                   Einpreßtiefe (mm)     : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
              Kennzeichnung                     Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
              Rad                               Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
EBP8SA45AB666 PCD112 ET45                       ohne                         66,6                   650    2105     01/12
EBP8SA45AO666 PCD112 ET45                       ohne                         66,6                   650    2105     10/11
EBP8SA45A666  PCD112 ET45                       ohne                         66,6                   650    2105     04/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 125 205/60R16                 12T; 51G; 52J             AUDI A4; Nicht A4
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/55R16                 12T; 51G                  Allroad Quattro;
                                                                                               Kombi; Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                               573; 71C; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 76U
B8             e1*2001/116*0430*..       88 - 118 205/60R16          12T; 51G; 52J             AUDI A4; Limousine;
                                         88 - 195 225/55R16          12T; 51G                  Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                               71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                               74A; 76U
B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 118 205/60R16         12T; 51G; 52J             AUDI A4; Limousine;
                                         100 - 195 225/55R16         12T; 51G                  Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                               573; 71C; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 76U
B8             e1*2001/116*0430*..       88 - 125 205/60R16          12T; 51G; 52J             AUDI A4; Kombi;
B81            e13*2007/46*1084*..       88 - 195 225/55R16          12T; 51G                  Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                               71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                               74A; 76U
B8             e1*2001/116*0430*..       88 - 118 205/60R16          12T; 51G; 52J             AUDI A4; Limousine;
                                         88 - 195 225/55R16          12T; 51G                  Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 76U; 76Z




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 57 AUDI                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 125 205/60R16             12T; 51G; 52J            AUDI A4; Nicht A4
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/55R16             12T; 51G                 Allroad Quattro;
                                                                                          Kombi; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 76U;
                                                                                          76Z
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 125 205/60R16          12T; 51G; 52J            AUDI A4; Kombi;
B81            e13*2007/46*1084*..   88 - 195 225/55R16          12T; 51G                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76U; 76Z
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 118 205/60R16         12T; 51G; 52J            AUDI A4; Limousine;
                                     100 - 195 225/55R16         12T; 51G                 Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 76U;
                                                                                          76Z

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 57 AUDI                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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