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							Gutachten 366-0173-09-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 46 AUDI                                                       Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 08.09.2014
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Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung            (mm)                      last    umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                       (kg)    (mm)     datum
TREP8KA40D666         PCD112 ET40              Ø70.1 Ø66.6                   66,6   Kunststoff      720     2160    02/11
TREP8KA40M666         PCD112 ET40              Ø70.1 Ø66.6                   66,6   Kunststoff      720     2160    03/10
TREP8KA40O666         PCD112 ET40              Ø70.1 Ø66.6                   66,6   Kunststoff      720     2160    01/12
TREP8KA40T666         PCD112 ET40              Ø70.1 Ø66.6                   66,6   Kunststoff      720     2160    06/10
TREP8KA40Y666         PCD112 ET40              Ø70.1 Ø66.6                   66,6   Kunststoff      720     2160    06/09
TREP8KA40666          PCD112 ET40              Ø70.1 Ø66.6                   66,6   Kunststoff      720     2160    04/09
TREP8SA40D666         PCD112 ET40              Ø70.1 Ø66.6                   66,6   Kunststoff      720     2160    02/11
TREP8SA40M666         PCD112 ET40              Ø70.1 Ø66.6                   66,6   Kunststoff      720     2160    03/10
TREP8SA40O666         PCD112 ET40              Ø70.1 Ø66.6                   66,6   Kunststoff      720     2160    01/12
TREP8SA40T666         PCD112 ET40              Ø70.1 Ø66.6                   66,6   Kunststoff      720     2160    06/10
TREP8SA40Y666         PCD112 ET40              Ø70.1 Ø66.6                   66,6   Kunststoff      720     2160    06/09
TREP8SA40666          PCD112 ET40              Ø70.1 Ø66.6                   66,6   Kunststoff      720     2160    04/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 125 205/60R16                  51G                         AUDI A4; Limousine;
                                 88 - 195 225/55R16                  51G                         Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P; 76U; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 125 205/60R16         51G                         AUDI A4; Nicht A4
B81            e13*2007/46*1084*..       100 - 195 225/55R16         51G                         Allroad Quattro;
                                                                                                 Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74A; 74P; 76U; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 125 205/60R16         51G                         AUDI A4; Limousine;
                                         100 - 195 225/55R16         51G                         Allradantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74A; 74P; 76U; 77E



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 46 AUDI                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 125 205/60R16              51G                      AUDI A4; Kombi;
B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/55R16              51G                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 46 AUDI                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.09.2014
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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