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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-D0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   53R7705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          53R7705.07
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                          720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
B8, B81, 4G, 4G1                 Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50727 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1                          Radschraube, Kugel Ø 26 mm,          ZP50705 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                                 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-D0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro       205/55R17                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, außer A93)N215)                           EF0)
                S4)
                                          205/55R17 M+S
                                          A93)W215)

                                           215/50R17
                                           A93)N225)

                                           215/50R17 M+S
                                           A93)W225)

                                           215/55R17
                                           A01)G01)N225)

                                           215/55R17 M+S
                                           A01)G01)W225)

                                           225/50R17

                                           235/50R17
                                           A01)G01)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5, SQ5               225/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A94)W235)                         ER1)

                                           235/60R17 M+S
                                           A94)

                                           235/65R17 M+S
                                           A94)

                                           245/60R17 M+S
                                           A94)

                                           255/60R17 M+S
                                           A94)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    3/6                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5, SQ5               225/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A94)W235)                          ER1)

                                           235/60R17 M+S
                                           A94)

                                           235/65R17 M+S
                                           A94)

                                           245/60R17 M+S
                                           A94)

                                           255/60R17 M+S
                                           A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G                             e1*2007/46*0544*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 245     Audi A7                 235/55R17 M+S                        A02) bis A10)B64)
                                                                             EF0)
                                           245/50R17 M+S

                                           245/55R17 M+S
                                           ER2)

                                           255/50R17 M+S




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    4/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-D0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


B64)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø356x34 mm

EF0)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
         der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
         Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
         Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)     Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
         Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1353 kg.
         Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
         Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
         Fahrzeugpapieren).
         Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
         Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2)     Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
         Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1415 kg.
         Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
         Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
         Fahrzeugpapieren).
         Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
         Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
         des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
         StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
         Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
         werden.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000588-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET37_53R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.08.2014




RA-000588-D0-104-07~AU-5-112-66_5-ET37_53R7705.docx
						
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