Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							           Gutachten 366-0179-14-MURD/N5
           zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
           zu V.1. ANLAGE: 7                                                  Radtyp: WF7070
           Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 20.04.2016
           __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 1 von 3

           Fahrzeughersteller                       : AUDI
           Raddaten:
           Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 42
           Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
           Technische Daten, Kurzfassung
           Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                               Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                               Rad                     Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
           WF7070/WS3X         WS3X                    ohne                          66,5                    670     2254    11/15
           Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
           Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
           ersetzt werden.
           Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
           Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
           Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
           Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
           B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/50R17 94V 12T                                  AUDI A4 (B9) ab
           B81          e13*2007/46*1084*..          235/50R17 96  12A                                  MJ2016; Kombi;
49846*05




                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                        74D; 76S; AF7
           B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/50R17          51G                        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                        76Z
           B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 195 225/50R17         51G                        AUDI A4 bis MJ2015;
           B81            e13*2007/46*1084*..                                                           Nicht A4 Allroad
                                                                                                        Quattro; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76S; 76Z
           B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 195 225/50R17         51G                        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76S; 76Z
           Gutachten 366-0179-14-MURD/N5
           zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
           zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WF7070
           Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.04.2016
           __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 2 von 3
           Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
           B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17             51G                      AUDI A4 bis MJ2015;
           B81          e13*2007/46*1084*..                                                         Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                    76Z

           Auflagen
           10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
           11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                der Fahrzeugpapiere enthält.
           11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
49846*05




                gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
           11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
           12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
           12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                Fahrzeuges genannt wird, möglich.
           51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
           51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
           573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
           Gutachten 366-0179-14-MURD/N5
           zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
           zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: WF7070
           Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.04.2016
           __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 3 von 3
           71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                Tiefbetts angebracht werden.
           721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                Ventilherstellers zu beachten.
           729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
           73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
           74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
           76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
           76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
           AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm
                (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
49846*05
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




                          ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


           nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
           Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


           Nummer der ABE:              49846*05



           Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                        7 J x 17 H2


           Typ:                         WF7070
49846*05




            Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
            Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




           Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
           Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


           Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                   KBA 49846


           Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
           der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
           Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
           dürfen nicht angebracht werden.
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




           Nummer der Genehmigung: 49846*05


           Die ABE-Nr. 49846*05 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 17 H2, Typ WF7070, in den
           Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0179-14-MURD/N5 vom 20.04.2016 beschrieben.


           Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

           1 - 13

           des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
           aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

           Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
           der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
           (FZV) nicht erforderlich.

           An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
           Stellen gut lesbar und dauerhaft,

           der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
49846*05




           die Felgengröße,
           der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
           das Herstelldatum (Monat und Jahr),
           das Typzeichen und
           die Einpresstiefe anzubringen.

           Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
           Außendurchmesser zu kennzeichnen.

           Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
           TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 20.04.2016 festgehaltenen Angaben.

           Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
           in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

           Flensburg, 23.05.2016
           Im Auftrag
                              Kraftfahrt-Bundesamt
                                            DE-24932 Flensburg




                           Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


           Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 49846*05



           Ausgabedatum:                               letztes Änderungsdatum:

           1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


           2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                         Datum:
                 WF7070                                                          14.04.2016

                                                       letztes Änderungsdatum: 14.04.2016


           3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                             Datum:
                 366-0179-14-MURD/N5                                             20.04.2016
49846*05




           4.    Beschreibung der Änderungen:
                 Erweiterung des Verwendungsbereiches; neue Ausführungen
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




           Nummer der Genehmigung: 49846*05

           - Anlage -

           Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

           Nebenbestimmungen

           Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
           Vorschrift zu kennzeichnen.

           Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                  KBA 49846

           Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
           unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
           ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
           Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
           der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
           bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
49846*05




           Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
           können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

           Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
           genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
           ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
           geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
           die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
           Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
           herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
           Umweltschutzes nicht entspricht.

           Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
           Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
           sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
           Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
           seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

           Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
           Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

           Rechtsbehelfsbelehrung

           Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
           erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
           DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                          2
           Approval No.: 49846*05

           - Attachment -

           Collateral clauses and instruction on right to appeal

           Collateral clauses

           All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
           applied regulation.

           The approval identification is as follows: - see German version -

           The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
           documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
           the Kraftfahrt-Bundesamt.
           Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
           one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
           the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
           Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
           prosecuted.
49846*05




           The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
           with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
           issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
           violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
           assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
           comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

           The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
           from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
           the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
           taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
           unhindered access to the production and storage facilities.

           The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
           mark rights of third parties are not affected with this approval.

           Instruction on right to appeal

           This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
           writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
           DE-24944 Flensburg.