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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51518 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55055817 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ M8018
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 1 von 5

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               M8018
             Radgröße                          8.0Jx18H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             41           M8018 LK112 / ohne Ring              5/112/66,6          43          790    2200

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51518
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             M8018 (s.o.)
             Radgröße                          8.0Jx18H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 51518




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
             S02       Serien-Schraube M14x1,5        Kugel Ø 26 mm   120                      27

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Audi

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55055817 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ M8018
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 2 von 5

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi A4                 88-125         215/45R18   A13 R37 T89 T93                       A07 A16 A21
             B8, B81                 88-140         215/45R18   A13 M+S T89 T93                       Car Lim V18
             e1*2001/116*            88-195         225/45R18   A33 R37 T91 T95                       S02
             0430*00-41;             88-195         235/40R18   A12 R37
             e13*2007/46*1084*..     88-200         225/45R18   A33 M+S T91 T95
             (FIN: WAUZZZ8K...)      88-200         235/40R18   A12 M+S
                                     88-200         245/40R18   A12
             Audi A6 / A6 Avant      100-200        225/50R18   T95 T99                               A07 A12 A16
             4G, 4G1                 100-200        235/50R18                                         A21 A57 B90
             e1*2007/46*0436*..;     100-200        245/45R18   T00 T96                               Car Lim NA1
             e13*2007/46*1147*..     100-200        255/45R18                                         S02
             - incl. Facelift 2014
             Audi A6 allroad         140-245        235/50R18   A91 T01 T97                           A07 A16 A21
             4G, 4G1                 140-245        235/55R18   A91                                   A56 B92 Car
             e1*2007/46*0436*..;     140-245        245/50R18   A12                                   KMV S02
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014
             Audi S4                 245            225/45R18   A33 M+S T91 T95                       A07 A16 A21
             B8, B81                 245            235/40R18   A12 M+S T91 T93                       Car Lim S02
§ 22 51518




             e1*2001/116*0430*..;    245            245/40R18   A12
             e13*2007/46*1084*..
             (FIN: WAUZZZ8K...)


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55055817 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ M8018
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 3 von 5

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
§ 22 51518




             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
             an Achse 1.

             B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
             zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.




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             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55055817 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ M8018
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 5

             M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
             235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 51518




             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse    Hinterachse

             Nr.   1   205/40R18      225/35R18
             Nr.   2   205/45R18      225/40R18
             Nr.   3   215/40R18      245/35R18, 255/35R18
             Nr.   4   215/45R18      235/40R18, 245/40R18
             Nr.   5   225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
             Nr.   6   225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr.   7   225/50R18      245/45R18, 255/45R18
             Nr.   8   235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51518 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55055817 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ M8018
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 5 von 5

                      Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

             Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
             Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
             Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
             Nr. 12   245/35R18     255/35R18
             Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
             Nr. 15   245/50R18     275/45R18
             Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
             Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
             Nr. 18   255/50R18     285/45R18
             Nr. 19   255/55R18     285/50R18
             Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 15. September 2017 in Lambsheim statt.
§ 22 51518




             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 15. September 2017




             Coen                                                                   00278963.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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