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							                Gutachten 366-0170-17-MURD
                zur Erteilung der ABE 50470
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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                Fahrzeughersteller                       : AUDI, QUATTRO GmbH
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 33
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                A9B                 F820 A9B                ohne                        66,5                    925     2361    09/14
                A9B                 F820 A9B                ohne                        66,5                    965     2254    09/14
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
                Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                           für Typ : 4L1; 4L; (Kugelbund lose)
                Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                           Typ : 8R2; 8R; 8R1; FY
§ 22 50470*01




                Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm für Typ : FY
                                                           160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                                           200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O              erhöhtes
                                                                                                           Anzugsmoment
                8R1            e13*2007/46*1083*..    100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O                200 Nm;
                                                      230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                           721; 73C; 74D; 740;
                                                                                                           AA0; PDI

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O              erhöhtes
                                                                                                           Anzugsmoment
                                                      100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O                200 Nm;
                                                      230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                           721; 73C; 74D; 740;
                                                                                                           AA0; PDI
                Gutachten 366-0170-17-MURD
                zur Erteilung der ABE 50470
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O             erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                    100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O                 200 Nm;
                                                    230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                          721; 73C; 74D; 740;
                                                                                                          AA0; PDI

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/50R20 109                                  ab
                                                           265/45R20 108                                  e13*2007/46*1081*06;
                                                           265/50R20 107        11A; 26P                  Allradantrieb;
                                                           275/45R20 106                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 155 - 320 285/45R20 112                                  12K; 51A; 71K; 721;
                                                 320       255/50R20 M+S        52J                       73C; 74D; 74E; AFY;
                                                           265/45R20 M+S        52J                       PDH
                                                           265/50R20 M+S        11A; 26P; 52J
                                                           275/45R20 M+S        52J

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7
§ 22 50470*01




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109                                  ab
                                                           265/45R20 108                                  e1*2001/116*0350*20;
                                                           265/50R20 107        11A; 26P                  Allradantrieb;
                                                           275/45R20 106                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 155 - 320 285/45R20 112                                  12K; 51A; 71K; 721;
                                                 320       255/50R20 M+S        52J                       73C; 74D; 74E; AFY;
                                                           265/45R20 M+S        52J                       PDH
                                                           265/50R20 M+S        11A; 26P; 52J
                                                           275/45R20 M+S        52J

                Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99          11A; 245; 248             Q5; Allradantrieb;
                                                          255/40R20 97          11A; 245; 248; 26N        Frontantrieb;
                                                          255/45R20 101         11A; 245; 248; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          265/40R20 100         11A; 24J; 248; 26N        12A; 51A; 71K; 721;
                                                          265/45R20 104         11A; 24J; 248; 26N        73C; 74D
                                                          275/40R20 102         11A; 241; 244; 246; 26J

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
                Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                Gutachten 366-0170-17-MURD
                zur Erteilung der ABE 50470
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/45R20 99      11A; 245; 248             Q5; Allradantrieb;
                                                              255/40R20 97      11A; 245; 248; 26N        Frontantrieb;
                                                              255/45R20 101     11A; 245; 248; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              265/40R20 100     11A; 24J; 248; 26N        12A; 51A; 71K; 721;
                                                              265/45R20 104     11A; 24J; 248; 26N        73C; 74D
                                                              275/40R20 102     11A; 241; 244; 246; 26J

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
§ 22 50470*01




                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                Gutachten 366-0170-17-MURD
                zur Erteilung der ABE 50470
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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                      Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 50470*01




                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                Gutachten 366-0170-17-MURD
                zur Erteilung der ABE 50470
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 50470*01




                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                AA0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel 16-Zoll
                     (innenbelüftet), die serienmäßig auch mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nicht zulässig.
                AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
                PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                Gutachten 366-0170-17-MURD
                zur Erteilung der ABE 50470
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: F820 9Jx20H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 18.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                        Hersteller:         AUDI
                        Fahrzeugtyp:        FY
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1550*..
                        Handelsbez.:        Q5, SQ5

                        Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 250             y = 250                VA
                              26P                        x = 250             y = 200                VA
                              27B                        x = 250             y = 300                HA
                              27I                        x = 250             y = 250                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50470*01




                                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                              26J                     x = 250       y = 250          10                VA
                              26N                     x = 250       y = 250          10                VA
                Gutachten 366-0170-17-MURD
                zur Erteilung der ABE 50470
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                   Radtyp: F820 9Jx20H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 18.05.2017
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         AUDI
                        Fahrzeugtyp:        4L
                        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0350*..
                        Handelsbez.:        AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7

                        Variante(n):        ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 350             y = 400                VA
                              26P                        x = 300             y = 350                VA
§ 22 50470*01
                Gutachten 366-0170-17-MURD
                zur Erteilung der ABE 50470
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: F820 9Jx20H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 18.05.2017
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         QUATTRO
                        Fahrzeugtyp:        FY
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1685*..
                        Handelsbez.:        Q5

                        Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 250             y = 250                VA
                              26P                        x = 250             y = 200                VA
                              27B                        x = 250             y = 300                HA
                              27I                        x = 250             y = 250                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                              26J                     x = 250       y = 250          10                VA
§ 22 50470*01




                              26N                     x = 250       y = 250          10                VA
						
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