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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50288 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55010716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx17H2 Typ M8017
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 1 von 5

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               M8017
                Radgröße                          8.0Jx17H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
                41           M8017 LK112/ohne Ring                5/112/66,6         41       730     2150

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        50288
                Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
                Radtyp und Ausführung             M8017 (s.o.)
                Radgröße                          8.0Jx17H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
§ 22 50288*01




                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Serien-Schraube M14x1,5        Kugel Ø 26 mm 120                   27

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Audi

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55010716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx17H2 Typ M8017
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 2 von 5

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A4                 88-195         225/50R17                                         A07 A12 A16
                B8, B81                 88-195         235/45R17                                         A21 Car Lim
                e1*2001/116*            88-195         235/50R17                                         V17 S02
                0430*00-41;             88-195         245/45R17
                e13*2007/46*1084*..     88-195         255/45R17
                (FIN: WAUZZZ8K...)
                Audi A4                 90-200         225/50R17   A12                                   A07 A16 A21
                B8, B81                 90-200         235/45R17   A31                                   A57 Car Lim
                e1*2001/116*            90-200         245/45R17   A12                                   V00 V17 S02
                0430*35-...             90-200         255/45R17   A12
                e13*2007/46*
                1084*19-..
                (FIN: WAUZZZF4...)
                Audi A6 / A6 Avant      100-200        225/55R17                                         A07 A12 A16
                4G, 4G1                 100-200        235/55R17                                         A21 A57 B90
                e1*2007/46*0436*..;     100-200        245/50R17                                         Car Lim NA1
                e13*2007/46*1147*..     100-200        255/50R17                                         S02
                - incl. Facelift 2014
§ 22 50288*01




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50288 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55010716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx17H2 Typ M8017
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 3 von 5

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
§ 22 50288*01




                Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                an Achse 1.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
                235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55010716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx17H2 Typ M8017
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 4 von 5
                V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                Nr. 7    215/40R17     245/35R17
                Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                Nr. 16   235/55R17     255/50R17
                Nr. 17   235/60R17     255/55R17
                Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
§ 22 50288*01




                Nr. 19   255/45R17     285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 29. Mai 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55010716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx17H2 Typ M8017
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 5 von 5

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 29. Mai 2017
§ 22 50288*01




                Coen

                DS/CC                                                                               00273093.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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