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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 7,5 J x 17 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 50832*01




                                         special wheels for passenger cars 7,5 J x 17 H2


                Nummer der Genehmigung: 50832                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      RD7570
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 50832                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 50832*01




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      21.12.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0155-16-MURD/N1
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 50832                    Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1-8

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 50832*01




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                       Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                       2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                       von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                       wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                       The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                       2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                       are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                       essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 50832                      Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                       Extension No.:

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        05.01.2018
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 50832*01




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0155-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                  Radtyp: RD7570
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 21.12.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                       : AUDI
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 37
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                     Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
                WS2X                RD7570/WS2X             ohne                      66,45                       653     2290    04/16
                WS2X                RD7570/WS2X             ohne                      66,45                       705     2100    04/16
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
                Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                           für Typ : B8; 4G; 4G2; B81; 4G1
                Zubehör                                  : Serie, s. Aufl. 74D
                Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für
§ 22 50832*01




                                                           Typ : 8R; 8R2; 8R1
                Zubehör                                  : B450L30517R13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4G2
                                                           165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                           235/45R17 94                                      Limousine;
                                                           245/45R17 95                                      Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                             721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                             76S; PDB
                B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/50R17 94                                  AUDI A4 bis MJ2015;
                B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94                                  Kombi; Frontantrieb;
                                                               245/45R17 95                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                             PDB
                B8             e1*2001/116*0430*..    90 - 200 225/50R17 94W                                 Nicht A4 Allroad
                B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94W                                 Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                               235/50R17 96  11A; 26P; 27I                   ab MJ2016; Kombi;
                                                               245/45R17 95                                  Limousine;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 76S; PDB
                Gutachten 366-0155-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: RD7570
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.12.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 6
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94                                   AUDI A4 bis MJ2015;
                                                          235/45R17 94                                   Limousine;
                                                          245/45R17 95                                   Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                         PDB
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94                              AUDI A4 bis MJ2015;
                B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94                              Nicht A4 Allroad
                                                               245/45R17 95                              Quattro; Kombi;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                         76S; PDB

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 225/50R17 94         12I; 5HI; 52J            Nur A6; nicht A6
                4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98         12I; 52J                 allroad quattro;
                                                           225/55R17            12I; 51G; 52J            Kombi; Stufenheck;
                                                           235/50R17 96         12A; 52J                 Allradantrieb;
§ 22 50832*01




                                                           235/55R17 99         12A; 52J                 Frontantrieb;
                                                           245/50R17 99         11A; 12A; 270; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 75I; 76S;
                                                                                                         76Z; PDB

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17            51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                8R1            e13*2007/46*1083*..                                                       165 Nm;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                         75I; 76S; 76Z

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17            51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                                         165 Nm;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                         75I; 76S; 76Z
                Gutachten 366-0155-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: RD7570
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.12.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17            51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                                         165 Nm;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                         75I; 76S; 76Z

                Verkaufsbezeichnung:     A6 LIMOUSINE HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   225/55R17 M+S 51G; 52J                            nur Limousine
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                         74D; 76S; 76Z; PDB

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
§ 22 50832*01




                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                Gutachten 366-0155-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: RD7570
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.12.2017
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                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§ 22 50832*01




                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                     10% nach ETRTO zulässig.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                Gutachten 366-0155-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: RD7570
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.12.2017
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                       1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                       2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                       3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                       Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                       4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                       zu überprüfen.
                       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                       nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
                     (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 50832*01
                Gutachten 366-0155-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: RD7570
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.12.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    B8
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250             y = 200                   VA
                             26B                      x = 300             y = 250                   VA
                             27I                      x = 250             y = 300                   HA
                             27B                      x = 300             y = 350                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 50832*01




                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
                             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
						
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