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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    1 / 14                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 MO 8085
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                       530 (LK 112G)
Radgröße:                                               8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                        760 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
B8, B81, 4G, 4G1                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4724     120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
8R, 8R1, FY                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4724   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
4H                               Radschraube, Kegel 60°, Kalotte              4905   140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 32 mm




RA-000617-H0-306-18a~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    2 / 14                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro       215/45R18                               A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, N225)                                    E79)
                Kombi, außer S4)
                                          225/45R18
                                          A01)K03)K04)K64)N235)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)K64)N245)

                                          235/45R18
                                          A01)G01)K01)K04)K64)N245)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K04)K28)K64)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245     Audi A4, S4               225/45R18 M+S                           A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, A01)K03)K04)K64)                         E79)
                Kombi)
                                          235/40R18 M+S
                                          A01)K01)K04)K64)

                                          235/45R18 M+S
                                          A01)G01)K01)K04)K64)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K04)K28)K64)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R18 M+S        245/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                          K03)                 K04)K28)K64)       E79)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               18a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180     Audi A4 Allroad          225/50R18                          A02) bis A10)
                (Baureihe B8)                                               E79b)
                                         235/45R18

                                          245/45R18

                                          255/45R18




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 200      Audi A4, A4 quattro       215/45R18                         A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, N225)                              E79a)
                Kombi)
                                          225/40R18

                                          225/45R18

                                          235/40R18

                                          245/40R18
                                          A01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S4                   225/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine,                                    E79a)
                Kombi)                    225/45R18 M+S

                                          235/40R18 M+S

                                          245/40R18
                                          A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               18a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi A4 Allroad          225/45R18                                 A02) bis A10)
                (Baureihe B9)            A94)                                      E79c)

                                           225/50R18

                                           235/45R18
                                           A94)

                                           245/45R18

                                           255/45R18
                                           A01)K03)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A5                    225/45R18                               A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   A93)N235)                               E82)EF0)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           225/45R18 M+S
                                           A93)W235)

                                           235/40R18
                                           N245)

                                           235/45R18
                                           G4W)N245)

                                           245/40R18

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                           A93)N235)                               E82)EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
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Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    5 / 14                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260     Audi S5                    225/45R18 M+S                           A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   A93)W235)                               E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           235/40R18 M+S
                                           W245)

                                           235/45R18 M+S
                                           G4W)W245)

                                           245/40R18 M+S



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A5                    225/40R18                               A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe A93)                                     E82a)
                F5)
                                           225/45R18
                                           A93)

                                           235/40R18
                                           A93)

                                           235/45R18
                                           G4W)

                                           245/40R18
                                           A93)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                           A93)                                    E82a)V00)




RA-000617-H0-306-18a~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    6 / 14                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 210     Audi A5                    225/40R18                               A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)   A93)                                    E82a)

                                           225/45R18
                                           A93)

                                           235/40R18
                                           A93)

                                           235/45R18
                                           G4W)

                                           245/40R18
                                           A93)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                           A93)                                    E82a)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                    245/40R18 M+S                           A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe A93)                                     E82a)
                F5)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                    245/40R18 M+S                           A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)   A93)                                    E82a)




RA-000617-H0-306-18a~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    7 / 14                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                  225/50R18                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                                E54)EF0)
                                         235/45R18

                                          235/50R18
                                          A01)GBB)K13)K22)K25)K73)

                                          245/45R18

                                          255/45R18
                                          A01)K13)K22)K73)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/50R18            245/45R18          A02) bis A10)
                                                                                  E54)EF0)V00)

                                          225/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                                                                  E54)EF0)V00)

                                          235/50R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                          K13)K22)K25)K73)                        E54)EF0)GBB)V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback     235/50R18                               A02) bis A10)
                                          A93a)                                   EF0)

                                          245/45R18
                                          A93)

                                          255/45R18
                                          A93)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                          A93a)                                   EF0)V00)




RA-000617-H0-306-18a~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    8 / 14                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368     Audi A8, A8L            235/55R18                                  A02) bis A10)B87)
                                        N245)                                      E44)EF0)ER2)

                                           235/55R18 M+S

                                           245/50R18
                                           N255)

                                           245/55R18
                                           A01)GCL)K72)N255)

                                           255/50R18

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/55R18            255/50R18          A02) bis A10)B87)
                                           N245)                                   E44)EF0)ER2)V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    225/60R18 M+S                           A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A94)W235)                               EF0)

                                           235/55R18
                                           A01)A94)K03)K04)

                                           235/60R18
                                           A01)A94)K03)K04)

                                           245/55R18
                                           A01)A94)K01)K04)

                                           255/50R18
                                           A01)A94)K01)K04)

                                           255/55R18
                                           A01)A94)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    9 / 14                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    225/60R18 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A94)W235)                          EF0)

                                           235/55R18
                                           A94)

                                           235/60R18
                                           A94)

                                           245/55R18
                                           A94)

                                           255/50R18
                                           A94)

                                           255/55R18
                                           A94)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                    235/60R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01) K03)K04)                     EF0)ER2)

                                           245/55R18
                                           A01) A93)K01) K04)

                                           255/55R18
                                           A01) K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    10 / 14                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    11 / 14                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


A94)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

B87)      Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
       - innenbelüftete Bremsscheibe Ø380x36 mm (ATE).

E44)       Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54)       Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E79)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       -    Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
       -    an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
            ein 'C' stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
     - Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       ein 'C' stehen

E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E82)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
       -    an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
            ein 'C' stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

EF0)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
           der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
           Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
           Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               18a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


ER2)     Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
         Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
         Tabelle zu entnehmen.
             Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
             235/55R18                    2181                        1469
             235/60R18                    2254                        1425
             245/50R18                    2144                        1492
             245/55R18                    2217                        1447
             255/50R18                    2175                        1472
             255/55R18                    2248                        1428
         Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
         Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
         Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
         des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
         StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
         Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
         werden.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20
     ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GBB)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
         255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
         Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
         bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
         und G01) zu beachten.

GCL)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R20,
         275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
         Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
         bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
         und G01) zu beachten.

K01)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
         vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               18a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


K03)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
           bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
           Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
           entsprechend zu kürzen.

K22)       An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)       An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K72)       An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter
           der Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

K73)       An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
           Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
           Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine
           ausreichende Freigängigkeit herzustellen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000617-H0-306-18a~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 48544
Nr. :                      RA-000617-H0-306
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    14 / 14                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8085


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 18a mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ MO 8085 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 21.11.2017




RA-000617-H0-306-18a~AU-5-112-66_5-ET30.docx
						
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