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							Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
A9B                 F820 A9B                ohne                        66,5                    925     2361    09/14
A9B                 F820 A9B                ohne                        66,5                    965     2254    09/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                           für Typ : 4L1; 4L; (Kugelbund lose)
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                           Typ : 8R2; 8R; 8R1; FY
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm für Typ : FY
                                           160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                           200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O              erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..    100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O                200 Nm;
                                      230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 73C; 74D; 740;
                                                                                           AA0; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O              erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                      100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O                200 Nm;
                                      230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 73C; 74D; 740;
                                                                                           AA0; PDI
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O             erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                    100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O                 200 Nm;
                                    230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74D; 740;
                                                                                          AA0; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/50R20 109                                  ab
                                           265/45R20 108                                  e13*2007/46*1081*06;
                                           265/50R20 107        11A; 26P                  Allradantrieb;
                                           275/45R20 106                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                 155 - 320 285/45R20 112                                  12K; 51A; 71K; 721;
                                 320       255/50R20 M+S        52J                       73C; 74D; 74E; AFY;
                                           265/45R20 M+S        52J                       PDH
                                           265/50R20 M+S        11A; 26P; 52J
                                           275/45R20 M+S        52J

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109                                  ab
                                           265/45R20 108                                  e1*2001/116*0350*20;
                                           265/50R20 107        11A; 26P                  Allradantrieb;
                                           275/45R20 106                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                 155 - 320 285/45R20 112                                  12K; 51A; 71K; 721;
                                 320       255/50R20 M+S        52J                       73C; 74D; 74E; AFY;
                                           265/45R20 M+S        52J                       PDH
                                           265/50R20 M+S        11A; 26P; 52J
                                           275/45R20 M+S        52J

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99          11A; 245; 248             Q5; Allradantrieb;
                                          255/40R20 97          11A; 245; 248; 26N        Frontantrieb;
                                          255/45R20 101         11A; 245; 248; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/40R20 100         11A; 24J; 248; 26N        12A; 51A; 71K; 721;
                                          265/45R20 104         11A; 24J; 248; 26N        73C; 74D
                                          275/40R20 102         11A; 241; 244; 246; 26J

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/45R20 99      11A; 245; 248             Q5; Allradantrieb;
                                              255/40R20 97      11A; 245; 248; 26N        Frontantrieb;
                                              255/45R20 101     11A; 245; 248; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/40R20 100     11A; 24J; 248; 26N        12A; 51A; 71K; 721;
                                              265/45R20 104     11A; 24J; 248; 26N        73C; 74D
                                              275/40R20 102     11A; 241; 244; 246; 26J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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      Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
AA0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel 16-Zoll
     (innenbelüftet), die serienmäßig auch mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 18.05.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         AUDI
        Fahrzeugtyp:        FY
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1550*..
        Handelsbez.:        Q5, SQ5

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 250             y = 250                VA
              26P                        x = 250             y = 200                VA
              27B                        x = 250             y = 300                HA
              27I                        x = 250             y = 250                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 250       y = 250          10                VA
              26N                     x = 250       y = 250          10                VA
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 4                                                   Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 18.05.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         AUDI
        Fahrzeugtyp:        4L
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0350*..
        Handelsbez.:        AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7

        Variante(n):        ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 350             y = 400                VA
              26P                        x = 300             y = 350                VA
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 18.05.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         QUATTRO
        Fahrzeugtyp:        FY
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1685*..
        Handelsbez.:        Q5

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 250             y = 250                VA
              26P                        x = 250             y = 200                VA
              27B                        x = 250             y = 300                HA
              27I                        x = 250             y = 250                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 250       y = 250          10                VA
              26N                     x = 250       y = 250          10                VA
						
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