Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 8 J x 17 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
special wheels for passenger cars 8 J x 17 H2
Nummer der Genehmigung: 50408 Erweiterung Nr.: 04
Approval No. Extension No.:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
Alcar Leichtmetallräder GmbH
DE-53721 Siegburg
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Alcar Technik und Design GmbH
AT-2552 Hirtenberg
3. Typbezeichnung:
Type:
TTXS
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 50408 Erweiterung Nr.: 04
Approval No. Extension No.:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
on the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
09.08.2017
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0076-15-WIRD/N4
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der Genehmigung: 50408 Erweiterung Nr.: 04
Approval No. Extension No.:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n des Prüfberichtes
Annex/es of the test report
1 - 34
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
siehe Prüfbericht
see test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Extension of application range
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Nummer der Genehmigung: 50408 Erweiterung Nr.: 04
Approval No. Extension No.:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 25.08.2017
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
- Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
- Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
- Beschreibungsunterlagen
Information package
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 50408 Erweiterung Nr.: 04
Approval No. Extension No.:
Ausgabedatum: 28.09.2015 letztes Änderungsdatum: 25.08.2017
Date of issue: last date of amendment:
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
TTXS 13.04.2015
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
366-0076-15-WIRD 24.08.2015
366-0076-15-WIRD/N1 25.02.2016
366-0076-15-WIRD/N2 27.09.2016
366-0076-15-WIRD/N3 03.04.2017
366-0076-15-WIRD/N4 09.08.2017
4. Beschreibung der Änderungen:
Description of the changes
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Extension of application range
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 50408*04
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 50408
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 50408*04
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-000927
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 5
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 50 408
366-0076-15-WIRD/N4
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ: TTXS
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
TTXS8GA35651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 35 790 2251 07/15
TTXS8SA35651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 35 790 2251 07/15
TTXS8GA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 790 2251 07/15
TTXS8GA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 790 2251 07/15
TTXS8SA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 790 2251 07/15
TTXS8SA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 790 2251 07/15
TTXS8GA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 790 2251 07/15
TTXS8GA39E666 PCD112 ET39 ohne 112/5 66,6 39 790 2251 07/15
TTXS8GA45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 790 2251 07/15
TTXS8GA48E666 PCD112 ET48 ohne 112/5 66,6 48 790 2251 07/15
TTXS8SA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 790 2251 07/15
TTXS8SA39E666 PCD112 ET39 ohne 112/5 66,6 39 790 2251 07/15
TTXS8SA45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 790 2251 07/15
TTXS8SA48E666 PCD112 ET48 ohne 112/5 66,6 48 790 2251 07/15
TTXS9GA30E671 PCD120 ET30 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 30 790 2251 07/15
TTXS9GA34E671 PCD120 ET34 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 34 790 2251 07/15
TTXS9SA30E671 PCD120 ET30 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 30 790 2251 07/15
TTXS9SA34E671 PCD120 ET34 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 34 790 2251 07/15
TTXS9GA30E726 PCD120 ET30 ohne 120/5 72,6 30 790 2251 07/15
TTXS9GA34E726 PCD120 ET34 ohne 120/5 72,6 34 790 2251 07/15
TTXS9GA43E726 PCD120 ET43 ohne 120/5 72,6 43 790 2251 07/15
TTXS9SA30E726 PCD120 ET30 ohne 120/5 72,6 30 790 2251 07/15
TTXS9SA34E726 PCD120 ET34 ohne 120/5 72,6 34 790 2251 07/15
TTXS9SA43E726 PCD120 ET43 ohne 120/5 72,6 43 790 2251 07/15
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: TTXS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
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I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : Dezent TX
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 11,2 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TTXS8SA35571:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : TTXS
Radausführung : -- : PCD112 ET45
Radgröße : -- : 8 J X 17 H2
Typzeichen : KBA 50408 : --
Einpreßtiefe : -- : ET45
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 07.15
Herkunftsmerkmal : -- : MIG
Gießereikennzeichnung : -- : HS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: TTXS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
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II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004769-B0-144 21.10.2015 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: TTXS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
34 CHRYSLER TTXS8GA35651; 35 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA35651
3 FIAT TTXS8GA35651; 35 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA35651
2 OPEL, OPEL / VAUXHALL TTXS8GA35651; 35 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA35651
1 SAAB TTXS8GA35651; 35 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA35651
6 AUDI TTXS8GA35571; 35 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA35571
11 AUDI TTXS8GA45571; 45 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA45571
5 FORD TTXS8GA35571; 35 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA35571
9 FORD TTXS8GA45571; 45 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA45571
8 SEAT, SEAT, S.A. TTXS8GA35571; 35 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA35571
13 SEAT, SEAT, S.A. TTXS8GA45571; 45 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA45571
7 SKODA TTXS8GA35571; 35 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA35571
12 SKODA TTXS8GA45571; 45 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA45571
4 VOLKSWAGEN TTXS8GA35571; 35 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA35571
10 VOLKSWAGEN TTXS8GA45571; 45 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA45571
16 AUDI TTXS8GA35666; 35 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA35666
17 AUDI TTXS8GA39E666; 39 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA39E666
19 AUDI TTXS8GA45666; 45 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA45666
32 QUATTRO GmbH TTXS8GA35666; 35 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA35666
33 QUATTRO GmbH TTXS8GA39E666; 39 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA39E666
14 BMW AG TTXS8GA35666; 35 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA35666
18 BMW AG TTXS8GA45666; 45 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA45666
15 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), TTXS8GA35666; 35 09.08.2017 liegt bei
MERCEDES-BENZ TTXS8SA35666
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: TTXS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
20 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), TTXS8GA45666; 45 09.08.2017 liegt bei
MERCEDES-BENZ TTXS8SA45666
21 DAIMLER (D) TTXS8GA48E666; 48 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA48E666
31 Nissan International S. A. TTXS8GA35666; 35 09.08.2017 liegt bei
TTXS8SA35666
23 GM KOREA (ROK) TTXS9GA30E671; 30 09.08.2017 liegt bei
TTXS9SA30E671
27 GM KOREA (ROK) TTXS9GA34E671; 34 09.08.2017 liegt bei
TTXS9SA34E671
22 OPEL TTXS9GA30E671; 30 09.08.2017 liegt bei
TTXS9SA30E671
26 OPEL TTXS9GA34E671; 34 09.08.2017 liegt bei
TTXS9SA34E671
24 SAAB TTXS9GA30E671; 30 09.08.2017 liegt bei
TTXS9SA30E671
25 SAAB TTXS9GA34E671; 34 09.08.2017 liegt bei
TTXS9SA34E671
28 BMW, BMW AG TTXS9GA30E726; 30 09.08.2017 liegt bei
TTXS9SA30E726
29 BMW, BMW AG TTXS9GA34E726; 34 09.08.2017 liegt bei
TTXS9SA34E726
30 BMW AG TTXS9GA43E726; 43 09.08.2017 liegt bei
TTXS9SA43E726
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 09.08.2017
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: TTXS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 6
Fahrzeughersteller : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTXS8GA39E666 PCD112 ET39 ohne 66,6 790 2251 07/15
TTXS8SA39E666 PCD112 ET39 ohne 66,6 790 2251 07/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : FY
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm, für
Typ : 8R; 8R2; 8R1
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV9 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 165 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 7BN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 740; 76S;
77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
165 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 7BN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 740; 76S;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: TTXS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.08.2017
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
165 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 7BN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 740; 76S;
77E
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 185 235/65R17 104 erhöhtes
Anzugsmoment
245/65R17 107 165 Nm; Q5;
255/60R17 106 11A; 245; 248 Allradantrieb;
265/60R17 108 11A; 245; 248; 26N Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 740; 76S; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: TTXS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.08.2017
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: TTXS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.08.2017
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: TTXS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.08.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5, SQ5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
ANLAGE: 17 AUDI Radtyp: TTXS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.08.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.