Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                National Type Approval

      ausgestellt von:

                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                               Sonderräder für Pkw 8 J x 17 H2

      issued by:

                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
      of the following approval object

                         special wheels for passenger cars 8 J x 17 H2


Nummer der Genehmigung: 50408                    Erweiterung Nr.: 04
Approval No.                                     Extension No.:

1.    Genehmigungsinhaber:
      Holder of the approval:
      Alcar Leichtmetallräder GmbH
      DE-53721 Siegburg

2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
      If applicable, name and address of representative:
      Alcar Technik und Design GmbH
      AT-2552 Hirtenberg

3.    Typbezeichnung:
      Type:
      TTXS
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                            2

Nummer der Genehmigung: 50408                     Erweiterung Nr.: 04
Approval No.                                      Extension No.:

4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
      Identification markings:
      Hersteller oder Herstellerzeichen
      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

      Felgengröße
      Size of the wheel

      Typ und die Ausführung
      Type and version

      Herstelldatum (Monat und Jahr)
      Date of manufacture (month and year)

      Genehmigungszeichen
      Approval identification

      Einpresstiefe
      Inset/outset



5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
      Position of the identification markings:
      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
      on the inside/outside of the wheel

6.    Zuständiger Technischer Dienst:
      Responsible Technical Service:
      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
      AT-1230 Wien

7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      09.08.2017

8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Number of test report issued by that Technical Service:
      366-0076-15-WIRD/N4
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           3

Nummer der Genehmigung: 50408                    Erweiterung Nr.: 04
Approval No.                                     Extension No.:

9.    Verwendungsbereich:
      Range of application:
      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
      gemäß:
      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
      restricted to the application listed:

      Anlage/n des Prüfberichtes
      Annex/es of the test report
      1 - 34

      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
      conditions.

10.   Bemerkungen:
      Remarks:
      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
      The indications given in the above mentioned test report including its
      annexes shall apply.

11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
      siehe Prüfbericht
      see test report

12.   Die Genehmigung wird erweitert
      Approval extended

13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      Erweiterung des Verwendungsbereiches
      Extension of application range
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            4

Nummer der Genehmigung: 50408                      Erweiterung Nr.: 04
Approval No.                                       Extension No.:

14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
      Place:

15.   Datum:        25.08.2017
      Date:

16.   Unterschrift: Im Auftrag
      Signature:




17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
       erhältlich ist.
       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
            Index to the information package

       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
            Collateral clauses and instruction on right to appeal

       -    Beschreibungsunterlagen
            Information package
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg




                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                          Index to the information package


Nummer der Genehmigung: 50408                       Erweiterung Nr.: 04
Approval No.                                        Extension No.:


Ausgabedatum:        28.09.2015                 letztes Änderungsdatum: 25.08.2017
Date of issue:                                  last date of amendment:


1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
      Collateral clauses and instruction on right to appeal

2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
      Information document No.:                                           Date
      TTXS                                                                13.04.2015

3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
      Test report(s) No.:                                                 Date
      366-0076-15-WIRD                                                    24.08.2015
      366-0076-15-WIRD/N1                                                 25.02.2016
      366-0076-15-WIRD/N2                                                 27.09.2016
      366-0076-15-WIRD/N3                                                 03.04.2017
      366-0076-15-WIRD/N4                                                 09.08.2017

4.    Beschreibung der Änderungen:
      Description of the changes
      Erweiterung des Verwendungsbereiches
      Extension of application range
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 50408*04

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.

Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                       KBA 50408

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg



                                               2
Approval No.: 50408*04

- Attachment -

Collateral clauses and instruction on right to appeal

Collateral clauses

All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.

The approval identification is as follows: - see German version -

The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.

The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.

The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.

Instruction on right to appeal

This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-000927
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 50 408
                                           366-0076-15-WIRD/N4

Antragsteller:                            Alcar Leichtmetallräder GmbH               396843/0000

                                          53721 Siegburg
Art:                                      Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ:                                      TTXS
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert
I.       Übersicht
Ausführung             Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                       Rad                     Zentrierring           -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
TTXS8GA35651           PCD112 ET35             Ø70.1    Ø65.1             112/5     65,1     35    790    2251     07/15
TTXS8SA35651           PCD112 ET35             Ø70.1    Ø65.1             112/5     65,1     35    790    2251     07/15
TTXS8GA35571           PCD112 ET35             Ø70.1    Ø57.1             112/5     57,1     35    790    2251     07/15
TTXS8GA45571           PCD112 ET45             Ø70.1    Ø57.1             112/5     57,1     45    790    2251     07/15
TTXS8SA35571           PCD112 ET35             Ø70.1    Ø57.1             112/5     57,1     35    790    2251     07/15
TTXS8SA45571           PCD112 ET45             Ø70.1    Ø57.1             112/5     57,1     45    790    2251     07/15
TTXS8GA35666           PCD112 ET35             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     35    790    2251     07/15
TTXS8GA39E666          PCD112 ET39             ohne                       112/5     66,6     39    790    2251     07/15
TTXS8GA45666           PCD112 ET45             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     45    790    2251     07/15
TTXS8GA48E666          PCD112 ET48             ohne                       112/5     66,6     48    790    2251     07/15
TTXS8SA35666           PCD112 ET35             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     35    790    2251     07/15
TTXS8SA39E666          PCD112 ET39             ohne                       112/5     66,6     39    790    2251     07/15
TTXS8SA45666           PCD112 ET45             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     45    790    2251     07/15
TTXS8SA48E666          PCD112 ET48             ohne                       112/5     66,6     48    790    2251     07/15
TTXS9GA30E671          PCD120 ET30             Ø72.6    Ø67.1             120/5     67,1     30    790    2251     07/15
TTXS9GA34E671          PCD120 ET34             Ø72.6    Ø67.1             120/5     67,1     34    790    2251     07/15
TTXS9SA30E671          PCD120 ET30             Ø72.6    Ø67.1             120/5     67,1     30    790    2251     07/15
TTXS9SA34E671          PCD120 ET34             Ø72.6    Ø67.1             120/5     67,1     34    790    2251     07/15
TTXS9GA30E726          PCD120 ET30             ohne                       120/5     72,6     30    790    2251     07/15
TTXS9GA34E726          PCD120 ET34             ohne                       120/5     72,6     34    790    2251     07/15
TTXS9GA43E726          PCD120 ET43             ohne                       120/5     72,6     43    790    2251     07/15
TTXS9SA30E726          PCD120 ET30             ohne                       120/5     72,6     30    790    2251     07/15
TTXS9SA34E726          PCD120 ET34             ohne                       120/5     72,6     34    790    2251     07/15
TTXS9SA43E726          PCD120 ET43             ohne                       120/5     72,6     43    790    2251     07/15




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                   Radtyp: TTXS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 5
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     : Alcar Leichtmetallräder GmbH

                                   53721 Siegburg
Hersteller                        : Alcar Leichtmetallräder GmbH
                                  :
                                  : 53721 Siegburg
Handelsmarke                      : Dezent TX
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 11,2 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TTXS8SA35571:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                                : --                                     : TTXS
Radausführung                         : --                                     : PCD112 ET45
Radgröße                              : --                                     : 8 J X 17 H2
Typzeichen                            : KBA 50408                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET45
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 07.15
Herkunftsmerkmal                      : --                                     : MIG
Gießereikennzeichnung                 : --                                     : HS
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: TTXS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Technischer Bericht      RP-004769-B0-144                 21.10.2015    TÜV NORD
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: TTXS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 4 von 5
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise
 34 CHRYSLER                                       TTXS8GA35651;                  35       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA35651
     3 FIAT                                        TTXS8GA35651;                  35       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA35651
     2 OPEL, OPEL / VAUXHALL                       TTXS8GA35651;                  35       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA35651
     1 SAAB                                        TTXS8GA35651;                  35       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA35651
     6 AUDI                                        TTXS8GA35571;                  35       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA35571
 11 AUDI                                           TTXS8GA45571;                  45       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA45571
     5 FORD                                        TTXS8GA35571;                  35       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA35571
     9 FORD                                        TTXS8GA45571;                  45       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA45571
     8 SEAT, SEAT, S.A.                            TTXS8GA35571;                  35       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA35571
 13 SEAT, SEAT, S.A.                               TTXS8GA45571;                  45       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA45571
     7 SKODA                                       TTXS8GA35571;                  35       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA35571
 12 SKODA                                          TTXS8GA45571;                  45       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA45571
     4 VOLKSWAGEN                                  TTXS8GA35571;                  35       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA35571
 10 VOLKSWAGEN                                     TTXS8GA45571;                  45       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA45571
 16 AUDI                                           TTXS8GA35666;                  35       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA35666
 17 AUDI                                           TTXS8GA39E666;                 39       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA39E666
 19 AUDI                                           TTXS8GA45666;                  45       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA45666
 32 QUATTRO GmbH                                   TTXS8GA35666;                  35       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA35666
 33 QUATTRO GmbH                                   TTXS8GA39E666;                 39       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA39E666
 14 BMW AG                                         TTXS8GA35666;                  35       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA35666
 18 BMW AG                                         TTXS8GA45666;                  45       09.08.2017      liegt bei
                                                   TTXS8SA45666
 15 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     TTXS8GA35666;                  35       09.08.2017      liegt bei
            MERCEDES-BENZ                          TTXS8SA35666




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: TTXS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 5
 20 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     TTXS8GA45666;                  45       09.08.2017     liegt bei
            MERCEDES-BENZ                          TTXS8SA45666
 21 DAIMLER (D)                                    TTXS8GA48E666;                 48       09.08.2017     liegt bei
                                                   TTXS8SA48E666
 31 Nissan International S. A.                     TTXS8GA35666;                  35       09.08.2017     liegt bei
                                                   TTXS8SA35666
 23 GM KOREA (ROK)                                 TTXS9GA30E671;                 30       09.08.2017     liegt bei
                                                   TTXS9SA30E671
 27 GM KOREA (ROK)                                 TTXS9GA34E671;                 34       09.08.2017     liegt bei
                                                   TTXS9SA34E671
 22 OPEL                                           TTXS9GA30E671;                 30       09.08.2017     liegt bei
                                                   TTXS9SA30E671
 26 OPEL                                           TTXS9GA34E671;                 34       09.08.2017     liegt bei
                                                   TTXS9SA34E671
 24 SAAB                                           TTXS9GA30E671;                 30       09.08.2017     liegt bei
                                                   TTXS9SA30E671
 25 SAAB                                           TTXS9GA34E671;                 34       09.08.2017     liegt bei
                                                   TTXS9SA34E671
 28 BMW, BMW AG                                    TTXS9GA30E726;                 30       09.08.2017     liegt bei
                                                   TTXS9SA30E726
 29 BMW, BMW AG                                    TTXS9GA34E726;                 34       09.08.2017     liegt bei
                                                   TTXS9SA34E726
 30 BMW AG                                         TTXS9GA43E726;                 43       09.08.2017     liegt bei
                                                   TTXS9SA43E726
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 09.08.2017
KUB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
ANLAGE: 17 AUDI                                                      Radtyp: TTXS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                         : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTXS8GA39E666         PCD112 ET39              ohne                        66,6                    790     2251    07/15
TTXS8SA39E666         PCD112 ET39              ohne                        66,6                    790     2251    07/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : FY
Zubehör                                    : Serienschrauben
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : 8R; 8R2; 8R1
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV9 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17                51G                       erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..                                                            165 Nm;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 573; 7BN;
                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74C; 740; 76S;
                                                                                              77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17                51G                       erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
                                                                                              165 Nm;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 573; 7BN;
                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74C; 740; 76S;
                                                                                              77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: TTXS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17             51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          165 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 573; 7BN;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 740; 76S;
                                                                                          77E

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 185 235/65R17 104                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              245/65R17 107                               165 Nm; Q5;
                                              255/60R17 106 11A; 245; 248                 Allradantrieb;
                                              265/60R17 108 11A; 245; 248; 26N            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 740; 76S; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: TTXS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 6
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: TTXS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: TTXS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 6


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 250             y = 300                    HA
             27I                      x = 250             y = 250                    HA
             26B                      x = 250             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-15-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50408
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: TTXS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 09.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6

Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA
             27B                      x = 250             y = 300                    HA
             27I                      x = 250             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen