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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  DE807
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            112G
Radgröße:                                              8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                        710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
B8, B81, 4G, 4G1                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4724     140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
8R, 8R1, FY                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4724   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    2 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro       205/55R17                         A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, M00)N215)                          E79)EF0)
                Kombi, außer S4)
                                          205/55R17 M+S
                                          M00)W215)

                                          215/50R17
                                          M00)N225)

                                          215/50R17 M+S
                                          M00)W225)

                                          215/55R17
                                          A01)G01)M00)N225)

                                          215/55R17 M+S
                                          A01)G01)M00)W225)

                                          225/50R17
                                          A01)K03)K04)

                                          235/45R17

                                          235/50R17
                                          A01)G01)K01)K04)K64)

                                          245/45R17
                                          A01)K03)K04)

                                          255/45R17
                                          A01)K01)K04)K64)




RA-000607-G0-306-07~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    3 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 200      Audi A4, A4 quattro       205/50R17                          A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A93a)M00)N215)                      E79a)
                Kombi)
                                          205/55R17
                                          M00)N215)

                                           215/50R17
                                           M00)N225)

                                           225/45R17
                                           A93a)

                                           225/50R17

                                           235/45R17

                                           245/45R17

                                           255/45R17
                                           A01)GD7)K04)K25)K71)K76)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199     Audi A5                    225/50R17                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,                                     E82)EF0)
                Baureihe 8F und 8T)        235/50R17
                                           G4X)

                                           245/45R17

                                           255/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    4 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                  225/55R17                          A02) bis A10)B66)
                (Limousine, Kombi)       A93a)                              E54)EF0)ER2)

                                          225/60R17
                                          A01) G1G)K13) K22) K73)

                                          235/50R17
                                          A93a)

                                          235/55R17
                                          GBA)

                                          245/50R17

                                          245/55R17
                                          A01) G1G)K13) K22) K25) K73)

                                          255/50R17
                                          A01) GBA)K13) K22) K73)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback     235/55R17                         A02) bis A10)B66)
                                                                            EF0)ER2)
                                          245/50R17

                                          245/55R17
                                          GCC)

                                          255/50R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    5 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    225/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A94)W235)                         EF0)ER2)

                                           235/60R17
                                           A94)

                                           235/65R17
                                           A94)

                                           245/60R17
                                           A01)A94)K03)

                                           255/60R17
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    225/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A94)W235)                          EF0)ER2)

                                           235/60R17
                                           A94)

                                           235/65R17
                                           A94)

                                           245/60R17
                                           A94)

                                           255/60R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    6 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                    235/65R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)                                   EF0)ER2)
                                           245/60R17
                                           A01)A93)K03)K04)

                                           255/60R17
                                           A01)K01)K04)

                                           275/55R17
                                           A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
         Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
         Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
         möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    7 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

B66)     Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm

E54)       Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E79)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       -    Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
       -    an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
            ein 'C' stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E82)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
       - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
         ein 'C' stehen


RA-000607-G0-306-07~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               7
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Teiletyp :                 DE807


EF0)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
         der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
         Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
         Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER2)     Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
         Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
         Tabelle zu entnehmen.
             Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
             225/55R17                    2074                        1420
             225/60R17                    2141                        1396
             225/65R17                    2208                        1358
             235/50R17                    2037                        1420
             235/55R17                    2105                        1417
             235/60R17                    2178                        1374
             235/65R17                    2251                        1334
             245/50R17                    2068                        1420
             245/55R17                    2141                        1396
             245/60R17                    2214                        1354
             255/50R17                    2098                        1420
             255/55R17                    2172                        1378
             255/60R17                    2251                        1334
             275/50R17                    2159                        1385
             275/55R17                    2239                        1341
         Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
         Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
         Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
         des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
         StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
         Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
         werden.

G1G)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19
         ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
         Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
         Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4X)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
         265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
         Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
         bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
         und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               7
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GBA)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R18,
        235/45R19, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
     275/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GD7)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
        225/45R18, 225/50R17, 245/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
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K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der
           Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.

K73)       An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
           Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
           Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine
           ausreichende Freigängigkeit herzustellen.

K76)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich 150 mm hinter Radmitte ist
         zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45° vor bis 45° hinter
         Radmitte umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
         hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000607-G0-306-07~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-G0-306
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.10.2017




RA-000607-G0-306-07~AU-5-112-66_5-ET35.docx
						
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