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Prüfbericht 366-0258-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000908
ANLAGE: 9.7                                                     Radtyp: D917
Hersteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 24.08.2017
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Fahrzeughersteller                     : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                           Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
917SX-5112C37 PCD 5x112                     ohne                       66,6                   652     2251    05/15
666
917SX-5112C37 PCD 5x112                     ohne                       66,6                  680     2150     05/15
666
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : AUDI
Befestigungsteile                      : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17           12K; 51G                  714; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74D; AA1; DEB

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17           12K; 51G                  714; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74D; AA1; DEB

Auflagen
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
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Prüfbericht 366-0258-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000908
ANLAGE: 9.7                                                     Radtyp: D917
Hersteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 24.08.2017
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
AA1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel 16-Zoll (innenbelüftet),
     die serienmäßig auch mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nicht zulässig.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der
     Vorderachse nicht zulässig
						
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