Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                            Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                         National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2

                      issued by:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 51135*01




                                special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2


                Nummer der Genehmigung: 51135                  Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                   Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      IR8090
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 51135                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Einpresstiefe
                      Inset/outset

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version
§ 22 51135*01




                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      28.04.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0431-16-WIRD/N1
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 51135                    Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1-4

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 51135*01




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      eine weitere Ausführung kommt hinzu
                      a further version is added

                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 51135                      Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        18.05.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 51135*01




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 18

                Fahrzeughersteller                         : AUDI, QUATTRO GmbH
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 28
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                              Rad                              Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
                1125286645/WS IR8090/WSX PCD112                ohne                     66,45                    1000     2450      01/17
                X
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 4G1; 4G; B81; B8
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C017-C034; Radbefestigung: B450L27517R14
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
§ 22 51135*01




                                                             für Typ : 4H
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C017-C034; Radbefestigung: B450L27517R14
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 4L1; 4L; (Kugelbund lose)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C017-C034; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                             Typ : 8R1; 8R2; 8R; FY
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C017-C034; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                                             145 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                             160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                                             165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                                             Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                                             Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91              11A; 21P; 22B; 22H;       AUDI A4 bis MJ2015;
                B81          e13*2007/46*1084*..                                    24J; 24M; 51J             Kombi; Frontantrieb;
                                                          245/35R19 93              11A; 21B; 22B; 22H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    24J; 24M; 51J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                              74A; 76T; 77E




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 2 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91          11A; 21P; 22B; 22H;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                 24J; 24M; 51J            AUDI S4 bis MJ2016;
                                                     100 - 245 245/35R19 93      11A; 21B; 22B; 22H;      Limousine;
                                                                                 24J; 24M; 51J            Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 76T; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 235/35R19 91       11A; 21P; 22B; 22H;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                 24J; 24M; 51J            Limousine;
                                                              245/35R19 93       11A; 21B; 22B; 22H;      Frontantrieb;
                                                                                 24J; 24M; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 76T; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   110 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC                     A5 Coupé (B9) ab
                B81            e13*2007/46*1084*..   110 - 260 245/35R19 95  YBC                          MJ2016; A5 Sportback
                                                                                                          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                          Sportback (B9) ab
                                                                                                          MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                          Cabrio (B9) ab MJ2016;
§ 22 51135*01




                                                                                                          S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                          MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/35R19 91      11A; 21P; 22B; 22H;      AUDI A4 bis MJ2015;
                B81            e13*2007/46*1084*..                               24J; 24M; 5GG; 51J       Nicht A4 Allroad
                                                     100 - 245 245/35R19 93      11A; 21B; 22B; 22H;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                 24J; 24M; 51J            MJ2016; Kombi;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 76T; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 245/40R19 94                               Nur A4 Allroad
                B81            e13*2007/46*1084*..                                                        Quattro bis MJ2015;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R19 92Y                              A4 Allroad Quattro ab
                B81            e13*2007/46*1084*..             245/40R19 94  11A; 26P; 27H                MJ2016;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          77E




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W     11A; 26P; 27I                 Nicht A4 Allroad
                B81          e13*2007/46*1084*..          235/35R19 91Y     11A; 248; 26P; 27I            Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                 90 - 260 245/35R19 93Y     11A; 245; 248; 26B;           ab MJ2016; AUDI S4
                                                                            27B                           (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                     260      225/40R19 M+S 11A; 26P; 27I; 52J            Limousine;
                                                              235/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J       Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          77E

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/45R19 98  11A; 27I; 51J                    Nur A6 allroad
                4G1          e13*2007/46*1147*..           255/45R19 100 11A; 245; 27I                    quattro;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 765; AFY
                4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 235/40R19 M+S     5GM; 52J                 Nur A7 Sportback;
                4G1            e13*2007/46*1147*..   140 - 245 245/40R19 94      11A; 26P                 Coupe; 4-türig;
§ 22 51135*01




                                                     140 - 331 235/40R19 M+S     52J                      Allradantrieb;
                                                               235/45R19 M+S     52J                      Frontantrieb;
                                                     309 - 331 245/40R19 M+S     11A; 26P; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; AFY
                4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94      11A; 26P; 270; 5HI       Nur A6; nicht A6
                4G1            e13*2007/46*1147*..   100 - 245 235/40R19 92Y     5GM; 57E; 67H            allroad quattro;
                                                               235/45R19 95      57E; 67K                 Kombi; Stufenheck;
                                                               245/40R19 98      11A; 26P; 270            Allradantrieb;
                                                     100 - 331 235/40R19 M+S     11A; 270; 52J            Frontantrieb;
                                                               235/45R19 M+S     11A; 270; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     309 - 331 245/40R19 M+S     11A; 26P; 270; 52J       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; AFY

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                8R1            e13*2007/46*1083*..            245/50R19 101 11A; 24N; 24O                 165 Nm;
                                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 740; 745




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              245/50R19 101 11A; 24N; 24O                 165 Nm;
                                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 740; 745

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              245/50R19 101 11A; 24N; 24O                 165 Nm;
                                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 740; 745

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/55R19 107         12T                      ab
                                                           265/50R19 106         12A                      e13*2007/46*1081*06;
§ 22 51135*01




                                                           265/55R19 109         11A; 12A; 26P            Allradantrieb;
                                                           275/50R19 108         11A; 12A; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                          745

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/55R19 107         12T                      ab
                                                           265/50R19 106         12A                      e1*2001/116*0350*20;
                                                           265/55R19 109         11A; 12A; 26P            Allradantrieb;
                                                           275/50R19 108         11A; 12A; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                          745

                Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R19 103 11A; 21P; 52J                    erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              245/45R19 98       11A; 21P; 52J            145 Nm; kurzer
                                                              255/45R19          51G                      Radstand; langer
                                                                                                          Radstand;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 740; 745;
                                                                                                          76T; 765




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 5 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248; 26N                   erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                 245/50R19 101 11A; 24J; 244; 26N            165 Nm; Q5;
                                                                 255/50R19 103 11A; 241; 244; 246;           Allradantrieb;
                                                                               26J; 26P; 27I                 Frontantrieb;
                                                                 265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               26J; 26P; 27I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             740; 745

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C017-C034; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 165 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Q5
§ 22 51135*01




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248; 26N            erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                 245/50R19 101 11A; 24J; 244; 26N            165 Nm; Q5;
                                                                 255/50R19 103 11A; 241; 244; 246;           Allradantrieb;
                                                                               26J; 26P; 27I                 Frontantrieb;
                                                                 265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               26J; 26P; 27I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             740; 745

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 18
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 51135*01




                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 7 von 18
                      des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 51135*01




                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 8 von 18
                24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§ 22 51135*01




                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 9 von 18
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1230kg.
                5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1260kg.
                5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                     10% nach ETRTO zulässig.
                67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R19
                                    Hinterachse:                          265/35R19
§ 22 51135*01




                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R19
                                    Hinterachse:                        265/40R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 10 von 18
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                     verwendet werden.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§ 22 51135*01




                74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R19
                                    Hinterachse:                          255/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R19
                                    Hinterachse:                          245/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 18
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51135*01




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 12 von 18


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      4L
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0350*..
                       Handelsbez.:      AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7

                       Variante(n):      ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 350             y = 400                    VA
                             26P                      x = 300             y = 350                    VA
§ 22 51135*01




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 13 von 18

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      4G
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):      Nur A6 allroad quattro

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26B                       x = 450             y = 270                   VA
                             26P                       x = 400             y = 220                   VA
                             27I                       x = 275             y = 340                   HA
                             27B                       x = 325             y = 390                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                    x = 450       y = 270             7                VA
§ 22 51135*01




                             27H                    x = 325       y = 390             8                HA
                             27F                    x = 325       y = 390            18                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 14 von 18

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      B8
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 300                    VA
                             26P                      x = 250             y = 250                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 300             20                VA
                             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                             27F                   x = 300       y = 350             30                HA
§ 22 51135*01




                             27H                   x = 250       y = 300              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 15 von 18

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      B8
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA
                             26B                      x = 300             y = 250                    VA
                             27I                      x = 250             y = 300                    HA
                             27B                      x = 300             y = 350                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
§ 22 51135*01




                             26J                   x = 300       y = 250             25                VA
                             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
                             27F                   x = 300       y = 350             25                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 16 von 18

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      4G
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 400             y = 200                    VA
                             26P                      x = 350             y = 150                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                    x = 400       y = 200            22                VA
                             26N                    x = 400       y = 200             8                VA
                             27F                    x = 270       y = 400            30                HA
§ 22 51135*01




                             27H                    x = 270       y = 400             8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 17 von 18

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      4G
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):      Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 230             y = 250                    VA
                             26P                      x = 180             y = 200                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                    x = 230       y = 250            28                VA
                             26N                    x = 230       y = 250             8                VA
                             27F                    x = 270       y = 350            27                HA
§ 22 51135*01




                             27H                    x = 270       y = 350             8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0431-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51135
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: IR8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 28.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 18 von 18

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      FY
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1550*..
                       Handelsbez.:      Q5, SQ5

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 250             y = 250                    VA
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA
                             27B                      x = 250             y = 300                    HA
                             27I                      x = 250             y = 250                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
§ 22 51135*01




                             26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen