Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-9018 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Hinterachse * Radausführung: Lk 112 Radgröße: 9Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm * Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-8018, Lk 112 (ABE-Nr. 49282*05) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81, 4G, 4G1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 8R, 8R1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 4H Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm RA-000730-C0-015-44~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) (Baureihe B8, Limousine, K04)K64)M00) E79)N235) Kombi, außer S4) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K04)K28)K64) E79)N245) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) K04)K28)K64) E79)G01)N245) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 200 bis 245 Audi A4, S4 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) (Baureihe B8, Limousine, K04)K64) M00) E79) Kombi) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) K04)K28) K64) E79) 235/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) bis A10) K04)K28) K64) E79)G01) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 90 bis 200 Audi A4, A4 quattro 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, K04) E79a) Kombi) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) K04)K71) M00) E79a) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K04) E79a) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K04)K28) K71) E79a) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 260 Audi S4 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, K04) E79a) Kombi) 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10) K04)K71) M00) E79a) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10) K04) E79a) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K04)K28) K71) E79a) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 100 bis 245 Audi A5 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio, E82)EF1) N245) Baureihe 8F und 8T) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) E82)EF1) G4W) N245) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) E82)EF1) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) E82)EF1) V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) E82)EF1) V00) 235/40R18 265/35R18 A02) bis A10) E82)EF1) V00) 235/40R18 275/35R18 A02) bis A10) E82)EF1) V00) 235/45R18 265/40R18 A02) bis A10) E82)EF1) G4W) V00) 245/40R18 275/35R18 A02) bis A10) E82)EF1) V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B8 e1*2001/116*0447*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 245 bis 260 Audi S5 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10) G4W) 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) V00) 235/40R18 265/35R18 A02) bis A10) V00) 235/40R18 275/35R18 A02) bis A10) V00) 235/45R18 265/40R18 A02) bis A10) G4W)V00) 245/40R18 275/35R18 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 100 bis 245 Audi A6 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)B64) (Limousine, Kombi) E54)EF0) 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10) B64)ER1) K28)K71) M00) E54)EF0) GBB) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) B64) E54)EF0) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10) B64) K28)K71) E54)EF0) 225/50R18 245/45R18 A02) bis A10) B64) E54)EF0) V00) 225/50R18 255/45R18 A01) bis A10) B64) K28)K71) E54)EF0) V00) 225/50R18 275/40R18 A01) bis A10) B64) K04)K28) K71) E54)EF0) V00) 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10) B64) K04)K28) K71) E54)EF0) V00) 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10) B64) K28)K71) E54)EF0) GBB) V00) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) B64) K04)K28) K71) E54)EF0) V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10) B64) M00) EF0) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10) B64) EF0) 255/45R18 255/45R18 A02) bis A10) B64) EF0) 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) B64) EF0)V00) 235/50R18 265/45R18 A01) bis A10) B64) K63) EF0)V00) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10) B64) K63) EF0)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 150 bis 368 Audi A8, A8L 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)B61a) K04)M00) E44)EF0)ER1)N255) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) B61a) K04) E44)EF0) ER1) 235/55R18 255/50R18 A01) bis A10) B61a) K04) E44)EF0) ER1)V00) 235/55R18 285/45R18 A01) bis A10) B61a) K04)K71) E44)EF0) ER1)V00) 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) B61a) K04) E44)EF0) ER1)V00) 255/50R18 285/45R18 A01) bis A10) B61a) K04)K71) E44)EF0) ER1)V00) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 100 bis 200 Audi Q5 235/60R18 235/60R18 A01) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A94)K04)M00) EF0)ER2) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) K04) EF0)ER1) 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10) K04) EF0)ER2) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000730-C0-015-44~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 100 bis 200 Audi Q5 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A94)M00) EF0) ER2) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10) K04) EF0) ER1) 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10) K04) EF0) ER2) Die Verwendung des Rades XRT-9018, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (ABE-Nr. 49282*05) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000730-C0-015-44~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B61a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: -Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm B64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø356x34 mm E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: - Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015 - Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015 - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016 - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016 - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F) - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen RA-000730-C0-015-44~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1410 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1370 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000730-C0-015-44~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49283 Nr. : RA-000730-C0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 44 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 24.03.2017 RA-000730-C0-015-44~AU-5-112-66_5-ET30.docx