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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50355 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804115 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 18H2 Typ 19255
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW 55
Typ                             19255
Radgröße                        8,5J x 18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
001          19255 001 / ohne Ring               5/112/66,46         29         880    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50355
Herstellerzeichen               O.Z.
Radtyp und Ausführung           19255 001
Radgröße                        8,5J x 18H2
Einpresstiefe                   ET 29
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Serienschraube           Kugel       120                      27,5               Serie
      M14x1,5                  D=26mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50355 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804115 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 18H2 Typ 19255
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 90-200         225/45R18   K2b K4i                            A01 A12 A14
B8, B81                 90-200         225/45R18   K2h K4i K9v                        A21 A57 Car
e1*2001/116*            90-200         235/40R18   K1a K2b K4i K8b                    Lim V00 V18
0430*35-...             90-200         245/40R18   K1c K2c K3a K4i K8n                S02
e13*2007/46*            90-200         255/40R18   K1c K2c K3a K4i K5d K8n
1084*19-..
(FIN: WAUZZZF4...)
Audi A4 Allroad         100-180        225/45R18   A13 T91 T95                        A14 A21 Car
B8, B81                 100-180        225/50R18   A12 R70                            KMV X80 S02
e1*2001/116*            100-180        235/45R18   A12
0430*10-..;             100-180        245/45R18   A12
e13*2007/46*1084*..     100-180        255/40R18   A12
(FIN: WAUZZZ8K...)      100-180        255/45R18   A12
Audi A4 Allroad         100-200        225/45R18   A33 T91 T95                        A14 A21 A56
B8,B81                  100-200        235/45R18   A91                                Car KMV S02
e1*2001/116*            100-200        245/45R18   A12
0430*40-..              100-200        255/40R18   A01 A12 K1a K2b
e13*2007/46*            100-200        255/45R18   A01 A12 K1a K2b
1084*25-..
(FIN: WAUZZZF4...)
Audi A5                 100-195        225/45R18   A13 R37 T91 T95                    A14 A21 Cbo
B8, B81                 100-195        235/40R18   A33 R37 T91 T95                    Cpe Flh V18
e1*2001/116*0430*..;    100-200        245/40R18   A12                                S02
e13*2007/46*1084*..     100-200        255/40R18   A12
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)
Audi A5                 110-200        225/45R18   A11 T91 T95                        A14 A21 A57
B8, B81                 110-200        235/40R18   A11 T91 T95                        Cpe Flh V00
e1*2001/116*            110-200        245/40R18   A31                                V18 S02
0430*43-..,             110-200        255/40R18   A12
e13*2007/46*
1084*27-..
- Coupé, Sportback
(FIN: WAUZZZF5...)
Audi A6 / A6 Avant      100-245        235/50R18   K1a K1b K2b K8b                    A01 A12 A14
4G, 4G1                 100-245        245/45R18   K1a K2b T00 T96                    A21 A57 Car
e1*2007/46*0436*..;     100-245        255/45R18   K1a K1b K2b K8b                    Lim NA1 S02
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A6 allroad         140-245        235/50R18   K1a K1b K2b K3a K5x K6y K8e T01    A01 A12 A14
4G, 4G1                                            T97                                A21 A56 B92
e1*2007/46*0436*..;     140-245        235/55R18   K1a K1b K2b K3a K5x K6y K8e        Car KMV S02
e13*2007/46*1147*..     140-245        245/50R18   K1c K2b K3a K5a K5x K6y K8m
- incl. Facelift 2014   140-245        255/50R18   K1c K2c K3a K5b K5x K6y K8s
                        140-245        265/45R18   K1c K2b K3a K5a K5x K6y K8m
                        140-245        275/45R18   K1c K2c K3a K5b K5x K6y K8s




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50355 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804115 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 18H2 Typ 19255
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A7 Sportback       140-245        235/50R18   A33                                   A14 A21 A57
4G, 4G1                 140-245        245/45R18   A13                                   S02
e1*2007/46*0436*..;     140-245        255/45R18   A12
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A8              150-320           235/55R18   A33                                   A14 A21 A57
4H                   150-320           245/50R18   A12                                   NBF S02
e1*2007/46*0284*..   150-320           255/50R18   A01 A12 K1a K2b
e1*2007/46*0398*..   150-320           265/45R18   A12
                     150-320           275/45R18   A01 A12 K1a K2b
Audi S4              260               225/45R18   K2b K4i M+S                           A01 A12 A14
B8, B81              260               225/45R18   K2h K4i K9v M+S                       A21 A56 Car
e1*2001/116*         260               235/40R18   K1a K2b K4i K8b M+S                   Lim V00 V18
0430*43-..           260               245/40R18   K1c K2c K3a K4i K8n                   S02
e13*2007/46*1084*25- 260               255/40R18   K1c K2c K3a K4i K5d K8n
(FIN:WAUZZZF4...)
Audi S5              245, 260          245/40R18   A12 T93 T97                           A14 A21 A56
B8, B81              245, 260          255/40R18   A12                                   Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0430*.., 260               225/45R18   A13 M+S R37                           S02
e13*2007/46*1084*..  260               235/40R18   A33 M+S R37
- Coupé, Cabrio
- Sportback
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)
Audi S5              260               245/40R18   A31                                   A14 A21 A56
B8, B81              260               255/40R18   A12                                   Cpe Flh S02
e1*2001/116*
0430*43-..,
e13*2007/46*
1084*27-..
- Coupé, Sportback
(FIN: WAUZZZF5...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50355 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804115 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 18H2 Typ 19255
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 8

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50355 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804115 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 18H2 Typ 19255
Hersteller                     O.Z. Spa

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A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50355 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804115 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J x 18H2 Typ 19255
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 6 von 8

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50355 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804115 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 18H2 Typ 19255
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 8

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 2    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 3    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 4    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 5    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 6    235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 7    235/60R18      255/55R18, 285/50R18
Nr. 8    245/35R18      255/35R18
Nr. 9    245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 10   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 11   245/50R18      275/45R18
Nr. 12   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
Nr. 13   255/45R18      275/40R18, 285/40R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50355 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804115 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 18H2 Typ 19255
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 8 von 8

X80    Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17
oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. März 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. März 2017




Pohl                                                                 00267945.DOC




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