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							                Gutachten 366-0091-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49400
                ANLAGE: 4                                                             Radtyp: HI8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 08.05.2017
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                Fahrzeughersteller                          : AUDI, QUATTRO GmbH
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 30
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                              Kennzeichnung                    Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                              Rad                              Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
                1125306645/WS HI8080/WSX PCD 112               ohne                      66,45                       900     2355    09/15
                X
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                              für Typ : B81; B8
                Zubehör                                     : Nabenkappe: C020; Radbefestigung: B450L30517R14
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
§ 22 49400*05




                                                              für Typ : 4L1; 4L; (Kugelbund lose)
                Zubehör                                     : Nabenkappe: C020; Radbefestigung: Serie
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                              Typ : 8R; FY; 8R2; 8R1
                Zubehör                                     : Nabenkappe: C020; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81
                                                              160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                                              165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                                              Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                                              Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18                  11A; 21P; 22I; 24J;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                     24M; 51G; 52J              Limousine;
                                                                 235/40R18 91        11A; 21P; 22I; 24J;        Frontantrieb;
                                                                                     24M; 51J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 235/45R18 94        11A; 21B; 22I; 24J;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     24M; 51J; 54F              721; 725; 729; 73C;
                                                                 245/40R18 93        11A; 21B; 22B; 22H;        74A; 76O; 77E
                                                                                     24J; 24M
                B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 200 235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                     24M; 51J                   AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                 235/45R18 94        11A; 21B; 22I; 24J;        Limousine;
                                                                                     24M; 51J; 54F              Allradantrieb;
                                                         100 - 245 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     24M; 51G; 52J              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                 245/40R18 93        11A; 21B; 22B; 22H;        71K; 721; 725; 729;
                                                                                     24J; 24M                   73C; 74A; 76O; 77E


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0091-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49400
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: HI8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.05.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18             51G; 52J                 AUDI A5 Coupe (8T)
                                                           245/40R18             51G                      bis MJ2016;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                          76Z; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 225/45R18 95      51J; 52J                 AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                               235/40R18 95      51J                      bis MJ2016;
                                                               235/45R18 94      51J; 54F                 Allradantrieb;
                                                     105 - 200 245/40R18 93                               Frontantrieb;
                                                     105 - 245 245/40R18         51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I                 Nicht A4 Allroad
                B81            e13*2007/46*1084*..            225/45R18 91Y 11A; 26P; 27I                 Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                              235/45R18 94  11A; 26P; 27I                 ab MJ2016; AUDI S4
                                                     90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B;           (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                            27B                           Limousine;
                                                     260      225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J            Allradantrieb;
                                                              225/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J            Frontantrieb;
§ 22 49400*05




                                                              235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76O; 77E; AG0
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                B81            e13*2007/46*1084*..                               24M; 51G; 52J            Nicht A4 Allroad
                                                              235/40R18 91       11A; 21P; 22I; 24J;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                 24M; 5GG; 51J            MJ2016; Kombi;
                                                              235/45R18 94       11A; 21B; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                                                 24M; 51J; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R18 93       11A; 21B; 22B; 22H;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                 24J; 24M                 71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/40R18 91      12A; 51J                 AUDI S5 Coupé (8T)
                                                               235/45R18 94      12A; 51J; 54F            bis MJ2016; AUDI A5
                                                     125 - 200 245/40R18 93      12A                      Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                     125 - 260 225/45R18         12T; 51G; 52J            Allradantrieb;
                                                               245/40R18         12A; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 76O; 77E; AG0
                B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18          11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                B81            e13*2007/46*1084*..                               24M; 51G; 52J            Kombi; Frontantrieb;
                                                              235/40R18 91       11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24M; 51J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              235/45R18 94       11A; 21B; 22I; 24J;      721; 725; 729; 73C;
                                                                                 24M; 51J; 54F            74A; 76O; 77E
                                                              245/40R18 93       11A; 21B; 22B; 22H;
                                                                                 24J; 24M




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0091-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49400
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: HI8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/50R18 95                                   A4 Allroad Quattro ab
                B81          e13*2007/46*1084*..           235/45R18 94                                   MJ2016;
                                                           245/45R18 96                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/45R18 91      51J; 52J                 AUDI A5 Sportback;
                B81            e13*2007/46*1084*..             235/40R18 91      51J                      bis
                                                               235/45R18 94      51J; 54F                 e1*2001/116*0430*44;
                                                     100 - 200 245/40R18         51G; 52J                 4-türig;
                                                               245/40R18 93                               Allradantrieb;
                                                     245       245/40R18 97      51G; 52J                 Frontantrieb;
                                                               M+S
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   110 - 200 235/40R18 95  YBF; YBI; 12O                A5 Coupé (B9) ab
                B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R18 95  YAS; YBH; 12O                MJ2016; A5 Sportback
                                                     110 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 12I                (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                          Sportback (B9) ab
                                                                                                          MJ2016; A5 Cabrio
§ 22 49400*05




                                                                                                          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                          Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                          S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                          MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 76O;
                                                                                                          77E; AG0
                B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/45R18         12T; 51G; 52J            AUDI A5 Coupe (8T)
                                                               235/40R18 91      12A; 51J                 bis MJ2016;
                                                               235/45R18 94      12A; 51J; 54F            Frontantrieb;
                                                               245/40R18 93      12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                          76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 235/45R18 94      51J                      Nur A4 Allroad
                B81            e13*2007/46*1084*..             245/45R18 96                               Quattro bis MJ2015;
                                                               255/45R18 99                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 76O; 77E




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0091-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49400
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: HI8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                8R1            e13*2007/46*1083*..            255/55R18 105 11A; 24N; 24O                 165 Nm;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 740; 745; 76O;
                                                                                                          77E; PDB

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              255/55R18 105 11A; 24N; 24O                 165 Nm;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 740; 745; 76O;
                                                                                                          77E; PDB

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
§ 22 49400*05




                8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              255/55R18 105 11A; 24N; 24O                 165 Nm;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 740; 745; 76O;
                                                                                                          77E; PDB

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/55R18 108                                  ab
                                                           285/50R18 109 11A; 248                         e13*2007/46*1081*06;
                                                           285/55R18 113 11A; 248; 26P                    Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          74E; 745; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/55R18 108                                  ab
                                                           285/50R18 109 11A; 248                         e1*2001/116*0350*20;
                                                           285/55R18 113 11A; 248; 26P                    Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          74E; 745; 76O




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0091-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49400
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: HI8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 5 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 185 235/60R18 103 11A; 245; 248; 26N                  erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                 245/55R18 103      11A; 24J; 248; 26N      165 Nm; Q5;
                                                                 245/60R18 105      11A; 24J; 248; 26N      Allradantrieb;
                                                                 255/55R18 105      11A; 241; 244; 246; 26J Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 265/55R18 108      11A; 241; 244; 246;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    26J; 26P; 27I           721; 725; 73C; 74D;
                                                                 275/50R18 107      11A; 24C; 244; 247;     740; 745; 76O
                                                                                    26J; 26P; 27I

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C020; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 165 Nm
§ 22 49400*05




                Verkaufsbezeichnung:     Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 185 235/60R18 103 11A; 245; 248; 26N           erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                 245/55R18 103      11A; 24J; 248; 26N      165 Nm; Q5;
                                                                 245/60R18 105      11A; 24J; 248; 26N      Allradantrieb;
                                                                 255/55R18 105      11A; 241; 244; 246; 26J Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 265/55R18 108      11A; 241; 244; 246;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    26J; 26P; 27I           721; 725; 73C; 74D;
                                                                 275/50R18 107      11A; 24C; 244; 247;     740; 745; 76O
                                                                                    26J; 26P; 27I

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0091-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49400
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: HI8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 14
                       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                       der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
§ 22 49400*05




                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0091-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49400
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: HI8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
§ 22 49400*05




                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0091-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49400
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: HI8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.05.2017
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                       30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                       Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                       oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                       lassen.
                24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 49400*05




                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0091-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49400
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: HI8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.05.2017
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                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1230kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§ 22 49400*05




                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                     verwendet werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0091-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49400
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: HI8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.05.2017
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                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                AG0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                     350x34mm an der Vorderrachse nicht zulässig.
                PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
                     (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R18
                                    Hinterachse:                        255/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 49400*05




                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
                      wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R18
                                    Hinterachse:                          245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R18
                                    Hinterachse:                        265/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0091-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49400
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: HI8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 14
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          265/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49400*05




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0091-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49400
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: HI8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 12 von 14


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      B8
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA
                             26B                      x = 300             y = 250                    VA
                             27I                      x = 250             y = 300                    HA
                             27B                      x = 300             y = 350                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49400*05




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                             26J                   x = 300       y = 250             25                VA
                             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
                             27F                   x = 300       y = 350             25                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0091-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49400
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: HI8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.05.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      FY
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1550*..
                       Handelsbez.:      Q5, SQ5

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 250             y = 250                    VA
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA
                             27B                      x = 250             y = 300                    HA
                             27I                      x = 250             y = 250                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
§ 22 49400*05




                             26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0091-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49400
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: HI8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.05.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 14 von 14

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      4L
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0350*..
                       Handelsbez.:      AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7

                       Variante(n):      ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 350             y = 400                    VA
                             26P                      x = 300             y = 350                    VA
§ 22 49400*05




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49400*05




                                         special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 49400                    Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      HI8080
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49400                     Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49400*05




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      08.05.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0091-13-WIRD/N5
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49400                    Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 13

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49400*05




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49400                      Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        06.06.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49400*05




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 49400                       Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                        Extension No.:


                Ausgabedatum:        30.04.2013                 letztes Änderungsdatum: 06.06.2017
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
                      Information document No.:                                           Date
                      HI8080                                                              27.12.2012
                      HI8080                                                              06.03.2017

                3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
§ 22 49400*05




                      Test report(s) No.:                                                 Date
                      366-0091-13-WIRD                                                    02.04.2013
                      366-0091-13-WIRD/N1                                                 13.03.2014
                      366-0091-13-WIRD/N2                                                 07.10.2014
                      366-0091-13-WIRD/N3                                                 22.05.2015
                      366-0091-13-WIRD/N4                                                 04.12.2015
                      366-0091-13-WIRD/N5                                                 08.05.2017

                4.    Beschreibung der Änderungen:
                      Description of the changes
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49400*05

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                Vorschrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                       KBA 49400

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 49400*05




                bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                Umweltschutzes nicht entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                                               2
                Approval No.: 49400*05

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                prosecuted.
§ 22 49400*05




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                unhindered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
						
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