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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49741*04




                                         special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 49741                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      WF8080
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49741                     Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49741*04




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      11.07.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0017-14-MURD/N4
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49741                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 36

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49741*04




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      weitere Ausführungen kommen hinzu
                      further versions are added

                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49741                      Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        27.07.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49741*04




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 19                                                 Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeughersteller                       : AUDI
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 30
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.      Fertig
                                    Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)      datum
                WF8080/W1           W1                      Ø66.45-SXA-Ø76                66,5    Kunststoff     670     2254     01/14
                66,5
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
                Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                           für Typ : 4H; B8; 4G; B81; 4G1
                Zubehör                                  : SXA1
                Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
§ 22 49741*04




                                                           Typ : 8R; 8R2; 8R1
                Zubehör                                  : SXA5
                Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                                           180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                           200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18              51G; 52J                   AUDI A5 Coupe (8T)
                                                           245/40R18              51G                        bis MJ2016;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                             51A; 71K; 723; 729;
                                                                                                             73C; 74A; 74P; 76Z;
                                                                                                             77E
                B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                  24M; 51J                   AUDI S4 bis MJ2016;
                                                              235/45R18 94        11A; 21B; 22I; 24J;        Limousine;
                                                                                  24M; 51J; 54F              Allradantrieb;
                                                      100 - 245 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  24M; 51G; 52J              12A; 51A; 573; 71K;
                                                              245/40R18 93        11A; 21B; 22B; 22H;        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                  24J; 24M                   74P; 76O; 77E
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18             11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                24M; 51G; 52J            Limousine;
                                                              235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;      Frontantrieb;
                                                                                24M; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                24M; 51J; 54F            729; 73C; 74A; 74P;
                                                              245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;      76O; 77E
                                                                                24J; 24M
                B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 225/45R18 95     51J; 52J                 AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                               235/40R18 95     51J                      bis MJ2016;
                                                               235/45R18 94     51J; 54F                 Allradantrieb;
                                                     105 - 200 245/40R18 93                              Frontantrieb;
                                                     105 - 245 245/40R18        51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 75I; 76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 235/45R18 94     51J                      Nur A4 Allroad
                B81            e13*2007/46*1084*..             245/45R18 96                              Quattro bis MJ2015;
                                                               255/45R18 99                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 75I; 76O; 77E
§ 22 49741*04




                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/45R18 91     51J; 52J                 AUDI A5 Sportback bis
                B81            e13*2007/46*1084*..             235/40R18 91     51J                      MJ2016; 4-türig;
                                                               235/45R18 94     51J; 54F                 Allradantrieb;
                                                     100 - 200 245/40R18        51G; 52J                 Frontantrieb;
                                                               245/40R18 93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     245       245/40R18 97     51G; 52J                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                               M+S
                                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 75I; 76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/45R18        12T; 51G; 52J            AUDI A5 Coupe (8T)
                                                               235/40R18 91     12A; 51J                 bis MJ2016;
                                                               235/45R18 94     12A; 51J; 54F            Frontantrieb;
                                                               245/40R18 93     12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71K; 723; 729;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                                         77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 225/45R18        11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                B81            e13*2007/46*1084*..                              24M; 51G; 52J            Nicht A4 Allroad
                                                              235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                24M; 5GG; 51J            MJ2016; Kombi;
                                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                                                24M; 51J; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                24J; 24M                 723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 75I; 76O; 77E
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18             11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                B81          e13*2007/46*1084*..                                24M; 51G; 52J            Kombi; Frontantrieb;
                                                          235/40R18 91          11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M; 51J                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                24M; 51J; 54F            76O; 77E
                                                              245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;
                                                                                24J; 24M
                B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/40R18 91     12A; 51J                 AUDI S5 Coupé (8T)
                                                               235/45R18 94     12A; 51J; 54F            bis MJ2016; AUDI A5
                                                     125 - 200 245/40R18 93     12A                      Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                     125 - 260 225/45R18        12T; 51G; 52J            Allradantrieb;
                                                               245/40R18        12A; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 573; 71K; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R18 95  YBF; YBI; 12O               A5 Coupé (B9) ab
                B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R18 95  YAS; YBH; 12O               MJ2016; A5 Sportback
                                                     100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 12I               (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                         Sportback (B9) ab
                                                                                                         MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
§ 22 49741*04




                                                                                                         Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                         S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                         MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76O; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/50R18 95                              A4 Allroad Quattro ab
                B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R18 94                              MJ2016;
                                                               245/45R18 96                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O
                B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I                Nicht A4 Allroad
                B81            e13*2007/46*1084*..            225/45R18 91Y 11A; 26P; 27I                Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                              235/45R18 94  11A; 26P; 27I                ab MJ2016; AUDI S4
                                                     90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B;          (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                            27B                          Limousine;
                                                     260      225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J           Allradantrieb;
                                                              225/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J           Frontantrieb;
                                                              235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                                         76O
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 13
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R18 97         11A; 27I                  Nur A6 allroad
                4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18 100        11A; 27I                  quattro;
                                                           245/50R18 100        11A; 24J; 248; 26P; 27I   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                               255/45R18 99  11A; 27I                     723; 73C; 74A; 74P;
                                                               255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P;          75I; 76O; 77E
                                                                             27B
                4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 235/45R18 94  5HI; 52J                     Nur A6; nicht A6
                4G1            e13*2007/46*1147*..             235/45R18 94  57E; 67G                     allroad quattro;
                                                     100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270                     Kombi; Stufenheck;
                                                               235/45R18 98  57E; 67G                     Allradantrieb;
                                                               235/45R18 98  52J                          Frontantrieb;
                                                               235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             270                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                               245/45R18 96Y 11A; 270                     723; 73C; 74A; 74P;
                                                               255/45R18 99  11A; 245; 248; 26P;          75I; 76O; 77E
                                                                             270; 68H
                4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/45R18 94  12O; 52J                     Nur A7 Sportback;
                4G1            e13*2007/46*1147*..             235/50R18 97  12A                          Coupe; 4-türig;
                                                               245/45R18 96  12A                          Allradantrieb;
                                                               255/45R18 99  12A                          Frontantrieb;
§ 22 49741*04




                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 573; 71K; 723;
                                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                          75I; 76O; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                8R1            e13*2007/46*1083*..            255/55R18 105 11A; 24N; 24O                 200 Nm;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                          740; 75I; 76O; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              255/55R18 105 11A; 24N; 24O                 200 Nm;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                          740; 75I; 76O; 77E
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              255/55R18 105 11A; 24N; 24O                200 Nm;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740; 75I; 76O; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R18 101                                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              235/55R18     51G                          180 Nm; kurzer
                                                              245/50R18 100 11A; 21P                     Radstand; langer
                                                              255/50R18 102 11A; 21P                     Radstand;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 740; 75I; 76O;
                                                                                                         77E
§ 22 49741*04




                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§ 22 49741*04




                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
§ 22 49741*04




                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 49741*04




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1230kg.
                5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                     10% nach ETRTO zulässig.
                67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R18
                                    Hinterachse:                        265/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/50R18
                                    Hinterachse:                          255/45R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§ 22 49741*04




                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        235/45R18
                                     Hinterachse:                        255/40R18
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
                       wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        235/40R18
                                     Hinterachse:                        245/40R18
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R18
                                    Hinterachse:                          245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/45R18
                                    Hinterachse:                          265/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49741*04




                YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          265/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    B8
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250             y = 200                   VA
                             26B                      x = 300             y = 250                   VA
                             27I                      x = 250             y = 300                   HA
                             27B                      x = 300             y = 350                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49741*04




                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
                             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    4G
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 450             y = 270                   VA
                             26P                      x = 400             y = 220                   VA
                             27B                      x = 325             y = 390                   HA
                             27I                      x = 275             y = 340                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
§ 22 49741*04




                             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
                             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    4G
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 400             y = 200                   VA
                             26P                      x = 350             y = 150                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
                             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
                             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
§ 22 49741*04




                             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
						
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