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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50288 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55010716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx17H2 Typ M8017
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 1 von 8

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               M8017
                Radgröße                          8.0Jx17H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                41           M8017 LK112/ohne Ring                5/112/66,6          30          730    2000

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        50288
                Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
                Radtyp und Ausführung             M8017 (s.o.)
                Radgröße                          8.0Jx17H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 50288*01




                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
                S02       Serien-Schraube M14x1,5        Kugel Ø 26 mm   120                      27

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Audi

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50288 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55010716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx17H2 Typ M8017
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 2 von 8

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A4                 88-195         225/50R17   K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56         A01 A07 A12
                B8, B81                 88-195         235/45R17   K1a K1b K2b K56                     A16 A21 Car
                e1*2001/116*            88-195         235/50R17   K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56         Lim V17 S02
                0430*00-41;             88-195         245/45R17   K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56
                e13*2007/46*1084*..     88-195         255/45R17   K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56
                (FIN: WAUZZZ8K...)
                Audi A4                 90-200         225/50R17   K1c K2b K4i K8b                     A01 A07 A12
                B8, B81                 90-200         235/45R17   K2b K4i                             A16 A21 A57
                e1*2001/116*            90-200         235/45R17   K2h K4i K9v                         Car Lim V00
                0430*35-...             90-200         245/45R17   K1c K2b K4i K8b                     V17 S02
                e13*2007/46*            90-200         255/45R17   K1c K2c K3a K4i K8n
                1084*19-..
                (FIN: WAUZZZF4...)
                Audi A4 Allroad         100-180        225/55R17   A13                                 A07 A16 A21
                B8, B81                 100-180        235/50R17   A12                                 Car KMV X80
                e1*2001/116*            100-180        245/50R17   A01 A12 K1a K1b K2b K6m             S02
                0430*10-41;             100-180        255/45R17   A12
                13*2007/46*1084*..
§ 22 50288*01




                (FIN: WAUZZZ8K...)
                Audi A4 Allroad         100-200        225/55R17   A91                                 A07 A16 A21
                B8, B81                 100-200        235/50R17   A12                                 A56 Car KMV
                e1*2001/116*            100-200        245/50R17   A01 A12 K1a K2b                     S02
                0430*40-..              100-200        255/45R17   A12
                e13*2007/46*
                1084*25-..
                (FIN: WAUZZZF4...)
                Audi A5                 100-195        225/50R17   A33 R37                             A07 A16 A21
                B8, B81                 100-195        235/45R17   A13 R37                             B03 Cbo Cpe
                e1*2001/116*0430*..;    100-195        235/50R17   A12 R37                             Flh V17 S02
                e13*2007/46*1084*..     100-195        245/45R17   A12
                - Coupé, Cabrio         100-195        255/45R17   A12
                - Sportback
                (FIN: WAUZZZ8T...,
                WAUZZZ8F...,)
                Audi A5                 110-200        225/50R17   A11                                 A07 A16 A21
                B8, B81                 110-200        235/45R17   A11                                 A57 Cbo Cpe
                e1*2001/116*            110-200        235/50R17   A12                                 Flh V00 V17
                0430*43-..,             110-200        245/45R17   A11                                 S02
                e13*2007/46*            110-200        255/45R17   A12
                1084*27-..
                - Coupé, Cabrio
                - Sportback
                (FIN: WAUZZZF5...)
                Audi A6 / A6 Avant      100-245        225/55R17   141                                 A07 A12 A16
                4G, 4G1                 100-245        235/55R17   A01 K1a K2b 139                     A21 A57 Car
                e1*2007/46*0436*..;     100-245        245/50R17   A01 K1c K2b K3a K8b 142             Lim NA1 S02
                e13*2007/46*1147*..     100-245        255/50R17   A01 K1c K2c K3a K5d K8n 140
                - incl. Facelift 2014




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50288 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55010716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx17H2 Typ M8017
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 3 von 8

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A7 Sportback       140-245        235/55R17    A13 139                                A07 A16 A21
                4G, 4G1                 140-245        245/50R17    A12 142                                A57 S02
                e1*2007/46*0436*..;     140-245        255/50R17    A12 140
                e13*2007/46*1147*..
                - incl. Facelift 2014
                Audi A8                 150-273        235/60R17    A13 135                                A07 A16 A21
                4H                      150-273        245/55R17    A33 137                                A57 B03 NBF
                e1*2007/46*0284*..      150-273        255/55R17    A12 135                                P38 S02
                e1*2007/46*0398*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
§ 22 50288*01




                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                137      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1370 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50288 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55010716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx17H2 Typ M8017
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 4 von 8

                139      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.
§ 22 50288*01




                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55010716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx17H2 Typ M8017
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 5 von 8

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§ 22 50288*01




                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
                satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).




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                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55010716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx17H2 Typ M8017
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 6 von 8

                K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                gen.

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
§ 22 50288*01




                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
                Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
                235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung).

                NBF    Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                gen.

                P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
                an Achse 1.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50288 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55010716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx17H2 Typ M8017
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 7 von 8

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                Nr. 7    215/40R17     245/35R17
§ 22 50288*01




                Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                Nr. 16   235/55R17     255/50R17
                Nr. 17   235/60R17     255/55R17
                Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17     285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X80      Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17
                oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
                leitung).


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 29. Mai 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50288 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55010716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx17H2 Typ M8017
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 8 von 8

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 29. Mai 2017
§ 22 50288*01




                Coen                                                                00273107.DOC




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