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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              50773*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 18 H2


                Typ:                         KS8080
§ 22 50773*01




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 50773


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50773*01


                Die ABE-Nr. 50773*01 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ KS8080, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0078-16-MURD/N1 vom 22.03.2017 beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1-7

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 50773*01




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 22.03.2017 festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 29.03.2017
                Im Auftrag
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 22.03.2017
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                Fahrzeughersteller                       : AUDI, QUATTRO GmbH
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 28
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                     Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
                WSX                 WSX                     ohne                          66,5                    760     2330    02/17
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
                Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                           für Typ : B8; B81; (Kugelbund)
                Zubehör                                  : Serie, s. Aufl. 74D
                Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                           für Typ : 4G1; B8; 4G; B81; 4H
§ 22 50773*01




                Zubehör                                  : Serie, s. Aufl. 74D
                Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                                           Typ : 8R; 8R2; 8R1; FY
                Zubehör                                  : B450L30517R13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4H
                                                           165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                                           Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                                           Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91           51J; 52J                   AUDI A5 Sportback;
                B81          e13*2007/46*1084*..           235/40R18 91           51J                        bis
                                                           235/45R18 94           51J; 54F                   e1*2001/116*0430*44;
                                                 100 - 200 245/40R18              51G; 52J                   4-türig;
                                                           245/40R18 93                                      Allradantrieb;
                                                 245       245/40R18 97           51G; 52J                   Frontantrieb;
                                                           M+S
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                             721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                             76O
                B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 225/50R18 95      11A; 26P; 27H              A4 Allroad Quattro ab
                B81            e13*2007/46*1084*..              235/45R18 94                                 MJ2016;
                                                                245/45R18 96      11A; 26P; 27H              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                255/45R18 99      11A; 248; 26P; 27H         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 76O
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18             11A; 21P; 22I; 24J;       AUDI A4 bis MJ2015;
                B81          e13*2007/46*1084*..                                24M; 51G; 52J             Kombi; Frontantrieb;
                                                          235/40R18 91          11A; 21P; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M; 51J                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22B; 24J;       729; 73C; 74D; 76O
                                                                                24M; 51J; 54F
                                                              245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;
                                                                                24J; 24M
                B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y     11A; 26P; 27I             Nicht A4 Allroad
                B81            e13*2007/46*1084*..            225/45R18 91Y     11A; 26P; 27I             Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                              235/45R18 94      11A; 248; 26P; 27I        ab MJ2016; AUDI S4
                                                     90 - 260 245/40R18 93Y     11A; 245; 248; 26B;       (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                27B                       Limousine;
                                                     260      225/40R18 M+S     11A; 26P; 27I; 52J        Allradantrieb;
                                                              225/45R18 M+S     11A; 26P; 27I; 52J        Frontantrieb;
                                                              235/45R18 M+S     11A; 248; 26P; 27I; 52J   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 74D; 76O
                B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 225/45R18 95     51J; 52J                  AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                               235/40R18 95     51J                       bis MJ2016;
                                                               235/45R18 94     51J; 54F                  Allradantrieb;
                                                     105 - 200 245/40R18 93                               Frontantrieb;
§ 22 50773*01




                                                     105 - 245 245/40R18        51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                          721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                          76O
                B8             e1*2001/116*0430*..   110 - 200 225/45R18 95     YBE; YBG; 12O             A5 Coupé (B9) ab
                B81            e13*2007/46*1084*..             235/40R18 95     YBF; YBI; 12R             MJ2016; A5 Sportback
                                                               235/45R18 95     YAS; YBH; 12R             (B9) ab MJ2016; S5
                                                     110 - 260 245/40R18 93Y    YBF; YBG; 124             Sportback (B9) ab
                                                                                                          MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                          Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                          S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                          MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                          74D; 76O
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R18 91     11A; 21P; 22B; 24J;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                24M; 51J                  AUDI S4 bis MJ2016;
                                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22B; 24J;       Limousine;
                                                                                24M; 51J; 54F             Allradantrieb;
                                                     100 - 245 225/45R18        11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M; 51G; 52J             12A; 51A; 573; 71K;
                                                              245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;       721; 729; 73C; 74D;
                                                                                24J; 24M                  76O
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 235/45R18 94     51J                       Nur A4 Allroad
                B81            e13*2007/46*1084*..             245/45R18 96                               Quattro bis MJ2015;
                                                               255/45R18 99                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                          721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                          76O
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 17
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18            51G; 52J                 AUDI A5 Coupe (8T)
                                                           235/40R18 91         51J                      bis MJ2016;
                                                           235/45R18 94         51J; 54F                 Frontantrieb;
                                                           245/40R18 93                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74D; 76O
                B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/40R18 91     51J                      AUDI S5 Coupé (8T)
                                                               235/45R18 94     51J; 54F                 bis MJ2016; AUDI A5
                                                     125 - 200 245/40R18 93                              Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                     125 - 260 225/45R18        51G; 52J                 Allradantrieb;
                                                               245/40R18        51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                         76O
                B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                24M; 51G; 52J            Limousine;
                                                              235/40R18 91      11A; 21P; 22B; 24J;      Frontantrieb;
                                                                                24M; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                24M; 51J; 54F            729; 73C; 74D; 76O
                                                              245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;
                                                                                24J; 24M
§ 22 50773*01




                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 225/45R18        11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                B81            e13*2007/46*1084*..                              24M; 51G; 52J            Nicht A4 Allroad
                                                              235/40R18 91      11A; 21P; 22B; 24J;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                24M; 5GG; 51J            MJ2016; Kombi;
                                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22B; 24J;      Allradantrieb;
                                                                                24M; 51J; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                24J; 24M                 721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                         76O

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R18 97         11A; 245; 27I            Nur A6 allroad
                4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18 100        11A; 245; 27I            quattro;
                                                           245/50R18 100        11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27B                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                              255/45R18 99      11A; 245; 27I            721; 73C; 74D; 76O;
                                                              255/50R18 102     11A; 24J; 248; 26P;      DEÄ; DEL
                                                                                27B; 27H
                4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 235/45R18 94     11A; 270; 5HI; 52J       Nur A6; nicht A6
                4G1            e13*2007/46*1147*..             235/45R18 94     57E; 67G                 allroad quattro;
                                                     100 - 245 225/50R18 95Y    11A; 26P; 270            Kombi; Stufenheck;
                                                               235/45R18 98     57E; 67G                 Allradantrieb;
                                                               235/45R18 98     11A; 270; 52J            Frontantrieb;
                                                               235/50R18 97W    11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                271                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                              245/45R18 96Y     11A; 26P; 270            721; 73C; 74D; 76O;
                                                              255/45R18 99      11A; 245; 248; 26P;      DEÄ; DEL
                                                                                271; 68H
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/45R18 94         52J                      Nur A7 Sportback;
                4G1          e13*2007/46*1147*..           235/50R18 97         11A; 26P                 Coupe; 4-türig;
                                                           245/45R18 96                                  Allradantrieb;
                                                           255/45R18 99         11A; 26P                 Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                         76O; DEÄ; DEL

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                8R1            e13*2007/46*1083*..            255/55R18 105 11A; 24C; 24D                165 Nm;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                         76O

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
§ 22 50773*01




                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              255/55R18 105 11A; 24C; 24D                165 Nm;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                         76O

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              255/55R18 105 11A; 24C; 24D                165 Nm;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                         76O

                Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R18 101                                 kurzer Radstand;
                                                           235/55R18            51G                      langer Radstand;
                                                           245/50R18 100        11A; 21P                 Allradantrieb;
                                                           255/50R18 102        11A; 21B; 22I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                         75I; 76O; DEÄ; DEL
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 185 235/60R18 103 11A; 245; 248; 26N               erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              245/55R18 103 11A; 24J; 244; 26N           165 Nm; Q5;
                                                              245/60R18 105 11A; 24J; 244; 26N           Allradantrieb;
                                                              255/55R18 105 11A; 241; 244; 246;          Frontantrieb;
                                                                            26J; 26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 740; 76O

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
                Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
                Zubehör                                 : B450L30517R13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 165 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
§ 22 50773*01




                FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 185 235/60R18 103 11A; 245; 248; 26N           erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              245/55R18 103 11A; 24J; 244; 26N           165 Nm; Q5;
                                                              245/60R18 105 11A; 24J; 244; 26N           Allradantrieb;
                                                              255/55R18 105 11A; 241; 244; 246;          Frontantrieb;
                                                                            26J; 26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 740; 76O

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
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                       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
§ 22 50773*01




                     wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
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                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 50773*01




                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
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                24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§ 22 50773*01




                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
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                      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
§ 22 50773*01




                5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1230kg.
                5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                     10% nach ETRTO zulässig.
                67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R18
                                    Hinterachse:                        265/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/50R18
                                    Hinterachse:                          255/45R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
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                       Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                       Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
§ 22 50773*01




                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                DEÄ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                     400mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        235/45R18
                                     Hinterachse:                        255/40R18
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
                       wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          225/45R18
                                     Hinterachse:                          255/40R18
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R18
                                    Hinterachse:                          245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 50773*01




                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/45R18
                                    Hinterachse:                          265/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          265/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    FY
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
                       Handelsbez.:    Q5, SQ5

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 250             y = 300                   HA
                             27I                      x = 250             y = 250                   HA
                             26B                      x = 250             y = 250                   VA
                             26P                      x = 250             y = 200                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 50773*01




                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    B8
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27I                      x = 250             y = 300                   HA
                             27B                      x = 300             y = 350                   HA
                             26P                      x = 250             y = 200                   VA
                             26B                      x = 300             y = 250                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
§ 22 50773*01




                             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
                             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    4G
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 230             y = 250                   VA
                             26P                      x = 180             y = 200                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
                             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
                             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
§ 22 50773*01




                             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    4G
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 400             y = 200                   VA
                             26P                      x = 350             y = 150                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
                             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
                             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
§ 22 50773*01




                             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    4G
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 325             y = 390                   HA
                             27I                      x = 275             y = 340                   HA
                             26B                      x = 450             y = 270                   VA
                             26P                      x = 400             y = 220                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
§ 22 50773*01




                             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
                             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
                Gutachten 366-0078-16-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50773
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KS8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     AUDI
                       Fahrzeugtyp:    B8
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 300                   VA
                             26P                      x = 250             y = 250                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                             26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
§ 22 50773*01




                             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
						
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