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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                 National Type Approval

      ausgestellt von:

                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                               Sonderräder für Pkw 9,5 J x 20 H2

      issued by:

                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
      of the following approval object

                         special wheels for passenger cars 9,5 J x 20 H2


Nummer der Genehmigung: 50947                     Erweiterung Nr.: 02
Approval No.                                      Extension No.:

1.    Genehmigungsinhaber:
      Holder of the approval:
      ALCAR Wheels GmbH
      AT-1030 Wien

2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
      If applicable, name and address of representative:
      entfällt
      not applicable

3.    Typbezeichnung:
      Type:
      OSP0N
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



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Nummer der Genehmigung: 50947                     Erweiterung Nr.: 02
Approval No.                                      Extension No.:

4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
      Identification markings:
      Hersteller oder Herstellerzeichen
      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

      Felgengröße
      Size of the wheel

      Typ und die Ausführung
      Type and version

      Herstelldatum (Monat und Jahr)
      Date of manufacture (month and year)

      Genehmigungszeichen
      Approval identification

      Einpresstiefe
      Inset/outset



5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
      Position of the identification markings:
      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
      on the inside/outside of the wheel

6.    Zuständiger Technischer Dienst:
      Responsible Technical Service:
      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
      AT-1230 Wien

7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      entfällt
      not applicable

8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Number of test report issued by that Technical Service:
      entfällt
      not applicable
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           3

Nummer der Genehmigung: 50947                    Erweiterung Nr.: 02
Approval No.                                     Extension No.:

9.    Verwendungsbereich:
      Range of application:
      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
      gemäß:
      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
      restricted to the application listed:

      des bisherigen Genehmigungsstandes
      according ot the previous approval

      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
      conditions.

10.   Bemerkungen:
      Remarks:
      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
      The indications given in the above mentioned test report including its
      annexes shall apply.

      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
      essential systems - are met.

11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
      siehe Prüfbericht
      see test report

12.   Die Genehmigung wird erweitert
      Approval extended
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



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Nummer der Genehmigung: 50947                      Erweiterung Nr.: 02
Approval No.                                       Extension No.:

13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      Name und Anschrift des Genehmigungsinhabers haben sich geändert
      Name and address of the approval holder have changed

14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
      Place:

15.   Datum:        21.11.2017
      Date:

16.   Unterschrift: Im Auftrag
      Signature:




17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
       erhältlich ist.
       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
            Index to the information package

       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
            Collateral clauses and instruction on right to appeal

       -    Beschreibungsunterlagen
            Information package
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg




                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                          Index to the information package


Nummer der Genehmigung: 50947                     Erweiterung Nr.: 02
Approval No.                                      Extension No.:


Ausgabedatum:        25.10.2016                 letztes Änderungsdatum: 21.11.2017
Date of issue:                                  last date of amendment:


1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
      Collateral clauses and instruction on right to appeal

2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
      Information document No.:                                         Date
      OSP0N                                                             17.05.2016
      OSP0N                                                             09.02.2017

3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
      Test report(s) No.:                                               Date
      366-0045-16-WIRD                                                  27.09.2016
      366-0045-16-WIRD/N1                                               04.04.2017

4.    Beschreibung der Änderungen:
      Description of the changes
      Name und Anschrift des Genehmigungsinhabers haben sich geändert
      Name and address of the approval holder have changed
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 50947*02

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.

Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                       KBA 50947

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg



                                               2
Approval No.: 50947*02

- Attachment -

Collateral clauses and instruction on right to appeal

Collateral clauses

All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.

The approval identification is as follows: - see German version -

The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.

The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.

The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.

Instruction on right to appeal

This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-000123
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 5


       GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                        ABE 50 947
                                           366-0045-16-WIRD/N1

Antragsteller:                            Alcar Leichtmetallräder GmbH               396843/0000

                                          53721 Siegburg
Art:                                      Sonderrad 9 1/2 J X 20 H2
Typ:                                      OSP0N
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Verwendung der LM-Sonderräder Typ OSP0N (9,5Jx20 H2) ist auch in Verbindung mit den
LM-Sonderrädern Typ OSP0L (8,5Jx20 H2) an der Vorderachse zulässig.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.       Übersicht
Ausführung             Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                       Rad                     Zentrierring           -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
OSP0N8FL28571          PCD112 ET28             Ø70.1    Ø57.1             112/5     57,1     28    735    2150     07/16
OSP0N8FL35571          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø57.1             112/5     57,1     35    735    2150     07/16
OSP0N8KA28571          PCD112 ET28             Ø70.1    Ø57.1             112/5     57,1     28    735    2150     07/16
OSP0N8KA35571          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø57.1             112/5     57,1     35    735    2150     07/16
OSP0N8FL28666          PCD112 ET28             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     28    700    2251     07/16
OSP0N8FL28666          PCD112 ET28             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     28    720    2196     07/16
OSP0N8FL28666          PCD112 ET28             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     28    725    2172     07/16
OSP0N8FL28666          PCD112 ET28             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     28    735    2150     07/16
OSP0N8FL35666          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     35    720    2196     07/16
OSP0N8FL35666          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     35    725    2172     07/16
OSP0N8FL35666          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     35    735    2150     07/16
OSP0N8KA28666          PCD112 ET28             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     28    735    2150     07/16
OSP0N8KA35666          PCD112 ET35             Ø70.1    Ø66.6             112/5     66,6     35    735    2150     07/16
OSP0N9FL40726          PCD120 ET40             ohne                       120/5     72,6     40    735    2150     07/16
OSP0N9KA40726          PCD120 ET40             ohne                       120/5     72,6     40    735    2150     07/16
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                      : Alcar Leichtmetallräder GmbH

                                    53721 Siegburg




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 1/2 J X 20 H2                               Radtyp: OSP0N
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 04.04.2017
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Hersteller                        : Alcar Leichtmetallräder GmbH
                                  :
                                  : 53721 Siegburg
Handelsmarke                      : DOTZ SP5
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 13,8 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OSP0N8FL28666:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                                : --                                     : OSP0N
Radausführung                         : --                                     : PCD112 ET28
Radgröße                              : --                                     : 9 1/2 J X 20 H2
Typzeichen                            : KBA 50947                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET28
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 07.16
Herkunftsmerkmal                      : --                                     : MIG
Gießereikennzeichnung                 : --                                     : HS
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : --                                     : DOTZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 1/2 J X 20 H2                             Radtyp: OSP0N
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 04.04.2017
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                                                                                                         Seite: 3 von 5
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Technischer Bericht      RP-004864-A0-144                 29.08.2016    TÜV NORD
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 1/2 J X 20 H2                             Radtyp: OSP0N
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 04.04.2017
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                                                                                                        Seite: 4 von 5
  3 AUDI                                           OSP0N8FL28571;                 28       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8KA28571
  5 AUDI                                           OSP0N8FL35571;                 35       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8KA35571
  6 QUATTRO GmbH                                   OSP0N8FL35571;                 35       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8KA35571
  2 SEAT, S.A.                                     OSP0N8FL28571;                 28       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8KA28571
  7 SEAT, SEAT, S.A.                               OSP0N8FL35571;                 35       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8KA35571
  1 SKODA                                          OSP0N8FL28571;                 28       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8KA28571
  8 SKODA                                          OSP0N8FL35571;                 35       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8KA35571
  4 VOLKSWAGEN                                     OSP0N8FL28571;                 28       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8KA28571
  9 VOLKSWAGEN                                     OSP0N8FL35571;                 35       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8KA35571
 10 AUDI                                           OSP0N8FL28666;                 28       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8FL28666;
                                                   OSP0N8FL28666;
                                                   OSP0N8FL28666;
                                                   OSP0N8KA28666
 17 AUDI                                           OSP0N8FL35666;                 35       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8FL35666;
                                                   OSP0N8FL35666;
                                                   OSP0N8KA35666
 13 QUATTRO GmbH                                   OSP0N8FL28666;                 28       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8FL28666;
                                                   OSP0N8FL28666;
                                                   OSP0N8FL28666;
                                                   OSP0N8KA28666
 15 QUATTRO GmbH                                   OSP0N8FL35666;                 35       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8FL35666;
                                                   OSP0N8FL35666;
                                                   OSP0N8KA35666
 19 BMW AG                                         OSP0N8FL28666;                 28       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8FL28666;
                                                   OSP0N8FL28666;
                                                   OSP0N8FL28666;
                                                   OSP0N8KA28666
 20 BMW AG                                         OSP0N8FL35666;                 35       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8FL35666;
                                                   OSP0N8FL35666;
                                                   OSP0N8KA35666
 11 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     OSP0N8FL28666;                 28       04.04.2017     liegt bei
            MERCEDES-AMG,                          OSP0N8FL28666;
    MERCEDES-BENZ                                  OSP0N8FL28666;
                                                   OSP0N8FL28666;
                                                   OSP0N8KA28666




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 1/2 J X 20 H2                             Radtyp: OSP0N
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 04.04.2017
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                                                                                                        Seite: 5 von 5
 16 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     OSP0N8FL35666;                 35       04.04.2017     liegt bei
            MERCEDES-BENZ                          OSP0N8FL35666;
                                                   OSP0N8FL35666;
                                                   OSP0N8KA35666
 12 Nissan International S. A.                     OSP0N8FL28666;                 28       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8FL28666;
                                                   OSP0N8FL28666;
                                                   OSP0N8FL28666;
                                                   OSP0N8KA28666
 14 Nissan International S. A.                     OSP0N8FL35666;                 35       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N8FL35666;
                                                   OSP0N8FL35666;
                                                   OSP0N8KA35666
 18 BMW, BMW AG                                    OSP0N9FL40726;                 40       04.04.2017     liegt bei
                                                   OSP0N9KA40726
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 04.04.2017
KUB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
ANLAGE: 17 AUDI                                                       Radtyp: OSP0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 04.04.2017
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                                                                                                            Seite: 1 von 13

Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
OSP0N8FL35666         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       720     2196    07/16
OSP0N8FL35666         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       725     2172    07/16
OSP0N8FL35666         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       735     2150    07/16
OSP0N8KA35666         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       735     2150    07/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : B8; B81
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : B8; B81; (Kugelbund)
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : FY; 4G1; 4G
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                              200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W             11A; 22B; 22F; 24M;       AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..                                    5GA; 51J; 56G             Kombi; Frontantrieb;
                                          255/30R20 92              11A; 22B; 22F; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    54F                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   265/30R20 94     11A; 22B; 22F; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    54F                       74P; 76B; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 200 265/30R20 94     11A; 22B; 22F; 24D;       AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                                  54F                       Nicht A4 Allroad
                                         100 - 245 255/30R20 92     11A; 22B; 22F; 24D;       Quattro; AUDI S4 bis
                                                                    54F                       MJ2016; Kombi;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76B; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OSP0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 04.04.2017
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                                                                                                     Seite: 2 von 13
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 22B; 22F; 24M;              AUDI A4 bis MJ2015;
                                                         5GA; 51J; 56G                    AUDI S4 bis MJ2016;
                                           265/30R20 94  11A; 22B; 22F; 24D;              Limousine;
                                                         54F                              Allradantrieb;
                                 100 - 245 255/30R20 92  11A; 22B; 22F; 24D;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         54F                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76B; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 245/30R20 90       11A; 22B; 22F; 24M;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                 5GA; 51J; 56G            Limousine;
                                              255/30R20 92       11A; 22B; 22F; 24D;      Frontantrieb;
                                                                 54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R20 94       11A; 22B; 22F; 24D;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 54F                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76B; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   110 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9                     A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..             265/30R20 94Y YB9                          MJ2016; A5 Sportback
                                                                                          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                          Sportback (B9) ab
                                                                                          MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                          Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                          S5 Coupé (B9) ab
                                                                                          MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76B; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 265/30R20 94          11A; 24J; 248; 26B;      Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..                                 260; 271; 5HI; 67J       allroad quattro;
                                 100 - 245 245/35R20 95Y         11A; 245; 248; 26P;      Kombi; Stufenheck;
                                                                 270                      Allradantrieb;
                                     100 - 331 255/30R20 92Y     nicht Kombi; 11A; 245;   Frontantrieb;
                                                                 248; 26P; 271; 5GM       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/35R20 97Y      11A; 245; 248; 26P;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                 271                      71K; 721; 725; 73C;
                                              265/35R20 95Y      11A; 24J; 248; 26B;      74A; 74P; 75I; 77E;
                                                                 260; 271                 AFY; DEÄ; PDB
                                              275/30R20 97Y      11A; 244; 247; 272;
                                                                 57F; 67X; 68U
                                              285/30R20 99       11A; 244; 247; 273;
                                                                 57F; 68Q; 68V
                                     180 - 331 265/30R20 94Y     nicht Kombi; 11A; 24J;
                                                                 248; 26B; 260; 271;
                                                                 5HI; 67J
                                     309 - 331 245/35R20 M+S     11A; 245; 248; 26P;
                                                                 270; 52J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OSP0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 04.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 13
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/40R20 99          11A; 27I; 51J            Nur A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..           255/35R20 97          11A; 245; 27B            quattro;
                                           255/40R20 97          11A; 245; 27B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/35R20 99          11A; 24J; 248; 26P;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                 27B; 27H                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 75I; 77E;
                                                                                          AFY; PDB
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 255/30R20 92      11A; 26P; 5GM            Nur A7 Sportback;
4G1            e13*2007/46*1147*..             255/35R20 93      11A; 26P; 5HA            Coupe; 4-türig;
                                     140 - 245 245/35R20 95      11A; 26P                 Allradantrieb;
                                     140 - 331 255/35R20 97      11A; 26P                 Frontantrieb;
                                               265/30R20 94Y     11A; 26B; 270; 5HI       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/35R20 95Y     11A; 26B; 270            12A; 51A; 573; 71C;
                                     309 - 331 245/35R20 M+S     11A; 26P; 52J            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E; AFY;
                                                                                          DEÄ; PDB

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/40R20 97           11A; 245; 248; 26N       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              255/45R20 101      11A; 245; 248; 26N       200 Nm; Q5;
                                              265/40R20 100      11A; 24J; 248; 26N       Allradantrieb;
                                              265/45R20 104      11A; 24J; 248; 26N       Frontantrieb;
                                              275/40R20 102      11A; 241; 244; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26J; 26P; 27I            12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 740; 75I;
                                                                                          AG0

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OSP0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 04.04.2017
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                                                                                                     Seite: 4 von 13
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OSP0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 04.04.2017
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                                                                                                     Seite: 5 von 13
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OSP0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 04.04.2017
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273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OSP0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 04.04.2017
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                                                                                                     Seite: 7 von 13
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 04.04.2017
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                                                                                                     Seite: 8 von 13
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AG0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     350x34mm an der Vorderrachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     400mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OSP0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 04.04.2017
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                                                                                                     Seite: 9 von 13
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
     (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/30R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 04.04.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                    VA
             26P                      x = 400             y = 220                    VA
             27B                      x = 325             y = 390                    HA
             27I                      x = 275             y = 340                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270              7                VA
             27H                   x = 325       y = 390              8                HA
             27F                   x = 325       y = 390             18                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OSP0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 04.04.2017
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                                                                                                    Seite: 11 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA
             27B                      x = 250             y = 300                    HA
             27I                      x = 250             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OSP0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 04.04.2017
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                                                                                                    Seite: 12 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 180             y = 200                    VA
             26B                      x = 230             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 230       y = 250              8                VA
             26J                   x = 230       y = 250             28                VA
             27F                   x = 270       y = 350             27                HA
             27H                   x = 270       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50947
ANLAGE: 17 AUDI                                                   Radtyp: OSP0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 04.04.2017
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                                                                                                    Seite: 13 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 350             y = 150                    VA
             26B                      x = 400             y = 200                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200             22                VA
             26N                   x = 400       y = 200              8                VA
             27F                   x = 270       y = 400             30                HA
             27H                   x = 270       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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