Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. : 12
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RB111022
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 112G
Radgröße: 10Jx22H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Effektive Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6
Adapterscheibe: 5055668
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. : 12
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
8R, 8R1 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte, 4920, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 25 mm 28178
s. Auflage S101)
FY Radschraube, Kegel 60°, Kalotte, 4920, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 25 mm 28178
s. Auflage S101)
4L, 4L1 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte, 4920, 180 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 25 mm 28178
s. Auflage S101)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 255/35R22 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A01)A94)K01)K04) S101)
265/30R22
A01)A94)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 255/35R22 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A01)A94)K01)K04) S101)
265/30R22
A01)A94)K01)K04)
RZ-065270-B0-306-12~AU-5-112-66_5-ET25.docx
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Nr. : RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. : 12
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 255/35R22 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A01)A94)K01)K04) S101)
265/30R22
A01)A94)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185 Audi Q5 255/35R22 A02) bis A10)
A01)K01)K02) S101)
265/30R22
A01)K01)K02)
265/35R22
A01)K01)K02)
275/30R22
A01)K01)K02)
285/30R22
A01)K01)K02)
295/30R22
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Audi Q7 265/35R22 A02) bis A10)
N275)T102) B59)E78a)S101)
275/35R22
N285)
RZ-065270-B0-306-12~AU-5-112-66_5-ET25.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. : 12
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RZ-065270-B0-306-12~AU-5-112-66_5-ET25.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. : 12
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)
E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RZ-065270-B0-306-12~AU-5-112-66_5-ET25.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. : 12
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
S101) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör:
Distanzscheibe / Dicke: 25 mm
Typ: / Kennzeichnung H & R 5055668
(außen eingeschlagen)
Zentrierart: Mittenzentrierung
LochkreisØ / Lochzahl: 112 mm/ 5
Adapterscheibenbefesti Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
gung: am Fahrzeug M14 x 1,5 x 25 Kurzkopf;
Anzugsmoment siehe Radbefestigungstabelle
Radbefestigung: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
an Adapterscheibe M14 x 1,5 x 25;
Anzugsmoment siehe Radbefestigungstabelle
Effektive Einpresstiefe: 25
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB111022 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 30.05.2017
RZ-065270-B0-306-12~AU-5-112-66_5-ET25.docx