Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							TÜV SÜD Auto Service GmbH

Westendstr 199
D - 80686 München



                                                                                                  Seite: 1 von 4


                                      TEIL EGUTACHTEN
                                             TGA-Art: 13.1

                                    366-0152-14-MURD-TG/N5

Hersteller:                           BBS GmbH

                                      77761 Schiltach
Art:                                  Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2
Typ:                                  CH118


Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Teilegutachten 366-0152-14-MURD-TG/N5

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2                             Radtyp: CH118
Antragsteller: BBS GmbH                                             Stand: 26.04.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 2 von 4


I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-      Mittenl Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      och     preß-     Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /     (mm) tiefe        last   umf.     Fertig.
                   Rad                        Z-Ring / D-Scheibe    -zahl              (mm)      (kg)   (mm)     Datum
09.31.138          CH118                      Ø 57.0    09.23.585      112/5         57     40    650    2251     06/10
09.31.378          CH118                      09.23.628 5mm            112/5         57     35    650    2251     06/10
09.31.151          CH118                      Ø 66.5    09.23.444      112/5        66,5    40    650    2251     06/10
09.31.360          CH118                      Ø 66.5    09.23.607      112/5        66,5    40    650    2251     06/10
09.31.361          CH118                      09 23 608 10mm           112/5        66,5    30    650    2251     06/10
09.31.389          CH118                      09 23 632 Ø66.5          112/5        66,5    40    650    2251     06/10
                   CH118                      ohne                     112/5         82     40    650    2251     06/10
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : BBS GmbH
                                :
                                : 77761 Schiltach
Handelsmarke                    : BBS
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 11 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 09.31.361:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Handelsmarke                        : BBS                                    : --
Radtyp                              : --                                     : CH118
Radgröße                            : --                                     : 8 1/2 J X 20 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 06.10
Herkunftsmerkmal                    : --                                     : GERMANY
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Weitere Kennzeichnung               : MOTORSPORT                             : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Teilegutachten 366-0152-14-MURD-TG/N5

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2                            Radtyp: CH118
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 26.04.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 4
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV SÜD Automotive GmbH, Prüfbericht Nr. 10-00243-CP-BWG-00 vom
17.06.2010, liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 01 102 100 140 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
Teilegutachten 366-0152-14-MURD-TG/N5

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2                            Radtyp: CH118
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 26.04.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 4 von 4
age                                                                                                      Hinweise
  1    AUDI                                        09.31.378                      35      26.04.2018     liegt bei
  5    AUDI                                        09.31.138                      40      26.04.2018     liegt bei
 14    QUATTRO GmbH                                09.31.138                      40      26.04.2018     liegt bei
  3    SEAT                                        09.31.378                      35      26.04.2018     liegt bei
  7    SEAT, SEAT, S.A.                            09.31.138                      40      26.04.2018     liegt bei
  2    SKODA                                       09.31.378                      35      26.04.2018     liegt bei
  8    SKODA                                       09.31.138                      40      26.04.2018     liegt bei
  4    VOLKSWAGEN                                  09.31.378                      35      26.04.2018     liegt bei
  6    VOLKSWAGEN                                  09.31.138                      40      26.04.2018     liegt bei
  9    AUDI                                        09.31.361                      30      26.04.2018     liegt bei
 12    AUDI                                        09.31.360                      40      26.04.2018     liegt bei
 13    BMW AG                                      09.31.389                      40      26.04.2018     liegt bei
 10    DAIMLER (D)                                 09.31.361                      30      26.04.2018     liegt bei
 11    DAIMLER (D), MERCEDES-AMG                   09.31.151                      40      26.04.2018     liegt bei
V.1.a. Nacharbeitsprofile:
s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4.     Radabdeckung:
s. Anlage: Radabdeckung




Schulz

Sachverständiger

München, 26.04.2018
SZ
Teilegutachten 366-0152-14-MURD-TG/N5

ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: CH118
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 26.04.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 1 von 9

Fahrzeughersteller                       : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Distanzscheibe                                  (kg)      (mm)     datum
09.31.361           CH118                   09 23 608 10mm              66,5   Leichtmetall     650     2251    06/10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 41 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : 09.31.361
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                           140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W        21B; 22B; 22F; 24J;        AUDI A4 bis MJ2015;
 B81          e13*2007/46*1084*..                               24M; 5GA; 51J              Kombi; Frontantrieb;
                                           255/30R20 92         21B; 22B; 22F; 24C;        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24D; 54F                   12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74W; BBX
 B8            e1*2001/116*0430*..    100 - 180 245/35R20 95                               Nur A4 Allroad
 B81           e13*2007/46*1084*..              255/30R20 92                               Quattro bis MJ2015;
                                                255/35R20 93                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                           BBX
 B8            e1*2001/116*0430*..    100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb;         AUDI A5 Sportback bis
 B81           e13*2007/46*1084*..                            5GA; 51J                     MJ2016; 4-türig;
                                      100 - 245 255/30R20 92  21P; 51J; 54F                Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                           75I; 76T; BBX
 B8            e1*2001/116*0430*..    105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb;         AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                              5GA; 51J                     bis MJ2016;
                                      105 - 245 255/30R20 92  21P; 51J; 54F                Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                           75I; 76T; BBX
Teilegutachten 366-0152-14-MURD-TG/N5

ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: CH118
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 26.04.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90          21B; 22B; 22F; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                24M; 5GA; 51J            Limousine;
                                              255/30R20 92      21B; 22B; 22F; 24C;      Frontantrieb;
                                                                24D; 54F                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74W; BBX
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 245/30R20 90Y 51J                         AUDI A5 Coupe (8T)
                                               255/30R20 92  51J; 54F                    bis MJ2016;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 76T;
                                                                                         BBX
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 260 245/30R20 90     51J                      AUDI S5 Coupé (8T)
                                               255/30R20 92     51J; 54F                 bis MJ2016; AUDI A5
                                                                                         Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         76T; BBX
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 245/30R20 90Y 21B; 22B; 22F; 24J;         AUDI A4 bis MJ2015;
                                                             24M; 5GA; 51J               AUDI S4 bis MJ2016;
                                     100 - 245 255/30R20 92  21B; 22B; 22F; 24C;         Limousine;
                                                             24D; 54F                    Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         BBX
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 245/30R20 90Y 21B; 22B; 22F; 24J;         AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                           24M; 5GA; 51J               Nicht A4 Allroad
                                     100 - 245 255/30R20 92  21B; 22B; 22F; 24C;         Quattro; AUDI S4 bis
                                                             24D; 54F                    MJ2016; Kombi;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         75I; BBX

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 245 235/35R20 92Y        26P; 5GM; 57E; 67J;      Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..                                67X                      allroad quattro;
                                           245/35R20 95Y        245; 248; 26P; 270       Kombi; Stufenheck;
                                           255/30R20 92         nicht Kombi; 245; 248;   Allradantrieb;
                                                                26P; 271; 5GM            Frontantrieb;
                                              255/35R20 97      245; 248; 26P; 271       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 75I;
                                                                                         BBX
Teilegutachten 366-0152-14-MURD-TG/N5

ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: CH118
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 26.04.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  150 - 230 255/30R20 92         26P; 5GM                 Nur A7 Sportback;
4G1          e13*2007/46*1147*..           255/35R20 93         26P; 5HA                 Coupe; 4-türig;
                                 150 - 245 245/35R20 95         26P                      Allradantrieb;
                                           255/35R20 97         26P                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         75I; BBX

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200    245/45R20 99      24N; 24O                 10B; 11G; 11H; 11K;
8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 260    255/45R20 101     24N; 24O                 12A; 51A; 573; 71A;
                                 230 - 260    245/45R20 99Y     24N; 24O                 73C; 74A; 74W; 75I;
                                                                                         BBX

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99         24N; 24O                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                 100 - 260 255/45R20 101        24N; 24O                 12A; 51A; 573; 71A;
                                 230 - 260 245/45R20 99Y        24N; 24O                 73C; 74A; 74W; 75I;
                                                                                         BBX

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99         24N; 24O                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                 100 - 260 255/45R20 101        24N; 24O                 12A; 51A; 573; 71A;
                                 230 - 260 245/45R20 99Y        24N; 24O                 73C; 74A; 74W; 75I;
                                                                                         BBX

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Teilegutachten 366-0152-14-MURD-TG/N5

ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: CH118
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 26.04.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 9
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Teilegutachten 366-0152-14-MURD-TG/N5

ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: CH118
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 26.04.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 9
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Teilegutachten 366-0152-14-MURD-TG/N5

ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: CH118
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 26.04.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 9
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
Teilegutachten 366-0152-14-MURD-TG/N5

ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: CH118
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 26.04.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 9
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
BBX) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
     Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile oder Gummiventile mit Ventilkappe BBS Teile-Nr. 09.15.063 zulässig. Es sind die
     Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Teilegutachten 366-0152-14-MURD-TG/N5

ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: CH118
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 26.04.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
Teilegutachten 366-0152-14-MURD-TG/N5

ANLAGE: 9 AUDI                                                   Radtyp: CH118
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 26.04.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 9 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen