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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011016 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                             Modell                            B37
                             Typ                               B37-9020
                             Radgröße                          9,0Jx20EH2+
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             P3            B37-9020 P3 / ohne Ring             5/112/66,6          33          900    2350
                             P3-wa         B37-9020 P3-wa / ohne Ring
§ 22 50823, Erweiterung 06




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        50823
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             B37-9020 (s.o.)
                             Radgröße                          9,0Jx20EH2+
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr


                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                             S02       Serien-Schraube              Kugel          140                  30
                                       M14x1,5                      D = 28mm
                             S03       Serien-Schraube              Kugel          160                  30
                                       M14x1,5                      D = 28mm



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Audi


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011016 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi Q5                   100-200      235/45R20                                  A07 A12 A14
                             8R, 8R1, 8R2              100-200      245/45R20                                  A18 S02
                             e1*2001/116*0473*..;      100-200      255/45R20 A01 K1a
                             e1*2001/116*0497*..,      100-200      275/40R20 A01 K1c K2b
                             e13*2007/46*1083*..;
                             e13*2007/46*1179*..
                             - incl. Facelift 2012
                             Audi Q5                   100-200      235/45R20                                  A07 A12 A14
                             8R, 8R1, 8R2              100-200      245/45R20                                  A18 KMV S02
                             e1*2001/116*0473*..;      100-200      255/45R20
                             e1*2001/116*0497*..;
                             e13*2007/46*1083*..;
                             e13*2007/46*1179*..
                             - incl. Facelift 2012
                             - mit Radhaus-
                                Verbreiterungen
§ 22 50823, Erweiterung 06




                             Audi Q5                   100-210      235/45R20                                  A07 A12 A14
                             FY                        100-210      245/45R20   A01 K1a K2b                    A18 A57 S02
                             e1*2007/46*1550*..,       100-210      255/40R20   A01 K1a K2b
                             e1*2007/46*1685*..        100-210      255/45R20   A01 K1a K2b
                                                       100-210      265/40R20   A01 K1a K1b K2b
                                                       100-210      265/45R20   A01 K1a K1b K2b
                                                       100-210      275/40R20   A01 K1c K2b
                             Audi Q7                   155-245      255/50R20   M+S 181                        A07 A12 A14
                             4L, 4L1                   155-245      265/45R20   M+S 184                        A18 A56 L06
                             e1*2001/116*              155-245      275/45R20   M+S 183                        MHy RQ7
                             0350*20-..; 0367*05-..;   155-245      285/45R20   181                            S03
                             e13*2007/46*1081*06-..
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Audi Q7                   155-245      255/50R20   R37 181                        A07 A12 A14
                             4L, 4L1                   155-245      265/45R20   R37 184                        A18 A56 L06
                             e1*2001/116*              155-245      275/45R20   183                            MHy S03
                             0350*20-..; 0367*05-..;   155-245      285/45R20   181
                             e13*2007/46*
                             1081*06-..
                             Audi SQ5                  230-260      235/45R20 M+S                              A07 A12 A14
                             8R, 8R1                   230-260      245/45R20 M+S                              A18 KMV S02
                             e1*2001/116*0473*..;      230-260      255/45R20
                             e13*2007/46*1083*..;      230-260      275/40R20 A01 K1a
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Audi SQ5                  260          235/45R20   A11 M+S                        A07 A14 A18
                             FY                        260          245/45R20   A12 M+S                        A56 K1v K2h
                             e1*2007/46*1550*..        260          255/40R20   A01 A12 K1b                    S02
                                                       260          255/45R20   A01 A12 K1b
                                                       260          265/40R20   A01 A12 K1b
                                                       260          265/45R20   A01 A12 K1b
                                                       260          275/40R20   A01 A12 K1c K2b




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011016 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                             Hersteller                         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Handelsbezeichnung           kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi SQ7                     320          255/50R20   M+S 181                            A07 A12 A14
                             4L, 4L1                      320          265/45R20   M+S 184                            A18 A56 L06
                             e1*2001/116*0350*26-..;      320          275/45R20   M+S 183                            S03
                             e13*2007/46*1081*12-..       320          285/45R20   181
                             Audi SQ7                     320          255/50R20   M+S 181                            A07 A12 A14
                             4L, 4L1                      320          265/45R20   M+S 184                            A18 A56 L06
                             e1*2001/116*0350*26-..;      320          275/45R20   M+S 183                            RQ7 S03
                             e13*2007/46*1081*12-..       320          285/45R20   181

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
§ 22 50823, Erweiterung 06




                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                       V      W        Y
                             210 km/h                  100% 100% 100%
                             220 km/h                  97%    100% 100%
                             230 km/h                  94%    100% 100%
                             240 km/h                  91%    100% 100%
                             250 km/h                  -      95%      100%
                             260 km/h                  -      90%      100%
                             270 km/h                  -      85%      100%
                             280 km/h                  -      -        95%
                             290 km/h                  -      -        90%
                             300 km/h                  -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50823 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011016 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                             A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                             ketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§ 22 50823, Erweiterung 06




                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011016 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             K1v    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
                             satzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
                             satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                             Allradlenkung (4WS).

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
§ 22 50823, Erweiterung 06




                             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen Kunststoffverbreite-
                             rungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             181      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1810 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             183      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1830 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             184      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1840 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2018 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011016 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 6



                             Hinweise zum Sonderrad

                             Ab Februar 2016 werden die Sonderräder wahlweise in den Legierungen AlSi11Mg oder AlSi7Mg-wa
                             gefertigt. Die AlSi7Mg-wa Fertigung ist mit dem Zusatz -wa gekennzeichnet.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.
§ 22 50823, Erweiterung 06




                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 5. März 2018




                             Bohlander                                                                    00289176.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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